Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
Arbeitnehmer mit einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis, das unten genannte Fahrzeug wird für den Weg zur Arbeitsstelle genutzt, ansonsten keine dienstlichen Fahrten.
Es geht um den Verkauf dieses privaten PKW.
Das Fahrzeug wurde 2009 angeschaft (20.000 €) und 2014 (12.000 €) veräussert.
Dazu folgende Fragen:
1.
Nach meinem Kenntnisstand müssen zur Gewinn/Verlustberechnung für ein privates Veräußerungsgeschäft Absetzungen für Abnutzung etc. berücksichtigt werden. Gelten die in den Jahren 2009 bis 2014 geltend gemachten, mit diesem Fahrzeug zurückgelegten Arbeitswege (Kilometerpauschale) als solche Absetzungen. Oder müssen die in den Afa Tabellen angegebenen Werte berücksichtigt werden?
2. Gilt bei einem Fahrzeug die 1 Jahresfrist der Haltedauer oder gilt aufgrund einer geltend gemachten Kilometerpauschale die 10 Jahresfrist?
Liegt hier überhaupt ein ein steuerlich relevantes, privates Veräusserungsgeschäft vor? Dies wird zwar im Gesetz für Dinge des alltäglichen Gebrauchs ausgeschlossen, aber soweit ich weiss erst für Gegenstände, die 2010 angeschafft wurden....
Ich danke euch recht herzlich.
Beste Grüße
Hank