Frist für Vorsteuererstattung durch FA?

  • Guten Tag,

    weiß jemand, ob es eine Frist für die Vorsteuererstattung durch das FA gibt? Konnte dazu im Netz nichts finden.

    Hintergrund: Habe die UStVa für 11/2015 am 01.12.2015 elektronisch eingereicht. Darin ist ein höherer 5 stelliger Betrag als Vorsteuer ausgewiesen, eine Rechnung über den Kaufpreis des Wirtschaftsguts sowie Kontoauszüge als Beleg für den Kauf habe ich ebenfalls zu dem Datum eingereicht.

    Als am 18.12.2015 noch keine Erstattung eingegangen war, hieß es auf telefonische Anfrage, der Vorgang liege bei der Chefin der Sachberarbeiterin. Und die Chefin möchte noch den Kaufvertrag zu der Transaktion. Den habe ich mit gleichem Datum an das FA geschickt.

    Dennoch ist bislang keine Erstattung eingegangen, allerdings mit Datum vom 23.12.2015 kam ein Brief des FA, wonach eine Umsatzsteuerschuld aus 2014 von 1,52 EUR mit Guthaben aus der UStVa für 11/2015 verrechnet worden ist. Das noch keine Erstattung erfolgt ist, ist zum einen ärgerlich, da ich den Betrag zwischenfinanziert habe, zum anderen bringt es meine Steuerplanung "durcheinander" da ich den Betrag in 2015 als Betriebsausgabe habe und bei der Erstattung in 2016 dieser Betrag eine Betriebseinnahme darstellt. Genau das wollte ich vermeiden. Oder gibt es die Möglichkeit, von der 10-Tage Regel Gebrauch zu machen und - so die Erstattung bis zum 10.01.2016 erfolgt ist - die Erstattung für 2015 als Betriebseinnahme anzusetzen?

    Danke für Eure Rückmeldung.

  • Bei regelmäßigen Umsatzsteuervorauszahlungen sind die Voraussetzungen für die Anwendung der Zehn-Tage-Regelung gegeben. Dann wird die Zahlung dem zugrundeliegenden Steuerjahr zugerechnet.

    Es kommt jedoch auf die Erstattung innerhalb dieser Frist an.

    Staufer

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto für unser Forum? Die Zugangsdaten zu einem Steuertippskonto können hier nicht verwendet werden.
Registrieren Sie sich kostenlos, um Beiträge erstellen zu können!