erste Steuererklärung

  • Hallo zusammen,
    ich mache gerade meine erste Steuererklärung. Soweit ich das richtig verstanden habe, kann ich auch Belege aus den letzten 4 Jahren einreichen.
    Mein Problem ist nun, dass ich mir während des Studiums bzw. Referendariats einen Laptop gekauft habe. Für 2014 kann ich die Abschreibung auch angeben, aber wie geht das für die Jahre 2011, 2012 und 2013?

    Wo kann ich z.B. Fachliteratur angeben, die ich im Studium angeschafft habe, also nicht 2014?

    Viele Grüße,
    Sebastian

  • Sie können die Ausbildungskosten nur in dem Jahr ansetzen, in dem sie angefallen sind. Nach derzeitigem Stand als Sonderausgaben. Ein Verlustvortrag ist nicht möglich.
    Also können Sie die Aufwendungen nicht jetzt in der einen Erklärung für das Steuerjahr 2014 rückwirkend geltend machen.

    Sie müssten also eine Erklärung für jedes zurückliegende Jahr nachholen; bis vier Jahre zurück. Interessant würde die Sache überhaupt nur, wenn Sie über den Grundfreibetrag von 8.354 Euro pro Jahr als Einnahmen gekommen sind.

    Staufer

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