Hallo Steuer-Team,
ich habe eine Jahr mit Dienstreisen mit der Bahn hinter mir, diese Kosten wurden vom AG erstattet.
Etwa 60 Tage. Das heißt eine Erfassung über Dienstreisen bringt mir keine Steuerersparnis? Oder kann ich da etwas erfassen?
Wie ist es nun mit den relevanten Tagen für die Pendlerpauschale - müssen die Tage, an denen ich auf Dienstreise war, abgezogen werden, oder nicht? Es steht dort nur, dass Urlaub, Krankheit, Seminare abgezogen werden müssen, aber nichts zu Abzug für Abwesenheit durch Dienstreisen.
Also z.B. Basisjahr 2014
252 Arbeitstage in Niedersachsen
- 30 Tage Urlaub
- 60 Tage Dienstreisen
= 162 Tage relevant für Pendlerpauschale oder
252 - 30 Tage Urlaub = 222 Tage relevant für Pendlerpauschale?
Herzliche Grüße
Pendler