Hallo in die Runde,
ich arbeite pro Woche drei Tage in der Zentrale meines Arbeitgebers und bin die anderen beiden Tage im HomeOffice. Für die Fahrten in die Zentrale habe ich einen Firmenwagen, bei dem laut Arbeitsvertrag keine Privatnutzung erlaubt ist. Somit muss ich ihn auch nicht versteuern. Muss ich in dem Fall überhaupt eine 1. Arbeitsstelle in der Steuererklärung angeben?
Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung ist unter "18. Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung u. Tätigkeitsstätte" ein Betrag erfasst. Ist dies in meinem Fall überhaupt korrekt? Wenn ich keine 1. Arbeitsstätte erfasse, bekomme ich vom Prüfer in der Software nämlich den Hinweis, dass die Erstattungen die Werbungskosten übersteigen würden und der übersteigende Teil dem Arbeitslohn zuzurechnen sei ... und somit eine ordentliche Nachzahlung ergeben würden. :mad:
Viele Grüße
SpiderFX