Guten Morgen,
ich habe von der Kulturstiftung im Oktober 2020 ein Arbeitsstipendium im Zusammenhang mit der Corona-Krise bekommen. Es ist ein nicht zu versteuerndes Einkommen (ohne Mwst.). Ich habe es in der Gewinnerfassung 2020 unter
- Einnahmen / Eigene Positionen / Corona Arbeitsstipendium / Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug
gebucht.
Wenn ich nun in der SteuerSparErklärung 2021 (Ver. 26.26) die Gewinnermittlung für 2020 aufrufe, wird der Betrag jedoch nicht vom Gewinn abgezogen.
Die Gewinnermittlung möchte ich wegen des bevorstehenden Updates (Ende Februar 2021) momentan noch nicht bis zum Ende durchführen, ich befürchte ein Chaos.
Nirgendwo ist über die Verbuchung von Stipendien - aktuell natürlich Corona-Stipendien - etwas nachzulesen, das wundert mich sehr. Ich dürfte wohl nicht der einzige sein, den dies betrifft. Über Stipendien im Allgemeinen sind Hinweise im Steuer-Kompass vorhanden, aber über deren Verbuchung gibt es keine Angaben.
Freundliche Grüße:
GHF