Aufteilung bzw. Zuordnung von Betriebsausgaben auf zwei Gewerbe?

  • Ich habe zwei verschiedene Gewerbe, die ich auch möglichst getrennt behandeln möchte. Also erstelle ich auch zwei getrennte EÜR.

    Allerdings gibt es Betriebsausgaben, die für beide Gewerbe "gleichzeitig" anfallen (können). Hier ein paar Beispiele: - Arbeitszimmer - Drucker - Druckerpapier ...

    Wie nehme ich denn nun die Verteilung dieser Kosten vor? Kann ich beliebig entscheiden zu welchem Gewerbe ich die Kosten zuordne? Oder muss ich die Kosten aufteilen?

  • Sinnvoll ist eine Aufteilung entsprechend dem Verhältnis der Umsätze zueinander.
    Das Arbeitszimmer können Sie auch in der Einkommenssteuererklärung quasi vor die Klammer ziehen.

    Staufer

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