Techniker Krankenkasse Dividende 2014

  • Hallo,

    von der TK gab es 2014 eine Dividende. Von der Krankenkasse wurde angegeben, das es in der Anlage Vorsorgeaufwand in Zeile 22 und 23 eingetragen werden muss. Leider schaffe ich das nicht mit dem Programm. Es erscheint immer in Zeile 16 und 17. An welcher Stelle im Programm muss ich das eintragen? Vielleicht kann mir jemand helfen.

    MfG

    Peter Demmer

  • Hallo SSE-2015-Anwender,

    wenn es sich um einen Selbstzahler zur gesetzlichen Krankenversicherung handelt, bitte unter Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, Selbstzahler, 2. Tabelle: Basisabsicherung: Zusatzbeiträge und Erstattungen unter Spalte: erstattet 2014 den Betrag eintragen und unter Anzahl eine 1.

    Schöne Grüße von Orbach

  • Hallo Orbach,

    vielen Danl für die Info. Ich kein Selbstzahler. Bin "Standard"-Arbeitnehmer. Ich hatte es unter:

    Sonderausgaben / Versicherungern, Altersvorsorge / Kranken- und Pflegeversicherung / Arbeitnehmer (nicht Selbstzahler)
    in der Tabelle "Basisabsicherung: Zusatzbeiträge und Erstattungen eingetragen (Anz. 1 ; erstattet 2014).

    Wenn ich dann die Voransicht (mit Grafik anzeigen) ansehe, steht es in Zeile 16 und 17. Laut Krankenkasse soll es aber in Zeile 22 und 23 eingetragen werden. Oder wäre das egal?

    Bin etwas ratlos. Meiner Meinung nach, hatte ich es schon richtig eingetragen. Aber da es in der "falschen" Zeile erscheint, bin ich unsicher, ob es stimmt.

    MfG

    Pete Demmer

  • Hallo Peter Demmer!

    Zitat von Peter Demmer;16455

    Ich hatte es unter:

    Sonderausgaben / Versicherungern, Altersvorsorge / Kranken- und Pflegeversicherung / Arbeitnehmer (nicht Selbstzahler)
    in der Tabelle "Basisabsicherung: Zusatzbeiträge und Erstattungen eingetragen (Anz. 1 ; erstattet 2014).

    das ist auch die richtige Stelle für den Eintrag bei Arbeitnehmern, die keine Selbstzahler sind. Ich weiß nicht, in welcher Form die TK die Zeilen in der Anlage Vorsorgeaufwand mitgeteilt hat, aber in diesem Fall muss der Eintrag in Zeile 16. Wie man der Zeilenbeschriftung sieht, bezieht sich diese nämlich auf die Einträge in den Zeilen 12 bis 15, d.h. die Zeilen in die die Einträge aus der Lohnsteuerbescheinigung übertragen werden.

    Die Zeilen 22 und 23 beziehen sich auf die Zeilen 18 bis 21, die von Rentnern und Selbstzahlern auszufüllen sind.

    Übrigens, in Zeile 17 gehört der Betrag der TK-Dividende nicht eingetragen. Dort kommt nämlich der Anteil von Zeile 16 rein, aus dem sich kein Anspruch auf Krankengeld ergibt. Das ist genau anders herum als bei den Zeilen 22 und 23. Um das zu erreichen, wird das Kästchen Anspr. KGeld angekreuzt.

    Orbach: Trägt man die TK-Dividende als Selbstzahler dort ein, erscheint kein Eintrag in Zeile 23. M.E. ist es besser, die Beträge in die erste Tabelle einzutragen, dort in die Zeile zur KV in Spalte 'erstattet 2014'.

    Viele Grüße
    Rautka

  • Hallo Rautka,

    vielen Dank für die Hilfe.

    Die Info der Krankenkase hatte mich etwas verwirrt. Jetzt sollte es passen. Ist leider ärgerlich, das ein Drittel der Dividende wieder "weg" ist. Aber man kann es nicht ändern.

    Gruß

    Peter Demmer

  • Hallo zusammen,

    da auch ich im Jahre 2014 die TK Dividende (per Scheck von der TK) erhalten habe, hänge ich mich hier mal dran:

    Folgende Randbedingungen:
    Arbeitnehmer, da über der Jahresarbeitsentgeltgrenze -> freiwillig gesetzlich versichert.
    Die KV/PV-Beiträge werden vom Arbeitgeber abgeführt, unter 24a und 25 (sowie 24c und 26 für die Pflegeversicherung) auf der Lohnsteuerbescheinigung sind Zuschüsse und Beiträge aufgeführt. Ich habe nur das eine Beschäftigungsverhältnis.

    1.
    In der SSE2015 können unter "weitere Zeilen erfassen" der Lohnsteuerbescheinigung zusätzliche Zeilen erfasst werden, so z. B. "Kranken- und Pflegeversicherung: Erstattung"

    Kann die TK Dividende auch hier erfasst werden (da ich nur das eine Beschäftigungsverhältnis habe, sollten sich ja alle Erstattungen auf dieses Arbeitsverhältnis beziehen, wie im Hilfetext vermerkt)? Oder sollten hier nur Erstattungen erfasst werden die auch wirklich auf der Lohnsteuerbescheinigung vermerkt sind? Die TK-Dividende ist natürlich nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung erfasst (da Zugang per Check).

    2.
    Ich habe trotz der Hinweise von euch noch nicht ganz verstanden ob die TK-Dividende nur in Zeile 16 der Anlage Vorsorgeaufwendungen zu erfassen ist, oder in Zeile 16 und 17.

    Ich bin über die TK auch pflegeversichert (das ist wohl bei den meisten so, dass die PV auch bei der KK vorliegt), so dass ich mir nicht sicher bin ob sich die Erstattung rein auf die Krankenversicherung (Eintrag in Zeile 16) bezieht oder auch auf die Pflegeversicherung (mit Eintrag in Zeile 16 und 17). Da ich Arbeitnehmer bin, gehe ich davon aus, dass rein für die KK ein Krankengeldanspruch vorliegt, korrekt?

    Ich danke euch recht herzlich.

    Viele Grüße

    Hank

  • Hallo Hank!

    zu 1.) Die TK-Dividende hat mit der Lohnsteuerbescheinigung nichts zu tun und gehört in die Anlage Vorsorgeaufwand. Trägst du die Daten über "weitere Zeilen erfassen" der Lohnsteuerbescheinigung ein, läufst du nur Gefahr den Erstattungsbetrag zweimal angerechnet zu bekommen. Die TK meldet die Daten nämlich der Finanzverwaltung auf elektronischem Wege.

    zu 2.)

    Zitat von Rautka;16460

    ... in diesem Fall muss der Eintrag in Zeile 16.
    ...
    Übrigens, in Zeile 17 gehört der Betrag der TK-Dividende nicht eingetragen.

    Viele Grüße
    Rautka

  • Hallo,

    tausend Dank für die Antwort.

    Ich hoffe zwei Verständnisfragen sind noch erlaubt:

    1. Die Erläuterung zur Zeile 17 sagt:
    "In Zeile 16 enthaltene Beiträge zur KV aus denen sich kein Anspruch auf Krankengeld ergibt, und zur sozialen Pflegeversicherung."

    Kann davon ausgegangen werden dass sich alle Erstattungen auf die KK-Beiträge beziehen und nicht auf die PV-Beiträge, auch wenn (das ist ja glaube ich der Regelfall) die PV auch beim KK-Anbieter besteht? Bei der TK Dividende mussten auch keinerlei Gesundheitsvorsorgen, Gesundheitskurse etc. besucht werden, so dass mir nicht ganz klar ist, warum hier nicht ein Anteil der Erstattung zur PV hinzugerechnet werden müsste (mit dann Eintrag dieses Anteils in Zeile 17)?

    Zweitens habe ich noch eine Frage zum Krankengeldanspruch. Klar, als normaler Arbeitnehmer habe ich Anspruch auf Krankengeld (also kein Eintrag in Zeile 17) aber begründen Zusatzbeiträge (in Zeile 13) nicht eben keinen Anspruch auf Krankengeld? Warum ergibt sich denn dann bei Erstattungen ein Anspruch auf Krankengeld?

    Danke.

    Viele Grüße und einen schönen Feiertag morgen

    Hank

  • Hallo Hank,

    man muss nicht immer alles verkomplizieren, es gibt nirgendwo eine Info, dass die TK-Dividende auf Pflege- und KV-Beitrag aufzuteilen ist. Also macht man es wie es die TK vorgibt. Und sowohl in ihrer Mitteilung an die Finanzverwaltung als auch in den Informationen für die Versicherten, steht, dass sich die TK-Dividende auf die Krankenkassenbeiträge bezieht. Das lässt sich übrigens auch auf den TK-Internetseiten nachlesen. Im übrigen bezweifle ich, dass das Gesetz überhaupt eine Erstattung von PV-Beiträgen zulässt.

    Zum zweiten Teil deiner Frage: ich weiß nicht, was für Zusatzbeiträge du in Zeile 13 einträgst. Aber üblicherweise hat man Anspruch auf Krankengeld oder eben nicht. Das bezieht sich immer auf den gesamten KV-Beitrag - also auch auf Zusatzbeiträge oder Erstattungen.

    Viele Grüße
    Rautka

  • Hallo Rautka,

    ok!

    Danke für deine nochmalige Antwort. Für mich ist das leider alles sehr kompliziert und ich möchte nichts falsch machen. Ich werde, da ich KG berechtigt bin, wie von dir oben mitgeteilt, die Divdende in Zeile 16 eintragen (und nicht in Zeile 17).

    Viele Grüße

    Hank

  • Hallo ihr Lieben,

    ich weiß nicht, ob das noch jemandem hilft, aber es gibt folgende Möglichkeit warum die Dividende auf die Zeilen 16 und 22 aufgeteilt werden muss:
    Die Dividende von insg. 160 € wurde für die Jahre 2013 (80€) und 2014(80€) ausbezahlt.
    Wenn man nun im einem dieser Jahre bspw. Student war oder aus einem anderen Grund den KV Beitrag selbst abgeführt hat, dann muss der Anteil für dieses Jahr in Zeile 22 bei der Anlage Vorsorgeaufwand.
    Wenn man im anderen Jahr dann eine feste Anstellung hatte wo die KV Beiträge vom Arbeitgeber abgeführt wurden, gehört die Dividende dafür in Zeile 16.

    Falls man dann noch im Laufe des Jahres 2013 von Student zu Angestellter gewechselt hat, dann sind die Beträge anteilig aufzuteilen, da man als Student der selbst zahlt keinen Anspruch auf KG Geld hat, als Angestellter schon.
    Deshalb schickt einem die TK diesen Brief, in dem das alles für den individuellen Fall völlig richtig aufgeteilt und die erforderlichen Zeilen angeben sind. Bei Unklarheiten sollte man einfach mal bei der TK nachfragen, die kennen sich aus.

    Viele Grüße

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