Aufteilung Pendlerpauschale und Abzugsfähigkeit Arbeitszimmer nach Monaten

  • Ich möchte für 3 Monate die Pendlerpauschale in Anspruch nehmen, für 5 Monate die beschränkte Abzugsfähigkeit des Arbeitszimmers (anteilig 1.250,- wegen 40% Arbeit im home office) und für 4 Monate die volle Abzugsfähigleit (wegen 100% im home office) in Anspruch nehmen. Die Pendlerpauschale gebe ich im Dialog Weg zur Arbeit ein, aber die unterschiedliche Nutzung des Arbeitszimmers finde ich nicht. Muss ich für jeden Zeitraum das Arbeitszimmer neu anlegen? Vielen Dank für Eure Hilfe

  • Wenn die prinzipiellen Voraussetzungen erfüllt sind, dass Kosten für ein Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung abgesetzt werden können, wird der Höchstbetrag auch bei einer nur zeitweiligen Nutzung nicht gekürzt. Die Voraussetzungen sind aber dieselben wie in allen Jahren zuvor.

    Das Gegenstück zur Pendlerpauschale ist hingegen die neu eingeführte Homeoffice-Pauschale. Die kann dann angesetzt werden, wenn die Voraussetzungen für ein absetzbares Arbeitszimmer nicht erfüllt sind.

    Das Ganze wird hier auf der Steuertipps-Website ausführlich erläutert.

  • [USER="13685"]Elster2412[/USER]: Bist du weiter gekommen, wie du deine 3 Phasen an-/eingeben kannst? Ich habe nämlich ein ganz ähnliches Anliegen: Ich will coronabedingt nur einen Teil des Jahres mein Arbeitszimmer beschränkt abzugsfähig absetzen (bis 1250 €), einen weiteren Teil des Jahres jedoch zu 100 %, da ich im Home Office arbeiten musste (!). Auch nach intensivster Recherche-Arbeit weiß ich nicht, wie ich es eingeben kann, da ich bei den Arbeitszimmern keine Möglichkeit sehe, Zeiträume zu definieren. Weißt du oder jemand anderes einen Rat? Vielen Dank schon mal!

  • Man kann doch in der SSE mehrere Arbeitszimmer erfassen und im Dialog auch angeben, ob das Arbeitszimmer das ganze Jahr genutzt wurde oder nicht (Angaben zum Arbeitszimmer, 5. Zeile von oben). Im letzteren Fall besagt der Hilfetext, dass die SSE automatisch die zeitanteilige Abschreibung berechnet. Also sollte es programmtechnisch auch möglich sein, dasselbe Arbeitszimmer zweimal mit unterschiedlichen Randbedingungen und jeweils teiljähriger Nutzung anzugeben. Ob das FA dem dann so folgen wird, weiß ich allerdings nicht.

  • [USER="6437"]ahoellrigl[/USER] Ganz vielen herzlichen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort! Ich habe diese Option tatsächlich irgendwie übersehen. Ich werde es dann so nutzen und so angeben, da es ja auch den Tatsachen entspricht. Ich hoffe einfach, dass das FA durch meine Erläuterung, die ich hinzufüge, das Ganze nachvollziehen kann. VG!

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