Hallo,
ich habe mal eine kleine Frage zum Thema Kindergeld / Kinderfreibetrag.
Hintergrund ist, das ich eine große Abweichung der berechneten Erstattung und der Tatsächlichen Erstattung haben.
Zu Erkennen ist das an zwei Positionen und eine davon ist das "Kindergeld" und das andere ist die Vorsorge-Aufwendung.
Ich habe zwei Kinder angelegt und glaube auch korrekt ausgefüllt.
Nun steht im Programm, dass ich Anspruch auf Kindergeld habe (wird ja automatisch errechnet) und in der Formularansicht ist auch in der Anlage Kind unter Punkt 15 die jeweilige Summe eingetragen.
Nun habe ich den Steuerbescheid abgeholt und geprüft. Für das "anzurechnendes Kindergeld" wird mir genau der Betrag der beiden Kindergeldbeträge "rot" gekennzeichnet.
Im Vermerk vom FA steht eigentlich nur folgendes:
Für 2 Kind(er) wurde ein Freibetrag für Kinder gemäß § 32 Abs. 6 EStG berücksichtigt. Das entsprechende Kindergeld/der Anspruch auf Kindergeld bzw. vergleichbare Leistungen wurden - auch soweit lediglich ein zivilrechtlicher Ausgleichsanspruch bei der Bemessung der
Unterhaltsverpflichtung nach § 1612b BGB besteht - insoweit bei der Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer hinzugerechnet (§ 31 EStG).
OK, das ist die Günstigerprüfung.
Ist das bei Euch auch so, oder ist dem FA ein Fehler unterlaufen, bzw. rechnet das Programm falsch?
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Das andere Thema ist eine Versicherung die als Kapital bildende Lebensversicherung eingetragen habe.
zumindest glaube ich, dass das FA diese "moniert". Denn ich habe unter dem Punkt ein Versicherung mit dem Wert von 3000 p.A. eingetragen. Diese wird ja dann max. mit 88% angerechnet. Das sind nach Adam Riese 2640€. Im Abruf stehen aber nur "2638€".
Da ich aber nichts anderes Eingetragen habe, nehme ich mal stark an, dass es diese Versicherung ist.
Im Begleittext des FA steht:
Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht möglich (Neuregelung durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom 16.7.2009, Bundesgesetzblatt Teil I S. 1959).
OK!
Habe es ja auch nur eingetragen.
Wenn ich die Beiträge aus der Steuersparerklärung 2014 lösche passiert bei der Berechnung "erwartungsgemäß" nichts.
Also kann man ja eigentlich ignorieren.
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Nicht desto trotz habe ich ein Abweichung von 922,50€!
Nun stellt sich die Frage, rechnet das Programm falsch?
Habt Ihr einen Tipp, bzgl. des Kindergelds. Das kann man ja nicht direkt im Programm beeinflussen.