Aufwendungen vor Baubeginn für eine selbstgenutzte Immobilie

  • Hallo,

    in der Steuersparerklärung 2014 gibt es in der Software die Möglichkeit, Aufwendungen vor Baubeginn können für eine selbstgenutzte Immobilie anzugesetzt, als Vorkosten nach § 10e EStG. Meines Wissens wurde § 10e EStG bereits 1991 abgeschafft, oder irre ich hier?

    Wir haben aktuell einen Bauantrag für ein neu zu bauendes Einfamiliehaus gestellt, Baubeginn geplant für Juni 2015. Das Grundstück wurde bereits in 2014 gekauft und bezahlt. Es sind somit bereits Aufwendungen für Notar, Kaufpreis Grundstück, Grunderwerbssteuer, Finanzierungskosten, Planungskosten u.ä. angefallen, die wir gerne in der Steuererklärung als Aufwendungen für eine selbstgenutzte Immobilien (Vorkosten bei § 10e EStG) in der Steuererklärung 2014 ansetzen möchten.

    Welche Möglichkeiten gibt es hier? Sind die Eingaben in der Software richtig? Welche Möglichkeiten für Steuerermäßigungen bei selbstgenutzten Immobilien gibt es aktuell?

    Für sachdienliche Hinweise wäre ich sehr dankbar.

  • Steuerlich gesehen, gehen Sie in dem von Ihnen geschilderten Bau eines selbstgenutzten Hauses leer aus. Alle genannten Aufwendungen sind irrelevant.

    Denken Sie an Förderungen in bestimmten Fällen (KfW-Darlehen z.B.)! Lassen Sie sich hier einschlägig beraten, bevor (!) Sie loslegen. Manche Förderungsvereinbarung ist nach Baubeginn nicht mehr möglich.

    Staufer

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