Corona Arbeitsstipendium

  • Guten Morgen,

    ich habe von der Kulturstiftung im Oktober 2020 ein Arbeitsstipendium im Zusammenhang mit der Corona-Krise bekommen. Es ist ein nicht zu versteuerndes Einkommen (ohne Mwst.). Ich habe es in der Gewinnerfassung 2020 unter

    • Einnahmen / Eigene Positionen / Corona Arbeitsstipendium / Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug

    gebucht.

    Wenn ich nun in der SteuerSparErklärung 2021 (Ver. 26.26) die Gewinnermittlung für 2020 aufrufe, wird der Betrag jedoch nicht vom Gewinn abgezogen.

    Die Gewinnermittlung möchte ich wegen des bevorstehenden Updates (Ende Februar 2021) momentan noch nicht bis zum Ende durchführen, ich befürchte ein Chaos.

    Nirgendwo ist über die Verbuchung von Stipendien - aktuell natürlich Corona-Stipendien - etwas nachzulesen, das wundert mich sehr. Ich dürfte wohl nicht der einzige sein, den dies betrifft. Über Stipendien im Allgemeinen sind Hinweise im Steuer-Kompass vorhanden, aber über deren Verbuchung gibt es keine Angaben.

    Freundliche Grüße:

    GHF

  • Zahlungen aus dem nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfreien Arbeitsstipendium sind in Zeile 15 der Anlage EÜR einzutragen. Die mit dem Stipendium
    beglichenen Betriebsausgaben sind – je nach Verwendung – in die entsprechende Betriebsausgabenzeile einzutragen.

    Das hast du bei den Einnahmen offenbar bereits gemacht

    Da die Einnahmen steuerfrei sind und die damit in Zusammenhang stehenden Ausgaben steuerlich nicht abgezogen werden dürfen,
    müssen die Einnahmen zusätzlich in Zeile 92 und die Ausgaben zusätzlich in Zeile 95 eingetragen werden. Die Gewinnermittlung
    wird dadurch für steuerliche Zwecke korrigiert.

    Wie du letzteres in der SSE umsetzen musst, kann ich dir aber nicht sagen.

  • Guten Morgen Charlie24,

    vielen Dank für die Antwort! Es scheint also dann bei der EÜR berücksichtigt zu werden. Das werde ich wohl dann Anfang März sehen, nach dem großen Update.

    Grüße:

    GHF

  • In § 3 Nr. 11 EStG geht es zuallererst um Bezüge aus öffentlichen Mitteln oder aus Mitteln einer öffentlichen Stiftung,

    Zu steuerlichen Fragen sollte man sich nur äußern, wenn man das Steuerrecht wirklich kennt.

  • Guten Morgen,

    ich bedaure, dass meine Frage eine solche Diskussion ausgelöst hat. Ich wollte nur wissen, wie ich das Stipendium bei der EkSterklärung behandeln muss. Das hat mir Charlie24 erklärt, nochmals danke!

    Dass es nirgendwo nachzulesen ist, bezog ich auf die SteuerSparerklärung und deren Hilfe-Seiten mit der Hoffnung, dass mein Beitrag von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter gelesen wird und eine Lösung für meine Frage, die sicher nicht nur mich alleine betrifft, in den Steuer-Kompass aufgenommen wird.

    Dass mein Stipendium steuerfrei ist, ist längst mit dem Stipendiumsgeber geklärt und ich erfülle auch die entsprechenden Voraussetzungen und Bedingungen die z.B. hier: https://www.haufe.de/personal/haufe…_HI2191322.html beschrieben sind.

    Inzwischen habe ich mit einem Kollegen gesprochen, der das gleiche Stipendium bekommen hat und der die gleiche Frage wie ich hatte und sie mit seinem Steuerberater geklärt hat. Und das scheint mir so zu sein, wie Charlie24 es beschrieben hat.

    Viele Grüße
    GHF

  • Guten Abend.

    Ich blicke wirklich nicht mehr durch. Hier meine Fragen:

    Wo trage ich den Betrag, den ich als einkommensteuerfreies Stipendium bekommen habe:

    • in der Gewinnermittlung ein?
    • in der Gewinnerfassung ein?
    • in der Einkommensteuererklärung ein?
    • in der EÜR ein?


    Ich kriegs einfach nicht hin, der Stipendiumsbetrag ist noch immer im zu versteuernden Einkommen enthalten und ergo kommt dann auch eine zu hohe Einkommensteuer heraus.


    LG
    GHF

  • Hallo

    Bitte wählen Sie aktuell den Paragrafen 3.12 aus der Auswahlliste aus. Damit haben Sie die Möglichkeit, einen entsprechenden Freibetrag zu erfassen. Aktuell ist es aber nicht möglich, neben der Pauschale noch andere Werbungskosten anzusetzen. Das erfassen Sie in der Gewinnermittlung.

    In der Steuererklärung landet das Ergebnis, ggf. also Einnahmen abzgl. Pauschale und abzgl. weiterer Werbungskosten.

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • Hallo MRB 76,

    ich habe alles ausprobiert, es funktioniert mit dieser Software nicht und die Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlagsgesellschaft mbH hat es inzwischen auch bemerkt, äußert sich allerdings nicht dazu, auch Herr Jung (s.o.) nicht.

    Ich habe am 13.9.2021 mit dem Support Kontakt aufgenommen, die erhaltenen Hinweise führten nicht zum Erfolg. Vorgestern, am späten Abend schickte ich meine momentan letzte Nachricht an den Support, darin bat ich, den nachfolgenden Sachverhalt zu kommentieren:

    [INDENT]Die Software trägt in Zeile 95 unabänderbar den Betrag des steuerbefreiten Arbeitsstipendiums
    aus Zeile 92 ein, wodurch das steuerbefreite Arbeitsstipendium wieder steuerwirksam wird,
    zumindest, wenn Betriebsausgaben - die unweigerlich anfallen und nicht im Zusammenhang
    mit dem Stipendium stehen - gemacht werden.
    [/INDENT]

    Bisher habe ich darauf keine Antwort erhalten, obwohl die vorangegangene Kommunikation recht rasch voranging.

    Ich finde das Verhalten nicht ok und werde überdenken, ob ich in Zukunft eine andere Steuersoftware ausprobiere, hier fühle ich mich "hängengelassen". Allein dieses Problem hat mich äußerst viel Zeit gekostet, hier wäre das Hinzuziehen eines Steuerberaters - das wir ja alle hier vermeiden wollen - angezeigt gewesen.

    Grüße an alle:

    GHF

  • Aktuell können Sie mit unserer Software in Zeile 95 keinen beliebigen Betrag erfassen, sondern nur die Pauschale oder die tatsächlichen Kosten. Sollten neben der Pauschale also tatsächliche Kosten absetzbar sein, können Sie dies aktuell nicht erklären bzw. nur mit einem entsprechenden Hinweis ans FA.

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • Zitat

    Aktuell können Sie mit unserer Software in Zeile 95 keinen beliebigen Betrag erfassen, sondern nur die Pauschale oder die tatsächlichen Kosten.


    Das stimmt doch nicht, man kann selbst gar nichts erfassen. Wenn man in der EÜR Betriebsausgaben erklärt, die nichts mit den

    steuerfreien Einnahmen in Zeile 92 zu tun haben, wird deren Summe bis zu dem in Zeile 92 eingetragenen Wert automatisch in

    die Zeile 95 eingefüllt. Das mit einem Hinweis an das Finanzamt zu korrigieren, erscheint mir nicht zielführend. Das wird erfahrungsgemäß

    nicht auf Anhieb verstanden.

  • Hallo in die Runde,

    darf ich Fragen ob das Problem zwischenzeitlich gelöst wurde?
    Es treibt mich selbst auch sehr um.

    1) Wie habt Ihr die Einnahme aus dem NRW Künstlerstipendium steuerfrei eingebucht?
    Wenn ich die Summe in der EÜR angebe wird diese auch mit Gewinn verbucht.
    Das ist doch eigentlich nicht Sinn- und Zweck. Oder täusche ich mich hier?

    2) Wie könnnen in Zeile 92 (Stipendium Einnahme) / 95 (Ausgaben) vorgenommen werden?

    3) Welchen Gewinn gibt man dann bei der Einkommenssteuererklärung aus selbständiger Arbeit richtig an. Den Gewinn inkl. der Summe des Stipendiums? oder den Gewinn ohne die Summe?

    Wäre Euch sehr Dankbar wenn Ihr Euch die Zeit nehmen könntet, wie das Problem in der SSE gelöst werden kann.

    Danke und Liebe Grüße

  • Lesezeit: etwa 2:30 Minuten

    Guten Tag allerseits,

    für 2021 gibt es das Problem erneut, und ich habe bislang noch nicht gehört, dass es Wolters Kluver geschafft hat, es zu klären.

    Im vergangenen Jahr, also für die Gewinnermittlung 2020, habe ich unter Betriebseinnahmen/Einnahmen eine "eigene Position" erstellt: Sonstige Einnahmen/Stipendien. Dort habe ich den erhaltenen Stipendiumsbetrag eingegeben, dieser erhöhte natürlich das Betriebsergebnis um genau diesen Betrag.

    Dann habe ich dem Finanzamt den Sachverhalt per Mitteilung geschildert und gebeten, den erhaltenen Stipendiumsbetrag vom Betriebsgewinn abzuziehen.

    Das hat damals dann auch geklappt.

    Ich werde versuchen, weiterhin zu recherchieren, ob die SteuerSparerklärung inzwischen vielleicht doch geändert wurde. Falls ich etwas darüber erfahre, gebe ich hier wieder Bescheid.

    Ich habe erst eben die Antwort von Herrn Martin Jung vom 22.09.2021 gelesen (siehe weiter oben) und habe den Verdacht, dass er das Problem noch immer nicht ganz verstanden hat:

    • Ein Stipendium bekomme ich steuerfrei als natürliche Person, nicht der Betrieb.
    • Ich muss den erhaltenen Stipendiumsbetrag allerdings bei der Gewinnerfassung und Gewinnermittlung eintragen, damit die Einnahme dokumentiert ist (das Finanzamt könnte ja fragen: "Wo ist denn das Geld her?"). Durch die Dokumentation erübrigt sich diese Frage, das scheint mir recht sinnvoll.
    • Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem erhaltenen Stipendium entstehen, haben nichts mit dem Betrieb zu tun.
    • Falls Ausgaben durch das Stipendium entstanden sind, sind diese bei der Einkommensteuererklärung geltend zu machen.
    • In unserer Steuersoftware bräuchte es unter "Einnahmen" nur eine Position "Sonstige steuerfreie Einkünfte / Stipendien", dann wäre unser Problem wohl gelöst, denke ich. Selbstverständlich setze ich hier voraus, dass die Software für diese Position die Steuerfreiheit berücksichtigt.

    Ich hoffe, dass meine Angaben korrekt sind, falls nicht, bitte ich um freundliche Mitteilung.

    Hinweis: das Problem stellt sich hier, wenn bei "Allgemeine Angaben zum Unternehmen" als Einkunftsart "Gewerbebetrieb" angegeben wurde. Das ist bei mir der Fall. Für die beiden anderen Fälle kann ich keine Angaben machen.


    Grüße:

    GHF

    2 Mal editiert, zuletzt von GHF (9. Februar 2022 um 18:09)

  • In den Update-Informationen steht seit kurzem folgender Hinweis:
    Künstlerstipendium:
    Erfassung eines Künstlerstipendiums nach § 3 Nr 11 EStG möglich

    Martin Jung
    12. Oktober 2021 um 10:00
  • Hallo alle zusammen,

    ich bin über diesen Thread gestolpert, weil ich mein Künstlerstipendium 2021 korrekt in die Software eintragen will.

    Nun bin ich ganz entzückt, daß es anscheinend ein Update gegeben hat - aber ich kann trotzdem nirgendwo die Möglichkeit finden, dieses Stipendium einzutragen, vor allem nicht mit dem anscheinend notwendigen Verweis auf §3 Nr.11

    Weiß da jemand weiter? Ich stehe nämlich vor dem gleichen Problem wie der Threadersteller.

    besten Dank im Voraus

    Christian

  • so. ich habe die Eingabemaske gefunden. Sie war nicht versteckt, sondern in der Kopfmaske "Einnahmen/Ausgaben."

    Vielleicht hilft es jemand anderem, der auch so leicht verlangsamt ist, auch weiter ;)

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