VaSt - Freischaltung anderer Personen schlägt fehl

  • Hallo,

    ich versuche - im Auftrag meiner Tochter - in ihrer Steuersparerklärung 2021 die Bereiche ELSTER und VaSt korrekt zu konfigurieren. Insbesondere die Freischaltung des Datenabrufs für ihre Familienmitglieder klappt nicht.

    ELSTER-Konfiguration:

    • Ehemann: Versandart des Ehepartners nutzen
    • Ehefrau: Eigene ELSTER-Versandart verwenden (gültige Zertifikatsdatei ausgewählt). Ehefrau ist Inhaberin des ELSTER-Kontos, da sie immer die Steuer "macht".


    VaSt-Konfiguration:

    • Steuerpflichtiger: Akademische Arbeitsgemeinschaft
    • Ehepartner: Akademische Arbeitsgemeinschaft


    VaSt-Bescheinigungen abrufen > Personen registrieren und freischalten:

    • 4 Personen eingetragen (Ehemann, Ehefrau, Kind 1, Kind 2)


    Vom FA liegen vier schriftliche Bescheinigungen vor, nämlich der Abrufcode für die Ehefrau (als ELSTER-Kontoinhaberin) und jeweils ein Freischaltcode für jedes übrige Familienmitglied (alle mit Wolters Kluwer als Antragsteller). Beim Aktivieren der Freischaltbuttons für die Familienmitglieder geschah folgendes:
    Ehemann: "Es ist ein Fehler aufgetreten."
    Kind 1: "Es ist ein Fehler aufgetreten."
    Kind 2: "Freischaltung war erfolgreich."

    Nach Schließung der SSE und erneutem Aufruf des Steuerfalls sind aber trotzdem alle vier Familienmitglieder als "Freigeschaltet" gekennzeichnet.

    Der Abruf der VaSt-Bescheinigungen funktioniert nun für die Ehefrau, nicht aber für den Ehemann. ("Die Daten konnten vom VaSt der AAG nicht abgeholt werden. Es wurden keine Belege abgeholt.")

    Daraufhin habe ich probeweise Kind 1 aus der Freischaltliste gelöscht, erneut eingetragen und wieder freizuschalten versucht. "Es ist ein Fehler aufgetreten." Wiederholt: dto. Nochmal wiederholt: "Der von Ihnen eingegebene Freischaltcode ist nicht korrekt. Sie können nur noch 1x versuchen ..." Dabei habe ich sorgfältigst darauf geachtet, den Code der richtigen Person zu wählen und diesen auch ganz korrekt einzugeben.

    Ich stehe auf dem Schlauch. Weiteres Rumprobieren verbietet sich, da bereits für 2 Personen die Anzahl der erlaubten Fehlversuche erschöpft ist.

  • Nachtrag:

    Für meine eigene Steuererklärung hatte ich mich entschieden, den VaSt-Abruf nicht über die AAG, sondern über mein ELSTER-Konto durchzuführen. Das war mehr eine Bauchentscheidung aus einer Abneigung heraus, die zwei "Schwarzen Löcher" ELSTER und Steuersparerklärung miteinander zu vermischen und so im Falle von Problemen nicht mehr herausfinden zu können, in welchem der beiden Universen das Problem liegt. Wenn ich jetzt im oben geschilderten Falle der VaSt-Variante "AAG" von der SSE so wunderbar aussagekräftige Meldungen bekomme wie "Es ist ein Fehler aufgetreten", dann fühle ich mich in meiner Skepsis ja fast bestätigt. Aber meine Tochter hatte ihren Steuerfall nun mal mit der Voreinstellung "AAG" begonnen, was bedeutet, dass sämtliche Freischaltungscodes auf Wolters Kluwer ausgestellt sind und sich einem Abruf über ELSTER nun widersetzen.

    Sollte ich nochmal alles auf Anfang setzen und die Freischaltcodes nochmal neu in ELSTER für den Abruf durch meine Tochter beantragen, auch wenn das wieder ein bis zwei Wochen Postweg bedeutet?

  • Sollte ich nochmal alles auf Anfang setzen und die Freischaltcodes nochmal neu in ELSTER für den Abruf durch meine Tochter beantragen, auch wenn das wieder ein bis zwei Wochen Postweg bedeutet?

    Ich hatte ebenfalls von Anbeginn an den VaSt-Abruf für Familienangehörige selbst über MeinELSTER verwaltet, weil ich die SSE als Werkzeug nutze und in einer zusätzlichen Einbindung der AAV als Dienstleister/Vermittler zwischen mir und dem FA keinen großen Nutzen gesehen habe. Insofern würde ich in so einem Fall auch lieber die zusätzlichen 1-2 Wochen in Kauf nehmen, um quasi das System VaSt-Abruf auf einen definierten und selbst kontrollierten Zustand zurückzusetzen. Wenn dann der Abruf funktioniert, kann man sich ja immer noch überlegen, ob man für das Folgejahr dabei bleiben will oder dann doch noch mal versucht, den Abruf umzustellen.

  • Zitat

    Ehefrau ist Inhaberin des ELSTER-Kontos, da sie immer die Steuer "macht".


    Wenn die Tochter ein eigenes Konto bei Mein ELSTER hat, dann hat sie doch sicher auch einen Abrufcode und kann zumindest für sich

    problemlos direkt bei Mein ELSTER Bescheinigungen abrufen. Dann muss allenfalls noch der Bescheinigungsabruf für weitere Familienmitglieder

    beantragt werden.

    Das geht am schnellsten direkt in Mein ELSTER über Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Bescheinigungen

    anderer Personen. Es kann zwar bis zu 2 Wochen dauern, bis die Freischaltcodes mit der Post kommen, aber dann ist man unabhängig

    von einem Softwareanbieter.

  • Danke. Ja, sie hat einen Abrufrufcode für ihre eigenen Daten, der auch immer noch funktioniert. Heute haben wir die drei Freischaltcodes für die übrigen Familienmitglieder (zugunsten von Wolters Kluver) gesperrt und in ELSTER drei neue Freischaltcodes beantragt, diesmal direkt für meine Tochter. Damit sollte die VaSt-Variante ELSTER dann bei ihr genauso funktionieren wie bei mir. Die erneuten 2 Wochen Wartezeit auf die Post kann sie verschmerzen - so früh war sie mit ihrer Steuererklärung eh noch nie dran. :)

    Mir ist die ELSTER-Variante sowieso sympathischer, einfach weil die zwei für uns undurchschaubaren Komplexe nun besser entkoppelt sind. Eigentlich sollte das die Standardeinstellung in SSE sein. Ein ELSTER-Konto zu benötigen empfinde ich nicht als Nachteil, weil der dortige Posteingang ja auch einiges an Diagnose-Info liefert.

    By the way - kann das die Ursache des Problems sein? Sie hatte ja in SSE die VaSt-Variante "AAG" gewählt (da voreingestellt) und trotzdem (und somit eigentlich überflüssigerweise) ein eigenes ELSTER-Konto eingerichtet. Bei dem vielen Hin und her der letzten Wochen weiß ich aber nicht mehr genau, welche Anträge sie aus diesem ELSTER-Konto heraus gestellt hat und welche aus SSE. Nun auch egal...

  • Zitat

    Eigentlich sollte das die Standardeinstellung in SSE sein.


    Man sollte bei einem kommerziellen Angebot akzeptieren, dass der Anbieter seine Kunden möglichst langfristig an sich binden will.

    Wer den Abruf von Mein ELSTER nutzt, ist nicht auf den Abruf über die AAG angewiesen und könnte jedes Jahr zu einem anderen

    Steuerprogramm umswitchen, wenn er auf die Datenübernahme aus dem Vorjahr verzichten kann.

  • Och ... die sicherste Methode, zumindest mich langfristig an einen Hersteller zu binden, ist immer noch, maximale Softwarequalität kombiniert mit perfekter Bedienbarkeit und hervorragendem Service zu bieten.:cool:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto für unser Forum? Die Zugangsdaten zu einem Steuertippskonto können hier nicht verwendet werden.
Registrieren Sie sich kostenlos, um Beiträge erstellen zu können!