Riester - un-/mittelbar begünstig

  • Hallo zusammen, ich verstehe das alles nicht. Alles was ich lese widerspricht sich.

    Meine Frau arbeitet auf 165 Euro. Hat 2013 auch noch Elterngeld bezogen. Demnach wäre sie nach folgenden Link als Arbeitnehmerin im Minijob "Unmittelbar begünstigt". Korrekt ?
    Allerdings sind dies ja keine Rentenversicherungspflichtigen Einnahmen - Korrekt ?

    Ich befürchte, dass das Programm korrekt arbeitet.
    Sie ist unmitelbar berechtigt, weil Minijob und eigener Vertrag mit Sockelbetrageinzahlung
    hat aber (leider) keine RV-pflichtigen Einnahmen.....

    Ich frag, weil zwischen den beiden Häkchen knapp 500 Euro Differenz als Erstattung liegen :(

    Also zusammengefasst:
    Ist meine Frau unmittelbar berechtigt ?
    Sie hat aber keine RVp Einnahmen ?

    Quelle:
    http://www.riesterrente-heute.de/mittelbar-beguenstigt/

  • Guten Tag,

    Bei mir die gleiche Situation und ich weiß nicht, was ich eingeben soll.
    Meine Frau hat ebenfalls einen Minijobs.

    Haken bei "unmittelbar begünstigt" setzen, ja oder nein? (Ich würde sagen ja)
    Haken bei "Einnahmen in 2014" setzen, ja oder nein? (Zählt ein Minijobs als Einnahme?)
    Betrag bei "RV-pflichtige Einnahmen 2014" wie hoch? (Bei Minijobs ja eigentlich 0).

    Mir ist als Laie hier nicht ersichtlich, was ich eingeben muss.
    Und je nach Eingabe ergibt sich eine große Differenz bei der Rückzahlung.

  • Hallo zusammen!

    Zitat von chussi;16601

    Meine Frau arbeitet auf 165 Euro. Hat 2013 auch noch Elterngeld bezogen. Demnach wäre sie ... als Arbeitnehmerin im Minijob "Unmittelbar begünstigt". Korrekt ?
    Allerdings sind dies ja keine Rentenversicherungspflichtigen Einnahmen - Korrekt ?


    Mit Minijob ist man nur dann unmittelbar begünstigt, wenn eigene RV-Beiträge gezahlt werden. Das in 2013 gezahlte Elterngeld spielt für die Zulagenberechtigung in 2014 keine Rolle.
    Die Erstattungsdifferenz könnte darin begründet sein, dass bei der Steuerberechnung die Zulagen für Ehefrau und Kind/er angerechnet werden. Die Zulagen werden nicht mit der Einkommensteuer ausgezahlt, sondern direkt in den Vertrag eingezahlt.

    Zitat von lazy;19318

    Haken bei "unmittelbar begünstigt" setzen, ja oder nein? (Ich würde sagen ja)


    Das hängt, wie oben geschrieben, davon ab, ob sie eigene RV-Beiträge zahlt.

    Zitat von lazy;19318

    Haken bei "Einnahmen in 2014" setzen, ja oder nein? (Zählt ein Minijobs als Einnahme?)


    wenn sie außer dem Minijob keine weiteren Einnahmen hatte: nein - die Angabe der Einnahmen in 2014 dient ohnehin nur der Ermittlung des Mindesteigenbeitrags. Es geht um die Steuererklärung für 2015?

    Zitat von lazy;19318

    Betrag bei "RV-pflichtige Einnahmen 2014" wie hoch? (Bei Minijobs ja eigentlich 0).


    wenn sie außer dem Minijob keine weiteren Einnahmen hatte: 0 EUR - die Angabe der Einnahmen in 2014 dient ohnehin nur der Ermittlung des Mindesteigenbeitrags.

    Im Übrigen gibt die Programmhilfe der SSE m.E. erschöpfende Auskunft zu dem, was einzutragen ist.

    Viele Grüße
    Rautka

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto für unser Forum? Die Zugangsdaten zu einem Steuertippskonto können hier nicht verwendet werden.
Registrieren Sie sich kostenlos, um Beiträge erstellen zu können!