• Hallo zusammen,

    ich bin gerade dabei meine Steuererklärung zu machen. Wir sind 2013 umgezogen (nicht berufsbedingt). Viele haben gesagt man könnte auch einen Umzug in die Steuererklärung mit einbringen.

    Geht das wenn der Umzug nicht berufsbedingt erfolgte? Wenn ja was kann man angeben und welche Belege brauche ich?


    Schonmal vielen Dank und liebe Grüße,
    Jessy

  • Korrektur von mir, habe gerade noch mal nachgelesen: "wird der Wohnungswechsel mit einer Umzugs-Spedition durchgeführt, sind die Kosten hierfür als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerbegünstigt" Voraussetzung ist u.a.: Firma erstellt eine Rechnung,Rechnung wurde per Banküberweisung bezahlt, Überw.beleg! Weiterhin könnten in der gleichen Weise Renovierungskosten berücksichtigt werden - wichtig: zeitlich enger Zusammenhang. Und dann als Sonderfall: Umzugskosten als außergewöhnliche Belastungen evtl. zu berücksichtigen. Bitte mal im Steuerkompass nachlesen,da Thema sehr komplex.

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