Nur Hälfte der Vorsorgeaufwendungen bei Einzelveranlagung von Ehegatten angesetzt

  • Nach unserem Kenntnisstand müssen die Sachbearbeiter bei Einzelveranlagungen, die von den Finanzämtern seit Mitte Juni 2014 überhaupt erst gerechnet werden können, eine manuelle Verteilung der Kosten von beiden Ehegatten jeweils auf den anderen Ehegatten vornehmen.
    Dabei trägt jeder Ehegatte in der Erklärung seine selbst getragenen Kosten ein.

    Die Verteilung scheinen die Sachbearbeiter allerdings öfters nicht zu machen, so dass letztlich nur die Hälfte der Sonderausgaben oder Handwerkerleistungen im Steuerbescheid berücksichtigt werden.

    Prüfen Sie bei Differenzen im Zusammenhang mit Vorsorgeaufwendungen oder Haushaltshilfen, ob im Steuerbescheid ein Hinweis auf die hälftige Aufteilung enthalten ist. Ist dieser Hinweis enthalten aber der halbe Betrag der Kosten des jeweils anderen Ehegatten nicht berücksichtigt, liegt hier ein Fehler des Finanzamtes vor.

    Vielleicht reicht es schon, unsere Steuerberechnung beim FA vorzulegen. Oder Sie weisen darauf hin, dass der Sachbearbeiter von seinem Programm nach unserer Kenntnis einen Hinweis auf die Einbeziehung der Hälfte der Kosten des anderen Ehegatten erhalten müsste und das auch entsprechend umsetzt.

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • Genau das, was Sie beschreiben, ist in meinem Steuerbescheid -Einzelveranlagung- falsch! Eingereichte Handwerkerkosten über 1.806 EUR, hälftige Aufteilung ergibt 903 EUR pro Ehegatte, da wären 903 x 20 % = 180,60 EUR Steuerersparnis. Das FA rechnet aber in beiden Steuerbescheiden so: "Ermäßigung für Handwerkerleistungen = 91 EUR. Somit ist ein Einspruch notwendig.

  • Bis Ende des Jahres hat das vermutlich jeder Sachbearbeiter gelernt. :(

    Wie wir erfahren, hat es anscheinend noch immer nicht jeder Sachbearbeiter mitbekommen und schmettert Einsprüche sogar mit nichtssagenden Hinweisen ab, vermutlich ohne noch mal einen Blick auf das Ergebnis geworfen zu haben.
    Zumindestens möchte ich einfach hoffen, dass die Sachbearbeiter nicht nach eingehender Prüfung zu der Erkenntnis kommen, dass bei hälftiger Aufteilung einfach eine Hälfte der Ausgaben unter den Tisch fällt. (11/2016)

    Auch weiterhin erhalten wir fehlerhafte Bescheide von Kunden (6/2018), teilweise sogar in einer Variante mit dem Hinweis, zukünftig bei beiden Ehegatten den vollen Betrag zu erfassen. Das führt zum richtigen Ergebnis durch eine falsche Erklärung bzw. falsche Berechnung des FA. :(:D
    Die Vorgehensweise scheint weiterhin nicht bei jedem Sachbearbeiter angekommen zu sein.

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

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