Belege für öffentliche Verkehrsmittel fehlen

  • Hallo Zusammen,

    habe von Janaur bis August 2014 meine Geschäftsfahrten über öffentliche Verkehrsmittel zurückgelegt für die
    ich keine nachweislichen Beleg der Bahn habe (lediglich die Rechnungen und die Kunden können bestätigen, dass ich vor Ort gewesen bin). In der Summe bin ich in diesem Zeitraum 10006 km gefahren.

    Ab August habe ich die Geschäftsfahrten mit einem privaten PKW zurück gelegt. Im Zeitraum von August bis Dezember bin ich insgesamt mehr als 27000 km gefahren; davon 9478 km geschäftlich.

    Der PKW kann in diesem Jahr weiter als Privatfahrzeug angegeben werden und die 9478 km dadurch auch pauschal mit 30 Cent/km abgesetzt werden.

    Wie verfahre ich aber mit den restlichen km im Zeitraum von Januar bis August?

    Über eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar!

  • Acht Monate lang über 10.000 Kilometer mit der Bahn zu fahren und keine Belege zu haben, das heißt die Bahnfahrkarten weggeworfen zu haben, dürfte keinen Steuerbeamten so ohne Weiteres überzeugen. Wahrscheinlich wird er für die Pkw-Fahrten von Ihnen auch Aufzeichnungen in einem Fahrtenbuch verlangen.

    Der letzte Weg ist eine Versicherung an Eides statt.

    § 95 Abgabenordnung Versicherung an Eides statt - (1) Die Finanzbehörde kann den Beteiligten auffordern, dass er die Richtigkeit von Tatsachen, die er behauptet, an Eides statt versichert. Eine Versicherung an Eides statt soll nur gefordert werden, wenn andere Mittel zur Erforschung der Wahrheit nicht vorhanden sind, zu keinem Ergebnis geführt haben oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern. ... (4) Vor der Aufnahme der Versicherung an Eides statt ist der Beteiligte über die Bedeutung der eidesstattlichen Versicherung und die strafrechtlichen Folgen einer unrichtigen oder unvollständigen eidesstattlichen Versicherung zu belehren.

    Staufer

  • Danke für die schnelle Rückmeldung.

    Habe nun doch einige Bahnfahrten durch Kreditkartenumsätze belegen können.
    Schreibe dazu nun Eigenbelege und hoffe, dass das Finanzamt es akzeptiert.

  • Das hatte ich schon versucht. Trotz eines bestehenden Online Kundenkontos ist es
    der Bahn nicht möglich, auf gefahrene Strecken des letzten Jahres, nachträglich zuzugreifen.

    Ich:
    Hallo liebes DB Team,
    Für das Finanzamt brauche ich die gebuchten
    Strecken für das Jahr 2014.
    ...

    Deutsch Bahn:
    Sehr geehrter Herr Lassen,
    vielen Dank für Ihre E-Mail.
    Online/Handy-Tickets gelten nicht nur als Fahrkarten, sondern auch als Rechnungen im Sinne der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung. Sie berechtigen zum Vorsteuerabzug. Dies wurde uns vom Bundesministerium der Finanzen bestätigt (Geschäftszeichen IV B7 - S 7280-19/04).
    Darüber hinaus ist folgender Sachverhalt für Sie möglicherweise von Interesse: Der volle Steuersatz von zurzeit 19 Prozent ist nur dann anzugeben, wenn eine steuerlich nicht begünstigte Beförderungsleistung (ab 50 Kilometer Beförderungstrecke) vorliegt; Fahrausweise der Eisenbahnen dürfen an Stelle des Steuersatzes auch die Tarifentfernung angeben.
    Eine nachträgliche Zusendung ist nicht möglich.

    Ich:
    Sehr geehrtes Bahn Team,
    ich brauche die Tickets nicht für die Umsatzsteuer.
    Ich brauche einfach nur den Nachweis, dass ich diese Tickets damals gekauft habe.
    Mit freundlichem Gruß,
    Mirco Lassen


    Deutsche Bahn:
    Sehr geehrter Herr Lassen,
    vielen Dank für Ihre E-Mail.
    Leider ist es uns nicht möglich eine Auflistung der Rechnungen zu erstellen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto für unser Forum? Die Zugangsdaten zu einem Steuertippskonto können hier nicht verwendet werden.
Registrieren Sie sich kostenlos, um Beiträge erstellen zu können!