Abweichung der Rückerstattung - Kindergeld; Vorsorgeversicherung

  • Hallo,

    ich habe mal eine kleine Frage zum Thema Kindergeld / Kinderfreibetrag.

    Hintergrund ist, das ich eine große Abweichung der berechneten Erstattung und der Tatsächlichen Erstattung haben.

    Zu Erkennen ist das an zwei Positionen und eine davon ist das "Kindergeld" und das andere ist die Vorsorge-Aufwendung.

    Ich habe zwei Kinder angelegt und glaube auch korrekt ausgefüllt.
    Nun steht im Programm, dass ich Anspruch auf Kindergeld habe (wird ja automatisch errechnet) und in der Formularansicht ist auch in der Anlage Kind unter Punkt 15 die jeweilige Summe eingetragen.

    Nun habe ich den Steuerbescheid abgeholt und geprüft. Für das "anzurechnendes Kindergeld" wird mir genau der Betrag der beiden Kindergeldbeträge "rot" gekennzeichnet.

    Im Vermerk vom FA steht eigentlich nur folgendes:
    Für 2 Kind(er) wurde ein Freibetrag für Kinder gemäß § 32 Abs. 6 EStG berücksichtigt. Das entsprechende Kindergeld/der Anspruch auf Kindergeld bzw. vergleichbare Leistungen wurden - auch soweit lediglich ein zivilrechtlicher Ausgleichsanspruch bei der Bemessung der
    Unterhaltsverpflichtung nach § 1612b BGB besteht - insoweit bei der Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer hinzugerechnet (§ 31 EStG).

    OK, das ist die Günstigerprüfung.

    Ist das bei Euch auch so, oder ist dem FA ein Fehler unterlaufen, bzw. rechnet das Programm falsch?

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    Das andere Thema ist eine Versicherung die als Kapital bildende Lebensversicherung eingetragen habe.
    zumindest glaube ich, dass das FA diese "moniert". Denn ich habe unter dem Punkt ein Versicherung mit dem Wert von 3000 p.A. eingetragen. Diese wird ja dann max. mit 88% angerechnet. Das sind nach Adam Riese 2640€. Im Abruf stehen aber nur "2638€".
    Da ich aber nichts anderes Eingetragen habe, nehme ich mal stark an, dass es diese Versicherung ist.

    Im Begleittext des FA steht:
    Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht möglich (Neuregelung durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom 16.7.2009, Bundesgesetzblatt Teil I S. 1959).

    OK!
    Habe es ja auch nur eingetragen.

    Wenn ich die Beiträge aus der Steuersparerklärung 2014 lösche passiert bei der Berechnung "erwartungsgemäß" nichts.
    Also kann man ja eigentlich ignorieren.

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    Nicht desto trotz habe ich ein Abweichung von 922,50€!

    Nun stellt sich die Frage, rechnet das Programm falsch?
    Habt Ihr einen Tipp, bzgl. des Kindergelds. Das kann man ja nicht direkt im Programm beeinflussen.

  • Hallo dolphin26!

    Zitat von dolphin26;15341

    Für das "anzurechnendes Kindergeld" wird mir genau der Betrag der beiden Kindergeldbeträge "rot" gekennzeichnet.

    Das war zumindest in den letzten Jahren normal. Steht, glaube ich auch auf irgendeiner Liste der bekannten Abweichungen beim Bescheidvergleich. Hier würde ich mir keine Gedanken machen.
    Problematisch ist da eher der zweite Punkt. Möglicherweise kommt die Abweichung daher. Um genaueres sagen zu können, benötigt man aber weitere Informationen: Wo hast du diese Versicherung eingetragen (welche Anlage, welche Zeile bzw. wo genau im SST-Dialog)? Was ist das für eine Versicherung, wann wurde sie abgeschlossen?

    Ach ja, diesen Zusatz hatte ich übersehen:

    Zitat von dolphin26;15341

    Wenn ich die Beiträge aus der Steuersparerklärung 2014 lösche passiert bei der Berechnung "erwartungsgemäß" nichts.


    Dann liegt es wohl auch daran nicht.

    Gibt es weitere Abweichungen im Bescheidvergleich?

    Viele Grüße
    Rautka

  • jaein...

    Ich hatte vergessen das Elterngeld für Januar anzugeben. Das FA hat dies angepasst.
    Das habe ich natürlich "nachträglich" in der SW durchgeführt. Dadurch wurde natürlich die Rückerstattung "weniger".
    Aber das habe ich bereits in den o.g. Betrag einfließen lassen.


    Es gibt noch zwei kleine Positionen:
    Das FA hat mit 24€ weniger Brutto angeben und hat 330€ mehr Kinderfreibetrag angegeben.
    Beides ist positiv und sollte zu einer höheren Rückerstattung führen.

    Und ich habe es "gefunden"....

    Die 2638€ Vorsorgeaufwendungen, waren nicht die "Versicherung", sondern die gesetzliche Rente:
    Die Angaben weichen um 3339€ ab. Davon werden nur 76% berücksichtigt. Das sind dann 2537,64 (gerundet 2538€).
    Das war ein Eintrag auf der Lohnsteuerbescheinigung, welche das FA nicht anerkannt hat (Versorgungswerk).
    Fehlen noch 100€
    Zudem war noch ein Tippfehler bei der Eingabe der Lohnsteuerbescheinigung anstatt 111,60 hatte ich nur 11,60 bei der steuerfreien AG-Zuschüssen für PV eingetragen - und das waren dann auch die 100€

    Alle Daten vom FA angepasst!
    Und siehe da, nun passt es zumindest mal.


    Sorry. Aber vor lauter Zahlen heute Mittag, nichts gefunden...

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