Problem beim Prüfen der Bescheide

  • Aus seitens des Finanzamts nicht nachvollziehbaren Gründen, konnte ich zwar meinen Einkommensteuerbescheid für 2020 per ELSTER abrufen, den von meiner getrennt veranlagten Ehefrau jedoch nicht. Beide Bescheide weichen von den beantragten Werten ab. Wie kann ich jetzt die Daten aus dem Papierbescheid mit den per ELSTER abgerufenen Daten des anderen Bescheids zusammenführen, so dass ich die Prüf-/Einspruchfunktion der SteuerSparErklärung 2021, Version 26.40, nutzen kann?

  • Wissen Sie denn, was an welchen Werten Sie beantragt haben? Sie können tatsächlich den Steuerbescheid neben ihr Ergebnis der Steuersparerklärung legen und damit vergleichen. Sie können auch, da Sie ja die Rückübermittlung, zumindest eines Steuerbescheides haben, die Bescheid-Prüfung über das Programm durchführen. Dann bekämen Sie die Differenzen sogar aufgelistet. Das würde Sie dann auch zu der gefragten Einspruchfunktion führen. Ansonsten sollten Sie auch die Hinweise des Steuerbescheides lesen. Dort begründet das Finanzamt im Einzelnen aus, warum es eine Festsetzung durchgeführt hat.

  • […] Sie können auch, da Sie ja die Rückübermittlung, zumindest eines Steuerbescheides haben, die Bescheid-Prüfung über das Programm durchführen. […]

    Wie kann ich die Bescheidprüfung im Programm durchführen sowohl mit den elektronisch rückübermittelten Daten als auch mit den Daten aus dem Papierbescheid? Genau das ist die Frage. Ich will die Papierdaten mit den elektronischen Daten zusammenführen.

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