Betriebliche Altersvorsorge

  • Hallo Forum,

    habe eine Frage, ich muss für meine Betriebliche Altersvorsorge die
    ich beim Renteneintritt bekommen habe Kranken/Pflegeversicherung zahlen
    habe einen mac mini und SteuersparErklärung für Rentner 2015
    !!!!!! wo trage ich die eingezahlten Beiträge KV und PV ein !!!!
    schon mal vielen Dank für die Hilfe

  • Zuerst mal Danke für die Antwort, komme aber damit nicht zurecht.
    Im Steuerprogramm Hauptmenue ist eine Zeile "Einkünfte Zinsen Renten Vermietung usw" da komme ich auch nicht weiter
    in meiner Lohnsteuerkarte steht ja nur der Auszahlungbetrag den ich bekommen habe und auch eingetragen habe, von der Krankenkasse habe ich eine Bescheinigung bekommen was ich an KV,PV bezahlt habe.
    Die Beträge KV,PV würde ich gerne noch eintragen !!!!!!!! aber wo !!!!!

  • Bekommen Sie eine Betriebsrente auf Lohnsteuerkarte (Elektronische Lohnsteuerbescheinigung) tragen sie diese Rente, eigentlich ist es eine Pension (Werkspension), in Anlage N ein. Die KV und PV tragen sie unter Sonderausgaben ein. Gruß

  • Hallo Adi vielen Dank für Ihre Antwort, Können Sie mir unter Sonderausgaben wenn möglich genau das Untermenü erklären wo man KV und PV anwählen kann, habe schon mehrmals auch unter Sonderausgaben nach gesehen ohne Erfolg.
    Gruß petwin

  • Sonderausghaben -Versicherungsbeiträge.Dann bei Überschrift "Sonstige Versorgungsaufwendungen" Kranken-u.Pflegeversicherung.Jetzt scheiden sich die Geister. Es gibt gesetzlich Versicherte und privat Versicherte. Bei gesetzlich Versicherten gibt es Selbstzahler oder Firmenzahler. Sind sie privat versichert müssen sie: "Ich habe der Datenübertragung zugestimmt" ankreuzen. Vielleicht auch mal die Hilfetexte auf der rechten Seite des Programm nutzen. Gruß

  • Hallo Adi,
    wie sagt man ich habe fertig!!!
    habe unter Sonderausgaben/Kranken/Pflegeversicherung Untermenü Private Kranken-Pflegeversicherung die Beträge
    eingetragen und hoffe es ist richtig.
    Noch mal vielen vielen Dank für die Mühe und schnelle Reaktion auf mein Problem.
    Gruß der kleine Rentnersteuerzahler

  • Ich hatte auch mal ein ähnliches Problem, was die betriebliche Altersvorsorge angeht. Doch der Arbeitergeber zahlt ja vom Bruttolohn entsprechend in die Versicherung ein. Er erhält darauf hin die Einzahlnachweise. Diese würde ich in der Erklärung für die Steuer einfach mit beifügen. Das Finanzamt ist davon eh in Kenntnis gesetzt, doch eine Kopie hilft meist weiter...denn es können auch noch handschriftliche Erklärungen abgegeben werden. V

  • Bitte gehen Sie einfach systematisch vor und erfassen Sie die Angaben. Es ist nicht sinnvoll die Eingaben nicht zu machen, weil man damit auch keine Kontrolle hat.

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • Als Rentner beziehe ich seit Rentenbeginn die normale Rente, ein paar wenige "Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit" sowie "Leistungen aus einer privaten Altersversorgung". Letzere gebe ich in der Einkommensteuererklärung auf Zeile 36 an. Davon ab ginge der steuerfreie Teil der Leistung. Leider macht mir hier das Finanzamt immer wieder einen Strich durch die Rechnung und zählt diesen Betrag zu den "Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit", obwohl ich nirgendwo beschäftigt bin. Da der Freibetrag hier erhelbich geringer ist, frage ich mich, warum ich meine betriebliche Altersversorgung nochmals hoch versteuern muß. Anfragen dazu sagen, dass dies alles in § 19 geregelt sei.

  • Beziehen Sie eine betriebliche Rente (Werkspension). Dann unten weiterlesen. Ansonsten beim FA nachfragen.

    Betriebsrenten werden unterschiedlich besteuert

    Bei der Besteuerung von Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge ist abhängig vom Durchführungsweg zu unterscheiden:
    Die Zahlungen werden wie die Pension eines Beamten in voller Höhe nach § 19 Abs. 1 EStG als nachträgliche Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit versteuert (Werkspensionen). Dazu zählen Leistungen aus einer Direktzusage (Pensionszusage) oder Unterstützungskasse.
    Die Zahlungen werden wie Renten als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 5 EStG besteuert. Das gilt für Betriebsrenten aus einer Direktversicherung, Pensionskasse oder einem Pensionsfonds.

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