GWG erfassen - wie in 2015er Version?

  • Hallo,

    ich habe Schwierigkeiten mich in der neuen SteuerSparErklärung - Gewinnerfassung 2015 zurecht zu finden.
    Der Bereich Abschreibung wurde ja geändert.
    Wie kann ich jetzt ein neues GWG erfassen, welches sofort abgeschrieben werden kann?
    Muss ich ein neues Anlagegut erstellen mit einer Laufzeit von 12 Monaten? Das erscheint mir aber sehr umständlich.

    Aus dem Datenimport wurden die GWGs aus dem letzten Jahr alle unter den Anlagegütern mit 0 Euro hinterlegt.
    Wenn ich eines der alten GWGs anklicke, sehe ich in den Details den Abschnitt "Zuordnung". Dort ist "GWG / GWG-Sammelposten" markiert.
    Ich sehe aber nirgendwo eine Möglichkeit, wie ich neue GWGs anlegen und diese als GWG kennzeichnen kann.
    Warum wurden die GWGs aus dem alten Jahr, die sofort abgeschrieben wurden überhaupt übernommen? Diese sind doch für 2015 gar nicht mehr relevant.

    Danke im Voraus!

    Viele Grüße
    comlxs

  • Neues Wirtschaftsgut anlegen, Bezeichnung, Datum etc. eintragen und sobald der Kaufpreis eingetragen wurde, erscheint unter dem Punkt Zuordnung die Auswahl Nutzungsdauer oder GWG. Letzteres ist das hier interessante. ;)

    Gruß Tom

  • Hallo Tom,

    danke für die Antwort!
    Für bewegliche Wirtschaftsgüter klappt das nun.
    Allerdings habe ich ein immaterielles Wirtschaftsgut (Webhosting für meine Homepage).
    Dort wird der Abschnitt "Zuordnung" nicht angeboten.
    Ist das Absicht oder ein Bug?
    Ist "Webhosting" denn ein "bewegliches" Wirtschaftsgut?

    Danke für die Hilfe!

    Viele Grüße
    comlxs

  • alles klar, danke für deine Hilfe!
    Ich hab mal versucht rauszufinden was genau "Fremdleistungen" sind.
    Im Programm hab ich dazu allerdings keine Erklärung gefunden.
    Weißt du obs da irgendwo eine Definition gibt?
    Im Web hab ich zum Thema Fremdleistungen immer eher Leiharbeiter (Leistungen von Menschen) gefunden.

  • Geben Sie die Rechnungen für das Webhosting am besten unter "Werbung/Reklame" ein, wenn die Homepage diesem Zweck dient. Ich denke, Sie bekommen dazu auch regelmäßig entsprechende Rechnungen für diese DIENSTLEISTUNGEN.

    Staufer

  • Zitat von Staufer;16105

    Geben Sie die Rechnungen für das Webhosting am besten unter "Werbung/Reklame" ein


    Oh ein neuer Punkt (genau wie Miete/Leasing) - war mir noch gar nicht aufgefallen! :)

    Gruß Tom

  • Nein, in 20.25 kann mein keine neuen GWG eintragen!
    Dies sollte schnellstens behoben werden. Der Import der Gewinnerfassung von 2014 funktionierte und die GWG von dort wurden richtig uebernommen, in der GewinnVerlustrechnung 2014 der 20.25, kann man, auch bei den richtigen Betraegen, z.B. 50 Euro, bei GWG Sofortabschreibung, keine neuen GWG Eintraege machen. Die Zuordnung zu GWG ist immer ausgegraut ... Bitte reparieren oder hier angeben wie es gemacht wird. Danke.

  • Hallo,

    ich nutze die Gewinnerfassung Version 20.25 seit heute und stolpere genau über dieses Thema. Ich möchte ein GWG als bewegliches Wirtschaftsgut in Höhe von 136 € netto erfassen. Die Optionen "Auf Nutzungsdauer verteilen" und "GWG / GWG-Sammelposten" sind ausgegraut, wobei ersteres ausgewählt ist. Eine Nutzungdauer kann ich aber komischerweise eingeben.

    Ich habe vorher "GWG-Sofortabschreibung" gewählt, also muss ich doch bis 410 € sofort abschreiben können??!!

    Kann mir jemand helfen oder ist das ein Fehler im Programm?

    Viele Grüße,
    Albert

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