Hallo zusammen,
ich habe letztes Jahr meine Riester-Rente förderschädlich aufgelöst.
Dazu habe ich jetzt eine Mitteilung vom Riester-Anbieter erhalten, der die steuerpflichtigen Beträge aufführt. Einmal wurden mir "auf nicht gefördertem Kapital beruhende Leistungen" bescheinigt (Nr. 8, § 22 Nr. 5 S. 2 Buchst. c EStG), weiter wurde das steuerschädlich verwendete ausgezahlte Altersvorsorgevermögen bescheinigt (Nr. 9d, § 22 Nr. 5 S. 3 i.V.m. S.2 Buchst. c EStG).
Die Beträge sind als Sonstige Einkünfte mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
Meine Frage ist, wo trage ich die bescheinigten Beträge ein? Unter Einkünfte / Private Veräußerungsgeschäfte? Ich finde da keinen so recht passenden Punkt. Könnte mir jemand einen Hinweis geben, wo ich diese Sonstigen Einkünfte erfasse?
Vielen Dank.
ich habe letztes Jahr meine Riester-Rente förderschädlich aufgelöst.
Dazu habe ich jetzt eine Mitteilung vom Riester-Anbieter erhalten, der die steuerpflichtigen Beträge aufführt. Einmal wurden mir "auf nicht gefördertem Kapital beruhende Leistungen" bescheinigt (Nr. 8, § 22 Nr. 5 S. 2 Buchst. c EStG), weiter wurde das steuerschädlich verwendete ausgezahlte Altersvorsorgevermögen bescheinigt (Nr. 9d, § 22 Nr. 5 S. 3 i.V.m. S.2 Buchst. c EStG).
Die Beträge sind als Sonstige Einkünfte mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
Meine Frage ist, wo trage ich die bescheinigten Beträge ein? Unter Einkünfte / Private Veräußerungsgeschäfte? Ich finde da keinen so recht passenden Punkt. Könnte mir jemand einen Hinweis geben, wo ich diese Sonstigen Einkünfte erfasse?
Vielen Dank.
Kommentar