Umzugskosten der Studierenden Kinder

  • Ich habe da mal eine Frage.....
    Ich habe zwei Kinder und wir bekommen Kindergeld für diese. Beide Kinder 21 und 24 studieren in einer anderen Stadt. Kind 1 in Süddeutschland, Kind 2 im Norden. Wir selbst wohnen in NRW. Im letzten Jahr hatten wir daher zwei Umzüge zu bewältigen.
    Frage 1: Kann ich die (z.B.) Transporterkosten, für das Leihauto, um den Umzug bewältigen zu können "steuerlich als aussergewöhnliche Belastungen" geltend machen?

    Frage 2: Kann ich die Maklergebühren steuerlich geltend machen?

    Beide Kinder haben kein eigenes Einkommen und sind auch nicht BAFÖG berechtigt. Meine Kinder wohnen also dort da ich die
    Wohnungen zur unentgeltlichen Nutzung überlassen habe.

    Uwlon

  • Solche Ausgaben (Umzugskosten für die Eltern) sind üblicherweise mit dem Kindergeld bzw. dem Kinderfreibetrag abgegolten. Für die Zeit, die die Kinder während der Berufsausbildung auswärtig untergebracht sind, kannst du einen Ausbildungsfreibetrag geltend machen (in der SSE unter Kinder - 'Name des Kindes' - Ausbildungsfreibetrag).

    Viele Grüße
    Rautka

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