Hallo zusammen!
Ich bin ein wenig verwirrt bezüglich meiner Tätigkeit bei Vorwerk und die damit verbundenen steuerlichen Tätigkeiten.
2013 habe ich meine Tätigkeit dort aufgenommen und habe innerhalb der Probezeit Einkünfte erzielt. Allerdings habe innerhalb dieser Zeit auch "kein" entsprechendes Gewerbe angemeldet, da ich nach zwei Monaten die Tätigkeiten bei Vorwerk wieder eingestellt habe. Nun möchte ich die Steuererklärung für 2013 machen und frage mich, wie und wo ich diese Einnahmen nun angeben muss.
Das Finanzamt selbst schickte mir zwar einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bezüglich der Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit, aber da ich ja kein Gewerbe angemeldet hatte, ist der Fragebogen ja hinfällig. Ergo muss ich doch die Einnahmen irgendwo in meiner "normalen" Steuererklärung aufführen, oder?
Dazu noch die Info, dass Vorwerk die Steuer für die von mir verkauften Geräte einbehalten hat und ich die noch anfordern muss, damit ich sie an das Finanzamt abführen kann.
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
Viele Grüße
Sandro