Hallo geschätzte Experten,
brauche (leider dringend) Hilfe bei folgendem Thema:
Mein Arbeitgeber hat mir die Kosten für meinen beruflich bedingten Umzug erstattet und dies in der LSt-Bescheinigung in Zeile 21 als "steuerfreie Arbeitgeberleistung bei doppelter Haushaltsführung" angegeben. Folglich taucht es als Erstattung in der Rubrik "Doppelte Haushaltsführung" auf und übersteigt die Kosten, die ich tatsächlich für meine doppelte Haushaltsführung (ohne den Umzug) hatte. Meine Umzugskosten kann ich ja nur in der Rubrik "Umzugskosten" (Ende eines doppelten Haushalts) angeben. Dort gibt es wiederum ein Feld "Erstattungen", in das eigentlich die steuerfreie Erstattung durch meinen Arbeitgeber gehört.
Das wäre dann allerdings doppelt, die Erstattung habe ich ja nur einmal bekommen. Wie gehe ich nun vor? Bei meinen Einnahmen den Betrag aus Zeile 21 wahrheitsgemäß übernehmen und die Erstattung bei den Umzugskosten ignorieren? Oder den Betrag aus Zeile 21 nicht übernehmen und dafür bei den Umzugskosten angeben? Bei Variante 1 weiß ich nicht, ob dann die Berechnung korrekt läuft; Variante 2 ist mir nicht ganz geheuer, da die Daten aus meiner LSt-Bescheinigung ja an das Finanzamt übermittelt wurden.
Wer kann mir schnell helfen? (Muss das dummerweise innerhalb der nächsten drei Tage geklärt haben.
)
Danke im Voraus!
schwarzi
brauche (leider dringend) Hilfe bei folgendem Thema:
Mein Arbeitgeber hat mir die Kosten für meinen beruflich bedingten Umzug erstattet und dies in der LSt-Bescheinigung in Zeile 21 als "steuerfreie Arbeitgeberleistung bei doppelter Haushaltsführung" angegeben. Folglich taucht es als Erstattung in der Rubrik "Doppelte Haushaltsführung" auf und übersteigt die Kosten, die ich tatsächlich für meine doppelte Haushaltsführung (ohne den Umzug) hatte. Meine Umzugskosten kann ich ja nur in der Rubrik "Umzugskosten" (Ende eines doppelten Haushalts) angeben. Dort gibt es wiederum ein Feld "Erstattungen", in das eigentlich die steuerfreie Erstattung durch meinen Arbeitgeber gehört.
Das wäre dann allerdings doppelt, die Erstattung habe ich ja nur einmal bekommen. Wie gehe ich nun vor? Bei meinen Einnahmen den Betrag aus Zeile 21 wahrheitsgemäß übernehmen und die Erstattung bei den Umzugskosten ignorieren? Oder den Betrag aus Zeile 21 nicht übernehmen und dafür bei den Umzugskosten angeben? Bei Variante 1 weiß ich nicht, ob dann die Berechnung korrekt läuft; Variante 2 ist mir nicht ganz geheuer, da die Daten aus meiner LSt-Bescheinigung ja an das Finanzamt übermittelt wurden.
Wer kann mir schnell helfen? (Muss das dummerweise innerhalb der nächsten drei Tage geklärt haben.

Danke im Voraus!
schwarzi
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