Ich habe da mal eine Frage.....
Ich habe zwei Kinder und wir bekommen Kindergeld für diese. Beide Kinder 21 und 24 studieren in einer anderen Stadt. Kind 1 in Süddeutschland, Kind 2 im Norden. Wir selbst wohnen in NRW. Im letzten Jahr hatten wir daher zwei Umzüge zu bewältigen.
Frage 1: Kann ich die (z.B.) Transporterkosten, für das Leihauto, um den Umzug bewältigen zu können "steuerlich als aussergewöhnliche Belastungen" geltend machen?
Frage 2: Kann ich die Maklergebühren steuerlich geltend machen?
Beide Kinder haben kein eigenes Einkommen und sind auch nicht BAFÖG berechtigt. Meine Kinder wohnen also dort da ich die
Wohnungen zur unentgeltlichen Nutzung überlassen habe.