Werbungskosten Masterstudium - Wohnung mit Hauptwohnsitz

  • Hallo zusammen,

    ich arbeite gerade an meiner Steuererklärung für 2014. In diesem Jahr war ich noch Student im Masterstudium weshalb ich die angefallenen Kosten als Werbungskosten ansetzen kann, um einen Verlustvortrag zu bilden.

    Hier meine Frage: während des Studiums in Frankfurt hatte ich auch meinen Hauptwohnsitz in Frankfurt. Meine Mitstudenten hatten nur ihren Nebenwohnsitz in Frankfurt (und Hauptwohnsitz bei ihren Eltern) und konnten deshalb die Mietkosten sowie etwaige Heimfahrten zu den Eltern absetzen. Wie ist dies in meinem Fall? Gibt es eine Möglichkeit die Wohnung abzusetzen (trotz des Erstwohnsitzes) bzw etwaige Fahrtkosten geltend zu machen?

    Danke & Viele Grüße,
    Eva

  • Normalerweise sind die Werbungskosten beim Masterstudium unbegrenzt abziehbar; Anlage N.
    Zum Beispiel Entfernungspauschale Wohnung - Uni, Semester- und sonstige Studiengebühren, Fachbücher, Schreibwaren, Computer und Zubehör, Porto, Telefon- und Internetgebühren mindestens 20 Prozent.

    Wegen doppelter Haushaltsführung gibt es im geschilderten Fall nichts abzusetzen.

    Allenfalls der Umzug, wenn überhaupt stattgefunden:

    Beförderungskosten (Spedition, sonstige Transportkosten, Verpackung, Transportversicherung, Trinkgelder, Schäden am Transportgut)
    Reisekosten (während des Umzugs 0,30 Euro pro Kilometer oder die tatsächlichen Fahrtkosten, gegebenenfalls Übernachtungskosten, Verpflegungspauschale);
    Maklerkosten, Fahrten zur Wohnungssuche; Inserate;
    Mietentschädigung: bis zu sechs Monate bei doppelter Wohnungsmiete;
    andere Umzugskosten: Makler, Porto, neuer Kochherd (bis maximal 230 Euro)
    oder
    Umzugskostenpauschale für Alleinstehende: 715 Euro, ab 1.3. 2015: 730 Euro. Bei höheren Kosten Einzelnachweise.

    Staufer

  • Ob bei Ihren Mitstudenten immer eine doppelte Haushaltsführung vorlag ist fraglich. In der Regel hat man bei den Eltern ein Zimmer also kein selbständiger Haushalt, was Voraussetzung wäre. Gruß

  • Hallo Eva,

    habe auch große Teile meines Zweitstudiums (berufsbegleitend) abgesetzt. Hierbei habe ich auch ein häusliches Studierzimmer abgesetzt (am Erstwohnsitz) um die Hausarbeiten und Prüfungsvorbereitungen zu erledigen. Dabei gilt es einige Vorschriften zu beachten (kein Wohnzimmer oder Bett im Zimmer) und bei mir wollte man dann eine Zeichnung von der Wohnung haben. Für dieses häusliche Studierzimmer konnte ich dann anteilig auch die Nebenkosten etc. geltend machen. Kosten für Internetanschluß etc. gingen auch durch.

    Wie das 100% fachlich richtig ist, bin ich kein "Fachpersonal". Durchgegangen nach Rückfrage vom Finanzamt ist es aber.

    VG

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