Zweitstudium nicht anerkannt

  • Hallo zusammen,
    was muss man tun, wenn einem das Zweitstudium in der Steuererklärung nicht anerkannt wird? Das Problem ist, dass im Jahr 2014 von Januar bis Juli an der Diplomarbeit geschrieben wurde. Es gibt also keinen Nachweis über Anwesenheit oder ähnliches in der Uni. Nebenbei wurde auch noch gearbeitet und anschließend (nach 8 Stunden Arbeit) ging es noch für ein paar Stunden in die Uni zum Ausarbeiten der Arbeit.

    Die Fahrtkosten und Verpflegungspauschalen wurden angegeben, aber nicht anerkannt. Das Finanzamt sagt nun, dass der Antragssteller der Steuererklärung beweisen müsste, dass er anwesend war. Wie soll das denn gehen? Der Betreuer der Arbeit kann höchstens eine Bescheinigung ausstellen, dass die Arbeit in dem bestimmten Zeitraum bearbeitet wurde.

    Wie beweist man nun, dass man jeden Tag in der Uni war?

  • Wenn Sie sich ganz sicher über die Tatsachen sind und es sich wirklich steuerlich lohnt, bieten Sie dem FA die Abgabe einer eigenen Versicherung an Eides Statt an - Abgabenordnung (AO), § 95 Versicherung an Eides statt.
    Beachten Sie die möglichen strafrechtlichen Folgen.

    Staufer

  • Das ist natürlich eine Idee, aber kann das Finanzamt verlangen, dass man den Aufenthalt in der Uni nachweißen muss? Das muss denen doch auch klar sein, dass so etwas sehr schwierig ist. Kann denen die Immatrikulationsbescheinigung ausdrucken und vorlegen, dazu noch die Öffnungszeiten der Bibliothek.

  • Nach der Abgabenordnung sind Sie beweispflichtig.

    Dem FA wird eine bloße Immatrikulationsbescheinigung und eine bloße Kopie der Öffnungszeiten der Bibliothek als Beweis nicht ausreichen. Da könnte man Ihnen ja die einfache Kopie der Öffnungszeiten des Freibades als Beweis des Gegenteils entgegenhalten.

    Vielleicht hat Ihre Diplomarbeit so viele Quellen, die sich nur in der Unibibliothek finden, dass Sie diese dem FA als Anhalt vorlegen können. Haben Sie Belege für Ihre Fahrten (Fahrscheine, Benzinrechnungen, Kilometerstände, Fahrtenbücher)?

    Staufer

  • Nein, habe natürlich keine Kilometerstände, Fahrtbücher oder ähnliches.

    Ich darf dem Finanzamt keinen Auszug meiner Masterarbeit vorlegen, da meine Ausarbeitung zum Patent angemeldet wird.

    Ich bin echt ein wenig sprachlos und zugleich erschüttert. Werde am Montag mit meinem Berater nochmals in Kontakt treten.

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