Ich zahle Unterhalt an meine Partnerin (im selben HH). Meine Partnerin hat ihre Mutter aus dem Ausland für 2 Monate (zur entgeltfreien Kinderbetreuung) zu uns in den HH eingeladen und ihr wiederum Unterhalt gezahlt.
Frage: Wie müssen Unterhaltszahlungen, die eine bedürftige Person (meine Partnerin) an eine dritte (ihre Mutter) in unserem Haushalt zahlt, in die Einkünfte/Bezüge der "bedürftigen Person (Partnerin) eingetragen werden?
Entweder unter
a) Nichtselbstständige Einkünfte => Kosten
b) weitere Einkünfte mit negativem Vorzeichen
c)Aufwendungen zu den Bezügen
Anderer Vorschlag?
In welcher Höhe muss der Unterhalt an die dritte Person eingetragen werden? Kann dort die volle Unterhaltszahlung an die Mutter der unterstützten Person eintragen?