Unterhalt an eine bedürftigen Person die selbst Unterhalt an andere bedürftige zahlt

  • Ich zahle Unterhalt an meine Partnerin (im selben HH). Meine Partnerin hat ihre Mutter aus dem Ausland für 2 Monate (zur entgeltfreien Kinderbetreuung) zu uns in den HH eingeladen und ihr wiederum Unterhalt gezahlt.

    Frage: Wie müssen Unterhaltszahlungen, die eine bedürftige Person (meine Partnerin) an eine dritte (ihre Mutter) in unserem Haushalt zahlt, in die Einkünfte/Bezüge der "bedürftigen Person (Partnerin) eingetragen werden?

    Entweder unter
    a) Nichtselbstständige Einkünfte => Kosten
    b) weitere Einkünfte mit negativem Vorzeichen
    c)Aufwendungen zu den Bezügen
    Anderer Vorschlag?

    In welcher Höhe muss der Unterhalt an die dritte Person eingetragen werden? Kann dort die volle Unterhaltszahlung an die Mutter der unterstützten Person eintragen?

  • Ihre Partnerin trägt in ihre eigene Steuererklärung die Unterhaltsleistungen an ihre Mutter an der selben Stelle ein, an der sie in ihre Steuererklärung die Unterhaltsleistungen an ihre Partnerin eintragen, nämlich unter außergewöhnliche Belastungen. Kinderbetreuungskosten sind in Anlage Kind einzutragen. Hat ihre Partnerin Einkommen über dem Grundfreibetrag von 8130 € ?

  • Nein, meine Partnerin hatte kein Einkommen in dem Jahr, nur Bafög (=Ausbildungshilfen). Daher wollten wir für sie auch keine Steuererklärung abgeben.

    Aber die Frage ist ja dann, wenn sie die Unterhaltszahlungen an ihre Mutter geltend machen würde, wie wirkt sich das auf das aus, was ich in meiner Steuererklärung (unter Unterhalt an bedürftige Peronen) eintragen muss?

    A propos: wenn Sie Werbungskosten (ggf. auch Sonderausgaben) hatte (Fahrt zur Uni, Semesterbeitrag etc), wirkt sich das ja dann gar nicht auf den Unterhaltshöchstbetrag aus, der ihr gezahlt werden kann, richtig? Oder kann man in dem Fall diese Kosten als "Aufwendungen zu den Bezügen" eintragen? Ausbildungshilfen sind ja Bezüge.


    Danke für die Antworten!!

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