Separate Steuererklärung für PV Anlage?

  • Hallo, wir haben seit Mai 2020 eine PV Anlage mit Speicher in Betrieb mit 8,8 KWp. Meine Frau hat auf Kleinunternehmer Regelung optiert. Anlage läuft also auf ihren Namen.
    Wir wollen den Strom weitestgehend selber verbrauchen.
    Für die Netzeinspeisung haben wir für 2020 knapp 400€ bekommen. Meine Frau hat vom Finanzamt eine eigene Umsatzsteuernummer bekommen. Meine Frage: Muss meine Frau jetzt nur für die PV Anlage eine eigenständige Steuererklärung (mit SSE Plus) machen mit entsprechender Registrierung bei Elster und eigener Zertifikatsdatei? Üblicherweise werden wir zusammen veranlagt mit eigener EÜR für sie wie auch für mich (wir sind beide pensioniert und arbeiten noch nebenher selbstständig als Nachhilfelehrer. Nachhilfetätigkeit und PV Anlage in einer EÜR wäre doch wohl nicht sinnvoll bzw. machbar oder?

  • Kleinunternehmer ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuergesetz und besagt, dass sie von der Umsatzsteuer befreit sind. Allerdings sind Sie dann nicht vorsteuerberechtigt.

    Da Sie fast den gesamten Strom selbst verbrauchen, würde sich eventl. ein Antrag beim Finanzamt auf Liebhaberei lohnen.

    Nachhilfeunterricht und PV Anlage in einer EÜR geht nicht.

    Eheleute geben meistens eine gemeinsame Steuererklärung ab (Zusammenveranlagung) und erklären darin ihre gesamten Einkünfte

  • Danke erstmal. Das wir dann nicht vorsteuerberechtigt sind, ist klar. Antrag auf Liebhaberei wäre ne Überlegung. Wenn die Liebhaberei nicht akzeptiert wird, bleibt dann immer noch die Frage (siehe oben) wie wir vorgehen sollen. Ob dann eben nur für die PV Anlage separat eine Steuererklärung mit dem PV Modul aus SSE Plus 2021 gemacht werden muss. Und ob dann eben mit der Umsatzsteuernummer, die meine Frau für die PV Anlage bekommen hat, eine Registrierung bei Elster gemacht werden muss.

  • Mit der Einkommensteuererklärung geben Sie für die PV Anlage Anlage G ab.

    Mit dem Photovoltaik Modul erstellen Sie Anlage EÜR, Anlage AVEÜR und die Umsatzsteuererklärung, welche Sie mit ihrem Zertifikat , einschl. Einkommensteuererklärung, versenden.
    .

  • Vielen Dank nochmal. Anlage EÜR, Anlage AVEÜR und die Umsatzsteuererklärung erstellen bin ich dabei. Irritierend finde ich, dass bei der SSE 2021 sowohl der Umsatz von 2020 wie auch 2021 abgefragt wird. Der Umsatz von 2021 kann ja nur geschätzt werden. Das Jahr läuft ja noch. Das wäre das eine. Zum Anderen irritieren mich die zwei Umsatzsteuernummern (..../5.../....), die wir jetzt haben. Die erste Nummer haben wir ja wegen der Nachhilfe (selbstständige Arbeit) schon seit Jahren. Die Zweite kam ja wegen der PV Anlage 2020. Deswegen auch meine Frage zu einer separaten Steuererklärung meiner Frau für ihre Nachhilfe + PV Anlage. Und wenn Sie schreiben "welche Sie mit ihrem Zertifikat , einschl. Einkommensteuererklärung, versenden" , meinen Sie damit das Zertifikat, dass wir schon seit Jahren haben bzw. verlängern, oder meinen Sie ein neu zu beantragendes Zertifat für die Umsatzsteuernummer der PV Anlage ? Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt. Wie gesagt, danke!

  • Mit Ihrem bisherigen Zertifikat können Sie alles versenden.

    Sie schreiben immer: Die Steuererklärung meiner Ehefrau. Eheleute geben doch nur eine gemeinsame Einkommen-Steuererklärung ab, oder beantragen Sie Einzelveranlagung ?.

    Umfasst Ihr Unternehmen mehrere Betriebe, müssen Sie für jeden Betrieb zwar eine eigene Einnahmen-Überschussrechnung erstellen, für die Umsatzsteuer sind aber alle Betriebe eines Unternehmers zusammenzufassen.

  • Wir wurden schon immer zusammenveranlagt. Da habe ich mich unklar ausgedrückt. Zusätzlich zur normalen Steuererklärung (meine Frau ist jetzt pensionierte Lehrerin sprich Beamtin, ich habe immer schon Nachhilfe gegeben mit EÜR innerhalb unserer gemeinsamen Steuererklärung), erstellen wir jetzt sowohl für meine Frau wie auch mich je eine EÜR bzgl. unserer Nachhilfe (selbstständige Arbeit). Dazu kommt dann ab diesem Jahr eben die PV Anlage, die auf den Namen meiner Frau angemeldet ist. Mit jetzt zwei Umsatzsteuernummer kam etwas Konfusion auf. Die zwei bisherigen EÜR bzgl. Nachhilfe konnte ich in die eigentlich Steuererklärung der SSE importieren. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, muss ich ja für die PV Anlage ebenfalls eine eigenständige EÜR machen. Besteht die Möglichkeit, diese ebenfalls in der SSE zu übernehmen?

  • [QUOTE=. Irritierend finde ich, dass bei der SSE 2021 sowohl der Umsatz von 2020 wie auch 2021 abgefragt wird. Der Umsatz von 2021 kann ja nur geschätzt werden. Das Jahr läuft ja noch.
    QUOTE]

    Meinen Sie damit die Umsatzsteuer-Voranmeldung ? Da wird nichts geschätzt. Wenn kein Umsatz vorliegt werden 0-Bescheide versandt.

    Sie können mehrere Gewinnermittlungen in die SSE importieren.

  • Das man mehrere Gewinnermittlungen Importieren kann, wusste ich nicht. Umsatzsteuervoranmeldung musste ich bzw. wir noch nie machen. Und da meine Frau bei der PV Anlage auf Kleinunternehmer optiert hat mit Verzicht auf Mehrwertsteuererstattung beim Kauf der PV Anlage, mussten wir auch da keine Umsatzsteuer Voranmeldung machen.

  • Müssen bei der Anlage AVEÜR sämtliche Bestandteile der PV Anlage inkl. Preis aufgelistet werden (inkl. Montagekosten) oder reicht die Angabe des Gesamtbetrages, der in der Rechnung genannt wird aus? Vielen Dank auf jeden Fall. Das steuerliche Dickicht lichtet sich dank Ihrer Hilfe.

  • Meinen Sie mit "Eintragungen siehe oben" meine 3 Rechnungen, die ich angehangen hatte?
    Ich bin jetzt mit der AVEÜR (Eingabe der Wirtschaftsgüter) zu gange. Muss ich dort den Betrag der Abschreibung für 2020 selber eingeben oder sollte nicht das Programm den entsprechenden Betrag automatisch berechnen? Ohne Ihre Unterstützung säße ich da ziemlich ratlos.

  • Meine Angaben im PV Modul der SSE 2020 sind jetzt ok. Beim Import in die SSE 2021 in die eigentliche Steuererklärung kann ich diese PV EÜR wohl nur unter
    Gewerbebetrieb bei meiner Frau importieren. Nicht unter selbstständiger Arbeit (wäre ja auch logisch). Weiterhin steht als Info im Programm, dass die elektronische Übermittlung der betrieblichen Erklärung
    nur authentifiziert mit Elster erfolgen kann. Das würde meines Erachtens bedeuten, dass ich für Umsatzsteuernummer der PV Anlage doch ein eigenes Zertifikat brauche. Oder sehe ich das falsch bzw. habe ich beim PV Modul eine falsche Angabe gemacht??


  • Das würde meines Erachtens bedeuten, dass ich für Umsatzsteuernummer der PV Anlage doch ein eigenes Zertifikat brauche. Oder sehe ich das falsch bzw. habe ich beim PV Modul eine falsche Angabe gemacht??

    Sie benötigen kein weiteres Zertifikat.

  • Dann werde ich alle EÜrs und Steuererklärung nach eingehender Prüfung aller Daten mal Richtung Finanzamt jagen. Danke für Ihre Unterstützung

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