Vorweggenommene Betriebsausgaben für noch anzumeldendes Gewerbe

  • Hallo liebe Community,

    ich möchte gern einige Kosten, die ich für die Gründung eines Gewerbes habe, steuerlich geltend machen. Dies sind vor allem Ausgaben für eine Beraterfirma, Fachbücher, Tagungen, Ausgaben für Protoypen, etc. Das Gewerbe wurde bis jetzt noch nicht angemeldet, ist aber beabsichtigt. Das Finanzamt weiß auch noch nichts von meinen Vorbereitungen. Das Volumen beläuft sich in meinem Fall auf ca. 4.700 Euro.

    Leider ist mir nicht ganz klar, wie ich diese Ausgaben im Programm richtig abbilde. Muss ich dafür eine neue selbständige Tätigkeit anlegen und dann die Kosten in einer neuen Gewinnermittlung eintragen?

    Das wären dannfolgende Bereiche:

    Beraterfirma => Rechts- und Beratungskosten
    Fachbücher => Fachbücher
    Tagungen => Dienstreisen???
    Protoypenbau => ???

    Könnt Ihr mir da weiterhelfen? Bin ich auf der richtigen Spur?

    Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe!!!!!

    Beste Grüße
    Tastenmeister

  • Ihr Gewerbe müssen Sie beim Gewerbeamt anmelden. Müsste nach Ihrer Schilderung eigentlich schon längst geschehen sein. Sie erhalten dann entsprechende Fragebogen. Auch vom Finanzamt.

    Ihre "Gewinnermittlung 2015" erfassen Sie mit der SSE. Die Werte für 2016 geben Sie in die "Gewinn-Erfassung 2016". Dort finden Sie alle notwendigen Dialoge zum Unternehmen sowie zu Einnahmen und Ausgaben einschließlich aller von Ihnen angeführten Positionen. Am Anfang werden die Werbungskosten ggf. ein Minus ergeben.

    Das Ergebnis der EÜR importieren Sie in Ihre jährliche Einkommenssteuererklärung.

    Staufer

  • Hallo Staufer,

    vielen Dank für die schnelle Antwort, das ging ja flott! ;)

    Das mit der Gewinnermittlung ist demnach richtig. Nur ist das Gewerbe in der Tat noch nicht angemeldet, es handelt sich also quasi um Vorgründungskosten.

    Wenn ich nun einen neuen Gewerbebetrieb anlege, was fülle ich da am besten aus? Es gibt noch keine Unternehmensform und auch kein Unternehmerstatus. Sollte ich da möglichst das angestrebte Ziel eintragen und dann in einem gesonderten Anschreiben darauf hinweisen?
    Was ist hier der klügste Weg?

    Wie gesagt, es handelt sich um vorweggenommene Gründungskosten, die in diesem Jahr die Voraussetzungen liefern, Gründen zu können.

    Vielen Dank für die Hilfestellung!

    Beste Grüße
    Tastenmeister

  • Hallo Staufer,

    vielen Dank für die schnelle Antwort, das ging ja flott! ;)

    Das mit der Gewinnermittlung ist demnach richtig. Nur ist das Gewerbe in der Tat noch nicht angemeldet, es handelt sich also quasi um Vorgründungskosten.

    Wenn ich nun einen neuen Gewerbebetrieb anlege, was fülle ich da am besten aus? Es gibt noch keine Unternehmensform und auch kein Unternehmerstatus. Sollte ich da möglichst das angestrebte Ziel eintragen und dann in einem gesonderten Anschreiben darauf hinweisen?
    Was ist hier der klügste Weg?

    Wie gesagt, es handelt sich um vorweggenommene Gründungskosten, die in diesem Jahr die Voraussetzungen liefern, Gründen zu können.

    Vielen Dank für die Hilfestellung!

    Beste Grüße
    Tastenmeister

  • Die Unternehmereigenschaft beginnt mit dem ersten nach außen erkennbaren, auf eine Unternehmertätigkeit gerichteten Tätigwerden. Das Gleiche gilt, wenn die spätere Ausführung entgeltlicher Leistungen ernsthaft beabsichtigt ist und diese Absicht durch objektive Merkmale nachgewiesen oder glaubhaft gemacht wird. Das ist nach Ihrer Darstellung der Fall.

    Sie erfassen also alle Merkmale wie beabsichtigt. Sind Sie Einzelunternehmer? Die SSE bietet Ihnen verschiedene Unternehmensformen an.

    Paragraf 2 UStG.

    Staufer

  • Doch. Der Paragraf 2 UStG gehört als Schlüsselinformation dazu. Er beschreibt einschließlich seiner Auslegungen Beginn und Wesen der steuerlich relevanten Tätigkeit.

    Als Gewerbetreibender sind Sie grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig, wenngleich Sie unter 17.500 € Umsatz den Kleinunternehmerstatus haben können. In der SSE müssen Sie folgerichtig in Gewinnerfassung bzw. Gewinnermittlung die Umsatzsteuerpflicht ankreuzen, ehe Sie im zweiten Schritt den Kleinunternehmerstatus wählen.

    Vielleicht besorgen Sie sich als Einstieg die entsprechenden Informationsbroschüren der Akademischen. Z.B. "Selbstständig machen".

    Staufer

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