Hallo zusammen, ich verstehe das alles nicht. Alles was ich lese widerspricht sich.
Meine Frau arbeitet auf 165 Euro. Hat 2013 auch noch Elterngeld bezogen. Demnach wäre sie nach folgenden Link als Arbeitnehmerin im Minijob "Unmittelbar begünstigt". Korrekt ?
Allerdings sind dies ja keine Rentenversicherungspflichtigen Einnahmen - Korrekt ?
Ich befürchte, dass das Programm korrekt arbeitet.
Sie ist unmitelbar berechtigt, weil Minijob und eigener Vertrag mit Sockelbetrageinzahlung
hat aber (leider) keine RV-pflichtigen Einnahmen.....
Ich frag, weil zwischen den beiden Häkchen knapp 500 Euro Differenz als Erstattung liegen
Also zusammengefasst:
Ist meine Frau unmittelbar berechtigt ?
Sie hat aber keine RVp Einnahmen ?
Quelle:
http://www.riesterrente-heute.de/mittelbar-beguenstigt/