Keine Umsatzsteuervoranmeldung per ELSTER möglich. ?!? Bananensoftware !!

  • Hallo zusammen.

    Es kann doch nicht sein, dass eine Software verkauft wird, die einen wesentlichen Teil ihrer Funktion (Umsatzsteuer Voranmeldung per Elster) erst im nächsten Jahr erhält.
    Was soll ich mit dieser Gewinnermittlung 2020 anfangen? Wenn ich alle Daten weiterhin in der alten Verison pflegen muss, erschließt sich mir der Sinn der neuen Programmersion nicht.

    Behaltet eure Software, bis sie fertig ist.

    Gruss

    otellodb

  • Während des Jahres 2020 erfassen Sie Ihre laufenden Einnahmen in der SSE 2020 (nicht in der SSE 2021) in der Gewinnerfassung. Aus dieser heraus übermitteln Sie Ihre Voranmeldungen für 2020.

    In der SSE 2020 haben Sie auch eine Gewinnermittlung, die Sie für das Jahr 2019 verwenden.

    In der SSE 2021 haben Sie die Gewinnermittlung für das Jahr 2020 und die Gewinnerfassung für 2021.

    Staufer

  • Hallo otellodb,

    hier fehlt aktuell leider ein Hinweis, dass in diesem Jahr die Übernahme nicht vorab erfolgen sollte, wenn noch Voranmeldungen ausstehen. Aufgrund umfangreicher Änderungen im Elstermodul war es dieses Jahr nicht möglich, eine aktuelle Version schon mit der Erstauslieferung bereit zu stellen. Sie können aber die Daten auch in der Gewinnermittlung 2020 weiter erfassen und die manuelle Eingabe in der Erfassung 2020 nutzen, um die Voranmeldung zu versenden.

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • Und beides verärgert uns Kunden wie ich finde zu Recht.

    1.) Diese bisherige Funktionen ist in der bezahlten neuen Software nicht vorhanden.
    2.) Auf diese Einschränkungen wurde vorab nicht hingewiesen, was zumindest bei Abonnenten problemlos möglich gewesen wäre - allerdings hätten die ja dann Zeit gehabt, sich eine funktionierende Alternative zu suchen - also lieber keine Kommunikation - wirklich unterirdisch dieses Vorgehen!
    (Es geht mir nicht um den Hinweis, dass man nicht zu früh importieren soll sondern um die Info, dass es die Gewinnermittlungs-Software diesmal gar nicht kann.)

    Und die Begründung kann ich nun auch nicht wirklich nachvollziehen geschweige denn akzeptieren.
    Wenn die Vorjahresversion die Meldungen verschicken kann, wieso dann nicht die neue Version - es geht schließlich um die Meldungen für das selbe Steuerjahr 2020?!

    (Vielleicht hätte man dann zusätzlich das bekannte und funktionierende Elstermodul (für 2020) integrieren sollen, statt sich an neuen Lizenzmodellen zu versuchen - man bekommt den Eindruck, dass durch den umfänglichen und vielseits verrissenen Umbau, die Software an anderen Stellen nicht fertig geworden ist und bekannte Funktionen fehlen.)

    Insofern stimme ich otellodb zu: Die Gewinnermittlung 2020 ist dann nutzlos, bzw. ein umständlicher Zwischenschritt, um die Daten aus der Gewinn-Erfassung 2020 über die Gewinnermittlung 2020 in die Einkommensteuer 2020 zu importieren.

    Auch hier heißt es also wieder "bitte noch warten" - für den Nutzer absolut unbefriedigend.

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