Eingabe Home-Office Pauschale bei Doppelter Haushaltsführung

  • Hallo liebe SteuerSpar-Gemeinde,

    wie der Titel schon vermuten lässt habe ich ein Verständnis/Bedienungsproblem beim ansetzen der Home-Office Pauschale.

    Folgender Sachverhalt:

    Ich führe einen Doppelten Haushalt den ich auch ansetze. Nun möchte ich die Home-Office Pauschale in Anspruch nehmen und trage 120 Tage
    in dafür vorgesehenen Dialog (>>Home-Office Pauschale<<) ein. Soweit so gut. Nun meldet die Software das ich 120 Tage eingeben habe aber im Dialog >>Weg zur Arbeit<< 0 Tage erfasst sind.
    Ab zum Dialog und den >>Weg zur Arbeit<< erfassen. Adresse der Wohnung = Anschrift des Doppelten Haushalts, Arbeitstage, Entfernung, Home-Office Tage usw. eingeben.
    So weit so gut, nun meckert die Software nicht mehr das 0 Tage unter >>Weg zur Arbeit<< eingetragen sind. Und es wird mir eine größere Summe X als Werbungskosten für den
    >>Weg zur Arbeit<< angerechnet.

    Nun meine Frage/Anliegen:

    Nach meinem Verständnis und Kenntnisstand darf ich bei einem Doppelten Haushalt den >>Weg zur Arbeit<< (Pendlerpauschale) nicht als Werbungskosten ansetzen sondern
    max. 1 Heimfahrt je Woche ansetzen. Ich kann mich entsinnen das in früheren Version der SSE die Software auch angemeckert hat wenn man Pendlerpauschale und Doppelter Haushalt
    gleichzeitig ansetzen wollte. Meine Vermutung ist nun, dass Finanzamt wird dies ankreiden/bemängeln. Ich müsste mich für Pendlerpauschale oder Doppelter Haushalt entscheiden.

    Wie ist die Home-Office Pauschale bei Doppelter Haushaltsführung nun richtig einzutragen? Oder liege ich mit meinem Verständnis/Kenntnisstand falsch und alles ist korrekt erfasst?


    Viele Grüße und Dank im Voraus für eure Antworten

  • Zitat

    Nach meinem Verständnis und Kenntnisstand darf ich bei einem Doppelten Haushalt den >>Weg zur Arbeit<< (Pendlerpauschale) nicht als Werbungskosten ansetzen


    Sicher kannst du für die Entfernung von deiner Zweitwohnung zu deiner ersten Tätigkeitsstätte die Entfernungspauschale geltend machen

    natürlich nur für die Tage, an denen du deine erste Tätigkeitsstätte tatsächlich aufgesucht hast.

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