NRW Finanzämter können keine Einzelveranl. für 2013 bearbeiten!

  • Anfrage heute beim FA Bonn: warum wird meine bei Ihnen seit Mitte Jan.2014 vorliegende Steuerkl. 2013 nicht bearbeitet? Auskunft: es können keine Einzelveranlagungen 2013 bearbeitet werden, weil das FA-Programm fehlerhaft ist. Es wird noch bis zu 4 Wochen dauern, bis das Programm läuft... Das ärgert den Steuerpflichtigen, zumal das FA auch zur längeren Bearbeitungszeit keinerlei Kurz-Rückmeldung macht.

  • Nein, absolut KEIN Aprilscherz; habe am 2.4. beim FA Bonn angerufen, warum mein St.fall vom 20.1.2014 immer noch nicht bearbeitet ist! Mein Kollege hat am gleichen FA seine St.erkl. für 2013 am 18.3.2014 abgegeben und am 2.4. (nach 16 Kalendertagen) den Bescheid erhalten. Das war der Grund anzurufen: der Kollege wird "sofort bedient" und ich muss warten. Und dann kam die Antwort! Ärgert mich gewaltig!

  • Hallo Cira2005, an einen Aprilscherz habe ich jetzt eigentlich nicht gedacht. Ich schrieb ja 2.4. Vielleicht hat die Finanzverwaltung die Umstellung von getrennter Veranlagung zur Einzelveranlagung nicht hinbekommen. Gruß

  • Weiterhin keine Bearbeitung möglich!

    Heute - 30.4.2014- erneute Anfrage beim FA - es gibt immer noch Software-Probleme, es können weiterhin keine St.erklärungen-2013-mit Einzelveranlagung bearbeitet werden...ich möchte doch alle 2 Wochen mal anrufen und mich erkundigen.... Was soll das? Der Staat erwartet von uns korrekte Steuerzahlungen, aber er hält sich nicht an die Spielregeln!!

  • Hallo...ich lebe im Bundesland Sachsen und nach einigen Telefonaten mit unserem FA wurde mir gestern endlich mitgeteilt, dass es bei der Einzelveranlagungen fuer Ehegatten Softwareprobleme gibt und vielleicht koennen die bis Mitte des Jahres behoben werden. Bei meinen vorigen Telefonaten hiess es immer, dass meine Steuererklaerung bearbeitet wird. Ehrlich ich finde so was eine Frechheit sondersgleichen, vorallem da die Einzelveranlagung ja schon vorher beschlossen wurde und nicht erst seit gestern. Gestern fand ich einen netten Artikel im Fokus http://www.focus.de/finanzen/steue…l?fbc=fb-shares. (hoffe er laesst sich oeffnen). Normalerweise sollten sich alle Betroffenen zusammen schliessen und unserem Herrn Finanzminister, als oberstem Dienstherrn der Finanzbehoerden, mal ein Briefchen schicken. Die Mitarbeiter der Finanzbehoerden koennen ja auch nichts dafuer, sondern ganz oben sitzen die Verantwortlichen. Ich bin stinksauer.

  • Heute (4! Monate nach Abgabe meiner St.erklärung beim FA) kam eine schriftliche Benachrichtigung vom FA, quasi eine Entschuldigung der Nicht-Bearbeitung, mit folgenden Hinweisen: "(...) Die zum Vollzug der Änderungen des EStG notwendigen Vorgaben werden bundeseinheitlich erarbeitet und festgelegt, .... haben sich erstmals bei der zulässigen Einzelveranlagung von Ehegatten/Lebenspartner/... und der damit verbundenen Aufteilung von Aufwendungen steuerfachliche Fragen ergeben, die...rechtlich vorab zu klären sind. Erst wenn diese Fragen konkret geklärt und programmtechnisch umgesetzt sind, kann der Bescheid erlassen werden, ...dass ich Ihnen noch keinen Zeitpunkt nennen kann, ab wann Steuerbescheide als Einzelveranlagung erstellt werden können (...)."

    Da ich eine größere Erstattung in Aussicht habe, werde ich Zinsansprüche geltend machen, ausgehend von einer angemessenen FA-Bearbeitungszeit von max. 3 Monaten ab Eingang.

  • Zitat von Cira2005;15457

    Heute (4! Monate nach Abgabe meiner St.erklärung beim FA) kam eine schriftliche Benachrichtigung vom FA, quasi eine Entschuldigung der Nicht-Bearbeitung, mit folgenden Hinweisen: "(...) Die zum Vollzug der Änderungen des EStG notwendigen Vorgaben werden bundeseinheitlich erarbeitet und festgelegt, .... haben sich erstmals bei der zulässigen Einzelveranlagung von Ehegatten/Lebenspartner/... und der damit verbundenen Aufteilung von Aufwendungen steuerfachliche Fragen ergeben, die...rechtlich vorab zu klären sind. Erst wenn diese Fragen konkret geklärt und programmtechnisch umgesetzt sind, kann der Bescheid erlassen werden, ...dass ich Ihnen noch keinen Zeitpunkt nennen kann, ab wann Steuerbescheide als Einzelveranlagung erstellt werden können (...)."

    Da ich eine größere Erstattung in Aussicht habe, werde ich Zinsansprüche geltend machen, ausgehend von einer angemessenen FA-Bearbeitungszeit von max. 3 Monaten ab Eingang.

    Hallo Cira,

    liegt der Zinsanspruch nicht deutlich höher als eine maximale Bearbeitungszeit von nur 3 Monaten?

    Gruß Bernd

  • Hallo Cira,

    Dauer der Rückerstattung 5 x so lang wie von dir angenommen ( 15 Monate) dann 0,5 % Zinsen, ein Schweizer-Konto zu eröffnen wird sich deshalb nicht lohnen.

  • Heute - 17.7.2014 - Anruf beim FA Bonn und nach dem Bearbeitungsstand gefragt, Auskunft: die FA-Steuer-Software ist mittlerweile in der Lage, Einzelveranlagungen zu berechnen. Es erfolgt somit ab sofort Bearbeitung der vielen, vorliegenden Einzel-Veranlagungen!

  • Hallo
    ich habe gerade (05.08.2014 11.45 Uhr) beim Finanzamt angerufen und nach meinem Bearbeitungsstand gefragt und die Aussage erhalten, dass eine Bearbeitung zur Zeit nicht möglich ist, da die Software nicht funktioniert und ob der Fehler dieses Jahr noch behoben werden kann, ist noch nicht sicher.

    Aber wehe das Finanzamt will was von dir....

  • Da hat "man" Ihnen eine falsche Auskunft gegeben! Im aktuellen Heft "Finanztest 8/2014 steht, dass die FA seit Mitte Juni die Einzelveranlagungen endlich rechnen können. Das kann ich damit bestätigen, dass mein Steuerbescheid (mit Einzelveranl.) am 1.8.2014 ausgestellt wurde (FA Bonn). Warum sollte das bei Ihrem FA (wo in welchem Ort??) anders sein??

  • Vermutlich ist die Bereitstellung der neuen Software noch nicht allen bekannt, ebenso wie die Tatsache, dass bei hälftiger Aufteilung weitere, teilweise wohl auch manuelle Schritte, durchgeführt werden müssen.

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • Guten Morgen,

    ich habe am 08.08.2014 bei meinem zuständigen Finanzamt in Steinfurt, NRW angerufen. Laut meinem Sachbearbeiter können immer noch nicht alle Einzelveranlagungen gerechnet werden. Der größte Teil aber schon. Warum es bei mir noch nicht geht, konnte er mir nicht sagen. Auch keinen weiteren Ansprechpartner, um zu erfahren, wann es denn nun endlich berechnet werden kann. Er meinte, es kann durchaus noch bis Ende des Jahres dauern.
    Also können leider immer noch nicht alle Fälle gerechnet werden. Meine Steuererklärung liegt dort seit Anfang Februar :(

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