Betreuungsgeld Kinder

  • Muss in der ESterkl. nicht angegeben werden, da das Betreuungsgeld keine Lohnersatzleitung darstellt und auch nicht dem Progessionsvorbehalt unterliegt.Gruß

    [size="1"][ 09.03.2014, 19:26: Beitrag editiert von: Adi ][/size]

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