Abschreibung Arbeitszimmer - Automatische Berechnung?

  • Hallo zusammen,

    ich frage mich, ob die Abschreibung des Arbeitszimmers automatisch im Programm erfolgt oder ob ich ggf. falsche Summen eingetragen habe? Meines Erachtens nach, erfüllen wir die Voraussetzungen für die volle Absetzbarkeit eines Arbeitszimmers. Dieses ist baulich auch in unser Haus integriert, sodass ich auch alle Punkte erfülle, die in der "Steuertipps" Seite häufig genannt werden. Nun habe ich also die Kosten unseres Arbeitszimmers (Baukosten, Energiekosten, etc. als "anteilige Kosten des Gebäudes" hinterlegt und korrekt auf die Quadratmeterzahl heruntergerechnet. Ich habe ebenfalls die Abschreibung durch das Programm berechnen lassen. Die Erstattungssummer ist jedoch so groß, dass ich mir sicher bin, dass hier irgendwo ein Fehler vorliegt. Freue mich über jeden Tipp, vielen Dank!
    Rechen

  • Wenn man Ihnen jetzt noch genau folgen könnte, was Sie wie meinen, kämen wir ja jetzt schon einen guten Schritt weiter.

    Ihre erste Frage, ob das Programm die Abschreibung automatisch berechne, wird ja nicht damit zu beantworten sein, dass Sie falsche Summen eintragen. Das ist ja erst ein Mal eine völlig andere Frage. Ja das Programm sollte in der Lage sein, die Abschreibung zu ihrem Gebäude und damit für ihr Arbeitszimmer automatisch richtig zu berechnen!

    Was verstehen Sie unter falschen Summen, die Sie eingeben wollen? Summen sind zusammengesetzte Beträge aus einzelnen Werten. Sind diese falsch werden auch die sich daraus ergebenden Summen immer falsch sein. Summen brauchen Sie nicht extra zu ermitteln. Sie können solange Einzelwerte in die betreffenden Bereiche eingeben, bis Sie alle Werte erfasst haben. Das Programm ermittelt dann automatisch für Sie die entsprechenden Summe(n)!

    Wenn ihres Erachtens die Voraussetzungen für die Absetzbarkeit eines Arbeitszimmers erfüllt sind, ergibt sich daraus auch keine Frage. Haken!

    Das Arbeitszimmer sollte ein integrierter Bestandteil ihres Hauses sein. Extra zu erbauen, sollte das Arbeitszimmer also nicht mehr sein, wohl aber die Herrichtung der Einrichtung. Die Baukosten gingen mit den Gesamtbaukosten des Hauses einher. Daher Baukosten?

    Wer hat jetzt die anteiligen Kosten für Energie und anteilige Kosten des Gebäudes wo hinterlegt und auf die Quadratmeterzahl herunter gerechnet? Das kann das Programm, oder waren Sie sich betreffend ihrer Eingangsfrage nicht sicher, ob das Programm dies für Sie „automatisch“ ausführen könne?

    Mit welchen Berechnungen haben Sie ihre Ergebnisse verglichen, sodass Sie sich sicher sind, einen Fehler in der Berechnung zu haben?

    Ihre Fragen sind zu allgemein und passen auch nicht zu den Oder-Konjunktionen, damit man weiß, was Sie meinen.

  • Guten Morgen, ok ich sehe schon. Habe mich wohl deutlich missverständlich ausgedrückt, daher versuche ich mich diesmal verständlicher auszudrücken. Das Arbeitszimmer hat einen Anteil von 4,43% an der Gesamtwohnfläche und somit rechne ich anteilig die Baukosten (Rohbau, Dachdecker, Zimmermann, etc.) als anteilige Kosten am Gebäude ein. Alleine daraus ergibt sich eine anteilige Summe in Höhe von 15.000 EUR. Hinzu kommen die Finanzierungskosten (Darlehen) und die Unterhaltskosten wie Gas, Strom, Wasser. Wir kommen in Summe auf etwas über 15.500 EUR.

    Ich habe jetzt immer geglaubt, dass ich bei einer Abschreibung von 2% jährlich diese Kosten für das Arbeitszimmer geltend machen kann. Die oben genannten Summen habe ich nun in das System eingetragen, ebenso die Abschreibung. Nun sagt er mir aber, dass ich inkl. meiner weiteren Werbungskosten fast 10.000 EUR Erstattung erhalte und das kommt mir komisch vor. Daher hege ich die Vermutung, dass das Programm die Abschreibung nicht übernimmt?

    Dankeschön

  • [USER="12665"]Charlie24[/USER], genau das hätte ich vermutet, daher die Frage eingangs, warum die Erstattungssumme so hoch ist.
    [USER="3214"]martin[/USER] Jung: Arbeitszimmer->Kostenermittlung -> Anteilige Kosten des Gebäudes

    Klärt das die Frage? Dankeschön!

  • Schauen Sie mal nach was unter Raumkosten in der Eingabehilfe steht. Raumkosten sind Heizung, also Öl oder Gasverbrauch und Stromverbrauch. Das was sie unter Raumkosten eingetragen haben sind Herstellungskosten. Die werden über 50 Jahre abgeschrieben.

  • Hallo, alles klar, Dankeschön. Dann bleibt für mich dennoch die Frage, wo ich die Herstellungskosten in dem Programm hinterlege? Ich finde das tatsächlich recht schlecht gelöst...

  • Man kann sich durchhangeln aber man muss zu jeder Zeit die Programmhinweise lesen und nachvollziehen, ob man die Fragen richtig verstanden hat. Bereits die Eingangsfrage, ob das Arbeitszimmer das ganze Jahr bestanden habe, könnte schon missverständlich mit dem eigenen Nutzungszeitraum missverstanden werden. Erst der Hinweis in der Programmhilfe ergibt Klarheit. Wenn man das befolgt, gelingt es, diesen Bereich ohne Sekundärliteratur zu erfassen, wenn man denn ein Arbeitszimmer absetzen darf. Trifft das nicht zu, wird man an einer bestimmten Stelle im Programm zwar ausgebremst aber die so richtige zufriedenstellende Antwort bleibt offen und evtl. ungeklärt.

    Meiner Meinung nach nicht richtig unterstützt, wird der Bereich einer nebenberuflichen Tätigkeit, wonach nicht der volle Abzug zur Anwendung gebracht werden könne. Da müsste neben der Haupttätigkeit, das Bild der weiteren Tätigkeit genauer untersucht und unterschieden werden müssen. Für einen Wissenschaftler oder Lehrer, mag die freiberufliche Autorentätigkeit noch eine Nebentätigkeit ausmachen. Für einen gewerblichen Arbeitnehmer, der auf Montage geht oder in einen Produktionsbetrieb arbeitet, würde eine Autorentätigkeit keine nebenberufliche Tätigkeit zur gewerblichen Tätigkeit mehr darstellen, weil dies für das Einkunftsmerkmal ein völlig anderes Berufsbild ergibt und der freiberufliche Autor, wovon viele nicht einmal leben können, das Arbeitszimmer der eigentliche Mittelpunkt dieser Tätigkeit darstellt und das daher voll zum Abzug gebracht werden müsste.

    Dringend zu empfehlen sei, dass das Arbeitszimmer wieder einen eigenen Bereich erhält und von dort aus, die Nutzung auf die einzelnen Personen und Tätigkeiten verteilt wird. Der Weg nach der Methode -anderswo erfasste Werbungskosten- und diese sich dann von der anderen Tätigkeit herbeizuholen, ist zu aufwendig und für den normalen oder nicht darin geübten Anwender leider nicht nachvollziehbar. Ebenso würde damit auch die zu verwendete Abschreibungsmethode leichter von der Hand gehen.

  • Dankeschön. Die letzten Kommentare zeigen ja, das ich kein Depp bin ;) natürlich hätte ich mich klarer in meiner Frage ausdrücken können. Dennoch ist es nunmal so, dass ich mit dem Thema Steuern nur 1mal im Jahr in Berührung komme und da hat das Jahr 2020 neue Herausforderungen an mich gestellt.

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