Firmenwagen ohne Privatnutzung

  • Hallo in die Runde,

    ich arbeite pro Woche drei Tage in der Zentrale meines Arbeitgebers und bin die anderen beiden Tage im HomeOffice. Für die Fahrten in die Zentrale habe ich einen Firmenwagen, bei dem laut Arbeitsvertrag keine Privatnutzung erlaubt ist. Somit muss ich ihn auch nicht versteuern. Muss ich in dem Fall überhaupt eine 1. Arbeitsstelle in der Steuererklärung angeben?

    Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung ist unter "18. Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung u. Tätigkeitsstätte" ein Betrag erfasst. Ist dies in meinem Fall überhaupt korrekt? Wenn ich keine 1. Arbeitsstätte erfasse, bekomme ich vom Prüfer in der Software nämlich den Hinweis, dass die Erstattungen die Werbungskosten übersteigen würden und der übersteigende Teil dem Arbeitslohn zuzurechnen sei ... und somit eine ordentliche Nachzahlung ergeben würden. :mad:

    Viele Grüße
    SpiderFX

  • Wurden Sie aufgefordert eine Steuererklärung abzugeben, bzw. warum wollen Sie eine Steuererklärung abgeben ?
    Denn, wenn man freiwillig eine Steuererklärung abgibt, erhofft man sich in der Regel ein paar Euro Rückerstattung, z.B. bei Werbungskosten Fahrt von der Wohnung zur Tätigsstätte. Also Ihre Tätigsstätte sollten Sie deshalb angeben.

  • Ich habe das Problem jetzt gelöst, in dem ich einen Steuerberater gefragt habe. Durch die Pauschalversteuerung kann ich die Kilometer als Werbungskosten geltend machen, um auf +-0 zu kommen. Die Fahrt zum Arbeitgeber ist nämlich KEINE Privatnutzung.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto für unser Forum? Die Zugangsdaten zu einem Steuertippskonto können hier nicht verwendet werden.
Registrieren Sie sich kostenlos, um Beiträge erstellen zu können!