Wie und wo prüfen: „Steuerermäßigung wegen berücksichtigter Altersvorsorgebeiträge“

  • Guten Tag,
    auf dem Einkommensteuer-Bescheid gibt es auf der 1. Seite bei uns folgenden Eintrag:

    „Steuerermäßigung wegen berücksichtigter Altersvorsorgebeiträge“

    Fragen dazu:

    1. Für welchen Vertrag gilt dies?
    Wir haben folgende Verträge
    - Zusatzversorgung
    - Entgeltumwandlung
    - Riester

    2. An den Verträgen wurde nichts geändert, auch nicht an den Einzahlungen.
    Im Bescheid für 2013 steht hier ein Betrag von ca. 500,00 €. Im Bescheid für 2014 nur noch ein Betrag von ca. 250,00 €.

    Woraus resultiert dieser Unterschied?

    3. Wir können nicht erkennen ob uns dieser Betrag ausgezahlt wird oder ob wir gar diesen betrag zahlen müssen.

    Was ist mit diesem Betrag?

    4. In unserem Steuerfall des Programms „Steuertipps“ konnten wir den Betrag nicht finden und damit auch nicht prüfen. auch auf dem kompletten Ausdruck für uns taucht diese Position nicht auf.
    Wie können wir prüfen ob dies der richtige Betrag ist?

    Danke für Deine Antwort.

    Steuersparer

  • Haben Sie schon einmal unter "Abgabe, Bescheid..." die Bescheiddaten elektronisch abgeholt und anhand der Abweichungen überprüft?

    Voraussetzung dafür: Sie haben die Erklärung elektronisch eingereicht und nutzen zum Abruf dieselbe SSE.

    Staufer

  • Hallo Steuersparer,


    1. Es handelt sich um den Riester-Vertrag. Das kannst du leicht prüfen. Eine Zeile weiter unten sind nämlich Anbieter-Nr., Zertifizierungs-Nr. und Vertrags-Nr. aufgeführt. Die müsstest du in der Steuererklärung angegeben haben.

    2. Da sich vermutlich auch andere Werte des Steuerbescheids geändert haben, ist doch ein Änderung nicht ungewöhnlich. Die konkreten Zahlen kann aus der Ferne niemand prüfen.

    3. Der angegebene Betrag ist wie angegeben die "Steuerermäßigung wegen berücksichtigter Altersvorsorgebeiträge", also ein Betrag, der mit dem Steuerbescheid ausgezahlt wird. Genauer handelt es sich um die Erstattung der Steuern auf die gezahlten Riesterbeiträge, verringert um die für 2014 gezahlte Zulage. Das Ganze nennt sich "Günstigerprüfung". Der Betrag ist informatorisch, er ist also bereits in der errechneten Steuererstattung enthalten bzw. wurde bei Steuernachforderungen mit diesen verrechnet.

    4. Die SSE gibt den Betrag in dieser Form tatsächlich nicht an, aber wie Staufer schon schrieb, kannst du ja den Gesamtbetrag vergleichen. Außerdem werden im Steuerbescheid die beschränkt abziehbaren Sonderausgaben berechnet. Dort sind auch die "Altersvorsorgebeiträge" sowie die "Altersvorsorgezulage" aufgeführt. Zum Vergleich findet man diese Werte auch auf der Steuerberechnung der SSE.

    Viele Grüße
    Rautka

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