Anzurechnendes Kindergeld ...

  • ... war letztes Jahr schon Thema. Auch mir wurde vom Finanzamt das anzurechnende Kindergeld hinzugerechnet, ohne dass das eine Änderung der Steuerlast bewirkt hätte.

    Ich frage mich, ob ich in SteuerSparErklärung2014 nicht gleich das anzurechnende Kindergeld eintragen kann. Ich habe hin und her gesucht, aber dazu kein Eingabefeld gefunden ...

    Kann mir jemand sagen, wo ich in SteuerSparErklärung2014 das anzurechnende Kindergeld vermerken kann? Danke!

  • Ich verstehe Ihre Frage nicht so recht! Gebe ich bei einem Kind alle persönlichen Daten in das entsprechende SSE-Eingabefenster ein, teilt das Programm automatisch mit: "Der Anspruch auf Kindergeld beträgt: xxx EUR." Ist es das, was sie suchen?

  • Ich verstehe die Aussagen auch leider überhaupt nicht. Was soll eine Eingabe des Kindergeldes bewirken?

    Bitte lesen Sie die Hinweise zum Kindergeld/Kinderfreibetrag im SteuerKompass. Wir liefern doch mit dem Programm diverse Informationen.


    Und ich kann nur immer wieder wiederholen: Vergleichen und prüfen Sie alle Angaben, wenn es Unterschiede zwischen Bescheid und Berechnung gibt. Wir erhalten immer wieder Anfragen mit klaren Aussagen wie z.B. es liegt am Kindergeld oder es liegt an den Versicherungen. Beim genauer Prüfung stellt sich dann etwas völlig anderes heraus. Wir sind dann immer wieder irritiert, wie es überhaupt zu solchen Aussagen kommen kann.

    Sie schreiben:
    "das anzurechnende Kindergeld hinzugerechnet, ohne dass das eine Änderung der Steuerlast bewirkt hätte"

    Diese Aussage würde bedeuten, dass bei Ihnen der Kinderfreibetrag zum Ansatz kommt und zur vorläufigen Steuer, z.B. 5000 Euro, das Kindergeld von 2208 Euro hinzuaddiert wird und es dann beim FA als Ergebnis einen Betrag von 5000 Euro gibt, also 5000 + 2208 = 5000.

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • Letztes Jahr hat meines Wissens noch alles gepasst. Dieses Jahr habe ich auch eine Abweichung beim "Kindergeld" und "Pflegeleistungen" bekommen.

    Eben den Steuerbescheid abgeholt und der Bescheidprüfer zeigt mir das: forum.steuertipps.de/index.php?attachment/102/

    Das Pflegegeld kommt nirgends vor und das zweite Kindergeld ist auch falsch. Denn vergleiche ich den schriftlichen Ausdruck vom Finanzamt mit der zuvor von der Steuersparerklärung gedruckten "Steuerabrechnung (für meine Unterlagen)", steht auf beiden Ausdrucken gleiche. Die Beträge sind alle gleich. Die im Screenshot aufgeführten Werte kommen aber nicht vor.

    Daraus folgt: Der Bescheidprüfer ermittelt aus irgendeinem Grund unzutreffende Abweichungen. Wie kommen diese zustande? Ein Weg wäre nun, die Daten ins Elster importieren, und dort die Abweichungen zu prüfen, aber leider gibt es keine Möglichkeit, außer die Steuerdaten komplett per Hand zu übertragen? Es kann doch nicht so schwer sein, eine Elfo-Datei als Export anzubieten? Oder fehlt diese hilfreiche Feature im Sinne der Kundenbindung? Das wäre mehr als ärgerlich, denn so besteht keine Möglichkeit zur Fehlersuche, geschweige denn für Neukunden zur Hilfe bei der Neuerstellung einer Steuererklärung in der Steuersparerklärung.

  • Pflege und Handwerkerkosten sind noch vertauscht, ggf. korrigiert im nächsten Update.
    Das Kindergeld wurde nicht rückübermittelt, daher gibt es die Differenz.

    Beachten Sie auch die Hinweise unter dem Bescheidvergleich.

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto für unser Forum? Die Zugangsdaten zu einem Steuertippskonto können hier nicht verwendet werden.
Registrieren Sie sich kostenlos, um Beiträge erstellen zu können!