Übernommene Beiträge zur KV und PV für Kinder

  • Hallo zusammen,

    wie jedes Jahr habe ich die Beiträge zur Basisabsicherung für Kinder erfasst.
    Leider deiesmal ohne Veränderung bei der Steuerberechnung.

    Habe unter Kinder das Häkchen gesetzt bei "ich habe Beiträge zur Basis KV und PV für mein Kind übernommen."
    Und unter Sonderausgaben, Kinder das Häkchen bei " für das mit Kindergeld oder -freibeträge zustehen gesetzt und die Beträge erfasst."

    Was habe ich falsch gemacht?
    Wer hat einen Tipp?

    Vielen Dank für eure Antworten.

    Es grüßt der Steuerfreund

  • Mit welchem Programm arbeiten Sie ? In der SSE werden die Beiträge in Anlage Kind eingetragen. Die Beiträge erscheinen dann in der Anlage Vorsorgeaufwand. Was meinen Sie mit '"'Und unter Sonderausgaben" ? Gruß

  • Vielen Dank für die Antwort.

    Ich verwende die SSE 21.26

    Im Menüpunkt Kinder setze ich das Häkchen, dass ich Beiträge … übernommen habe.
    Darunter steht „die Beiträge sind in den Sonderausgaben zu erfassen.“

    Nach Setzen des Häkchens wird im Menüpunkt Sonderausgaben, Versicherungsbeiträge, Kranken-/Pflegeversicherung, Kinder, übern. Beiträge zur KV + PV, Name des Kindes - die Seite „Zusammenfassung“ generiert.
    Darin sind dann die Beiträge zu erfassen.

    Hoffe, dass es nun verständlich ist.
    Es grüßt der Steuerfreund

  • Drücken Sie mal auf Ergebnis, dann links oben bei Steuerberechnung auf Versicherungen. Wurden da die Kinder Basis-Krankenversicherungen angesetzt. Wenn nein, müssen Sie ihre Eingaben Anlage Kind überprüfen. Gruß

  • Habe ich gemacht. Die Beträge für das Kind sind erfasst.

    Habe nun die KV des Kindes gelöscht. Die Summe Basis KV + PV (unbegrenzt abziehbar) ist um den Betrag KV gemindert.
    Das Ergebnis der gesamten Steuerberechnung ist gleichgeblieben.

    Somit wirkt sich die Erfassung der KV Beiträge für das Kind im Gesamtergebnis nicht aus.
    Was nicht sein kann.

    Es grüß der Steuerfreund

  • Schicken Sie einen Beispielfall mit diesem Sachverhalt unter Bezug auf diesen Beitrag an den Support.

    Zitat

    Somit wirkt sich die Erfassung der KV Beiträge für das Kind im Gesamtergebnis nicht aus.
    Was nicht sein kann.


    So pauschal ist diese Aussage falsch.

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

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