Fahrtkosten werden nur teilweise erstattet

  • Ich bin bei einem Verein auf 450-Basis angestellt und erhalte eine Fahrtkostenerstattung (Zuschuß) in Höhe von 0,15 €. Als Trainerin habe ich 2-3 Hallen, die ich regelräßig anfahre und für die Punktspiele (auswärts) weitere Hallen. Trainingsvorbereitung mache ich Zuhause. Der Tätigkeitsexperte rät mir zur Auswärtstätigkeit.
    Die Fahrtkosten-Abrechnung trennen nach Trainingstagen und Heimspieltagen (Pauschalbesteuerung nach §40 Abs. 2 EStG) und Auswärtsspielen (steuerfrei).
    Fragen:
    1. Wie kann ich die "fehlende Hälfte" der Fahrtkosten (0,30 €) steuerlich geltend machen?
    2. Und wo und wie kann ich das in der SteuersparErklärung eintragen?

    Vielen Dank im Voraus für Eure Tipps!

  • gar nicht, wenn es sich um einen echten Minijob handelt - der wird nicht in der Steuererklärung erwähnt, also für Sie auch nicht versteuert.
    Also kein Eintrag - oder bekommen Sie eine Lohnsteuerbeschenigung von Ihrem Arbeitgeber?
    E.

  • Da im Bereich der Lohnsteuerpauschalierung, d.h. bei einem Arbeitsverhältnis als Minijob, weder eine Veranlagung zur Einkommensteuer noch ein Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt werden kann, können auch keine Werbungskosten in Ansatz gebracht werden.

    Sie erfassen den Minijob auch nicht als nichtselbstständige Einnahmen.

    Die Fahrtkostenerstattung des AG ist im Rahmen des Minijobs steuerfrei.

    Wenn Sie pro gefahrenem Kilometer 0,15 Euro erhalten, hätten Sie ja ohnehin 0,30 Euro. Das wäre der Betrag wie die Entfernungspauschale.

    Verhandeln Sie mit dem AG, dass er Ihnen die Pauschale bei Auswärtsspielen auf 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer anhebt.

    Staufer

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