Änderung Lizenzmodell, Minderleistung und restriktive Handhabung

  • Zitat eines anderen Forumeintrags von boers:
    Jetzt ist es ein Neues Lizenzmodell.
    Wesentliche Punkte:
    bis Version 2020 - 1 Nutzer, max. 3 Installationen, Abgabe von max. 5 Steuererklärungen
    ab Version 2021 - 1 Nutzer, max. 3 Installationen, Abgabe von max. 3 Steuererklärungen ist inkludiert, zusätzliche Steuererklärungen können erworben werden.
    Zitat Ende

    Für mich ist das alles nicht lustig:
    - Haushalt mit Mutter als Witwe, Lebesgefährtin und zwei in Ausbildung befindliche Zöglinge ergibt fünf Steuerfälle
    bisher kein Problem, jetzt dank Minderleistung, Aufpreispflichtig 2 x 7,95 = 15,90€

    Da muss ich wohl mein Geld zurückverlangen und und mich nach anderer Software umsehen.

    Auch werden wir jetzt dazu gewungen die Steuererklärung des Jahres 2020 in unkenntlichen Dateinamen in einem Ordner mit dem definitiv unpassenden Namen '2021' zu speichern.

    Warium gängelt ihr Eure Kundschaft?

    Noch vor wenigen Tagen, als ich die Lizenz per Mail bekam (ich Idiot habe ein Abo), war ich froh automatisch mit Software beliefert zu werden mit der man gut arbeiten kann und die vernüftig im Preis liegt. Ich war voll des Lobes. Momentan scheint das Vergangangenheit zu sein.

  • Hallo Herr Eckmeier,

    kann nur zustimmen.

    Bei der neuen Version waren offenbar jede Menge falsche Überlegungen dabei, allerdings fehlen die Richtigen.

    Ich steige dann auch aus und suche etwas anderes.

  • Betreffend, der unkenntlichen Dateinamen kann man sich ja Abhilfe schaffen. Außerdem hat die neue Übersicht der Steuerfälle noch den Vorteil, dass nicht mehr nur einzelne Dateien in der Übersicht erscheinen, sondern die gesamten Verzeichnisse mit ihren weiteren Dokumenten. Früher mussten alle externen oder aus der Anwendung heraus erzeugten Dokumente irgendwo anders abgelegt werden. Wenn man eine gesamte Übersicht haben wollte, war das etwas umständlich. Jetzt lassen sich alle weiteren Dokumente in einem Steuerfallordner ablegen. Ich sehe das als Vorteil.

    Bezüglich der Lizenz-Überwachung hätte man vielleicht auch einen intelligenteren Weg gehen können, wenn eine Verwendung geschäftsmäßigen Betreibens dieser Software ausgeschlossen werden soll. Denn ähnliche Argumente beim Partneranbieter wurden diesbezüglich als Befürchtung verlautbart. Die Finanzämter müssen ja auch die Hilfeleistungen in Steuersachen überwachen. Hier hätte eher einer elsterbezogenen Hemmung Vorrang gegeben werden sollen. Lösung wäre z. B. wenn der Geschäftsbetrieb sich nur mit einer gewerblichen Lizenz als Hilfeleistender ausgeben kann. Da hätte nur ein Häkchen gesperrt werden brauchen. Wenn das aber doch nur dazu dient, eine Familie oben beschriebener Konstellation, dazu anhalten soll, zwei oder mehr weitere Lizenzen zu erwerben, habe ich meine Zweifel, ob das Erfolg zeigt. Eine einfache Variante, wird auch heute noch genutzt. Den Steuerfall mit Hilfe einer Steuersoftware nachzustellen und dann gleich ins Elsterportal einzutragen.

  • [USER="11988"]Papa_001[/USER] : Ihre Aussage im 1.Absatz, dass "alle externen oder aus der Anwendung heraus erzeugten Dokumente irgendwo anders abgelegt werden (mussten)" ist einfach nur falsch. Alle meine elektronischen Belege, z.B. eingesacannte Bescheide als PDFs, Anschreiben (WORD) oder private Berechnungen (In Excel) für ein Steuerjahr liegen in genau diesem einem Ordner. Wahrscheinlich haben Sie Ihre Methodik von Microsoft übernommen, die genau das der Welt beibringen wollten (siehe meinen nächsten Absatz).

    Was keiner will, ist, sich von einem Softwareentwickler sagen zu lassen wie er die Dateien abzulegen hat. Das hat leider Microsoft schon vor Jahren in die Welt gebracht mit den Verzeichnissen "Dokumente" und "Bilder", die bis heute überlebt haben und die auch nicht nach sachlichem thematischem Zusammenhang organisiert waren, sondern nach Anwendung/Programm. Hier passiert jetzt genau das Gleiche, indem Dateien eines inhaltlich zusammen gehörenden Themas (Gewinnerfassung,-ermittlung, Steuererklärung) in verschiedenen "Steuerordnern" abgelegt werden (nämlich je nach Programmversion, deren fatale Namensgebung mit dem jeweiligen Kalenderjahr auch diesen Wechsel überlebt hat- trotz vieler Hinweise hier im Board von (Anfänger-)Usern, die dadurch nur verwirrt wurden. Das hat man aber beibehalten, wie sinnig. Und Dateinamen, Testversionen, Backupversionen braucht man auch nicht mehr. Das macht alles das Programm für den dummen User. Mich würde echt interessieren, wie viele Mitarbeiter das Programm selbst verwenden.


    Alles krankt schon an dem Versuch, dem "dummen Benutzer " einen "Steuerordner" unterzuschieben, er weiß ja nicht, was ein Verzeichnis und was eine Datei ist. Meine "Steuerordner" heißen LEITZ und sind aus Pappe und Papier und stehen im Regal udn beinhalten u.a. die Bescheide ndes Finanzmats. Aber ganz modern muss dieser vermeintliche Wirklichkeitsbezug wieder hergestellt werden und dann geht es einfach nur schief. Und die Funktionalität "Überwachung der Lizenzeinhaltung" hängt man dann auch noch daran an. Klasse!

  • [USER="13216"]Max.Eckmeier[/USER] ich sehe das genauso. Bisher konnte ich für meine Mutter und meine Kinder ohne weiteres 6 Steuererklärungen abgeben. Das kann man sicherlich noch nicht als geschäftsmäßiges Betreiben ansehen. Immerhin habe ich in 26 Jahren Abo sicherlich 400-500 Euro für die Software bezahlt. Da finde ich das neue Lizenzmodell mehr als kleinlich.

    Mein Abo werde ich als erstes mal kündigen. Schade eigentlich nach 26 Jahren. Die SteuerSparErklärung hat allerdings seit mehreren Jahren ihren Spitzenplatz unter der Konkurrenz eingebüßt, wenn man nach den jährlichen Tests einer bekannten Computerzeitschrift geht. Vielleicht stimmt der Satz von [USER="13220"]khw[/USER]

    Zitat

    allerdings fehlen die richtigen (Ideen)

    Also auf zu neuen Ufern.

    Warum ich 26 Jahre lang meine Steuerfälle in einer übersichtlichen Struktur haben durfte und das auf einmal nicht mehr gehen soll, erschließt sich mir auch nicht.

  • Hab das Abo inzwischen gekündigt, aber dennoch einen Hinweis und eine Frage:

    Wer an einer Personengesellschaft (z.B. Erbengemeinschaft) beteiligt ist, erhält oft nach Jahren durch die Steuerprüfung geänderte "Gesonderte und Einheitliche Feststellungen". Bisher habe ich die geänderten Zahlen gerne unter einem neuen Steuerfall abgespeichert. Das hat mir bei der Einspruchsführung schon gute Dienste geleistet, weil ich die Unterschiede transparent darstellen konnte.

    Ist das durch die neue Lizenzregelung auch nicht mehr möglich?

  • Hallo 19wvh60,

    da soll es etwas geben. Zumindestens können Sie dann einen Steuerordner sichern. Aber es wird nicht so bequem sein, wie bisher, um mal schnell Steuerfälle zu vergleichen..

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • mmh, ich les' hier mal weiter mit, bevor ich die Version für 2021 kaufe. Klingt ja wirklich recht kleinlich mit dem Lizenzmodell. Und das mit den Ordnern und Dateinamen klingt auch äußerst unpraktisch für jemanden wie mich, der Steuererklärungen für drei Leute (in der Familie) macht und das bei zwei Wohnsitzen, zwischen denen ich wochen- oder monatsweise hin und her pendle und mir die Steuerdateien auf'm USB-Stick bisher zur Bearbeitung mitgenommen habe und auf zwei verschiedenen Rechnern (also an den jeweiligen Wohnsitzen, 3 Installationen waren ja erlaubt) das ganze Jahr über immer schön aktuell gehalten habe - sollte das nun nicht mehr ohne Aufwand gehen, müsste ich mir tatsächlich was anderes suchen.
    Wollte die SSE auch grad weiterempfehlen - aber das wartet jetzt mal.

  • Hallo,

    ich bin vor sehr vielen Jahren vom Wiso Sparbuch hier her gewechselt, weil dieses Tool für Freiberufler einmal deutlich besser war als alles andere auf dem Markt. Aber mit mit diesem Blödsinn der Gängelung wo und wie ich meine Daten organisiert werden wird es das für mich gewesen sein.

    Es gibt ja schon genug Fäden hier, die sich über diese Geschäftspolitik aufregen. Schade eigentlich, ich fand das Tool bisher immer total klasse.

    Grüße

  • [USER="13273"]Pille[/USER]
    Von WiSo bin ich auch zur AAV gewechselt - im Jahr 2010. Und zu Wiso (=Buhl) kann ich nur soviel sagen: Mit BUHL (oder WISO) will ich NIE WIEDER ETWAS ZU TUN HABEN.
    Da müsste die AAV mehr tun, als ein paar unkomfortable Ordnerstrukturen zu schaffen, um mir das Kraut dermaßen auszuschütten, wie es Buhl getan hatte - nein ehrlich: Finger weg von Buhl/Wiso, denn deren Geschäftsmodell samt Abofalle ist unseriös (war es zumindest in 2009, aber wer mir einmal das Kraut so derart ausgeschüttet hat, kriegt in 100 Jahren keine Rehabilitation mehr).
    Wenn das Lizenzmodell jetzt hier bei der AAV auch ein wenig kleinlich (im Vergleich zu vorher) wirken mag, dann ist das für mich o.k., alle wird teurer, man muß schauen, wo man bleibt, das Programm tut was es soll (und das bisher wirklich sehr gut) und der Preis stimmt für mich jedenfalls immer noch.
    Das mit der Ordnerstruktur ist halt jetzt ein Manko - hoffentlich wird da noch nachgebessert. Mir wär' noch wichtig, daß man je Steuererklärung (drei reichen mir ja) trotzdem noch seine verschiedenen Simulationen durchspielen kann, ohne daß man die Lizenz verliert oder überbeansprucht... (siehe dort).

  • Hallo Herr Jung,
    als etwas größere Familie brauche ich die Möglichkeit - wie bisher - mindestens 5 Steuererklärungen zu generieren. Scheinbar gehen jedoch nur noch 3 Steuererklärungen.

    Frage an Sie, Herr Jung:

    Wird dies geändert? Werden zukünftig wieder 5 Steuererklärungen möglich sein?
    Ja, dann ist alles gut.

    Nein, dann teilen Sie mir bitte mit, wo und wie ich meine „rückwirkende“ Kündigung zu Ihnen schicken kann.
    In diesem Falle nutzt mir jedenfalls die SteuerSparerklärung rein gar nichts. Schade, aber „andere Mütter“ haben auch „schöne Töchter“!

    Beste Grüße
    Wub

  • Hallo Herr Jung,
    Ihre Antwort scheint ja doch schwieriger zu sein? Oder wollen Sie einfach nicht antworten?
    Dann sagen Sie es bitte! (Dann weiß ich wenigstens Bescheid und kann mich entsprechend „verhalten“)

    Beste Grüße
    Wub

  • Hallo Herr Jung,
    dann muss ich wohl nach etlichen Jahrzehnten der Akademischen Arbeitsgemeinschaft den Rücken kehren. Sehr schade, aber wohl nicht vermeidbar, wenn Familien mit 4 Kindern nicht mehr gewünscht sind und deshalb nicht einmal die eigenen Kinder mit einer Lizenz (beschränkt auf 3 Steuererklärungen) bearbeitet werden können.
    Goodbye - Auf Wiedersehen wäre mir lieber. Alles - Sehr, sehr schade! Das Steuerprogramm wünscht aber scheinbar nur noch Kleinfamilien, daher bin ich notgedrungen weg...

    Beste Grüße
    Wub

  • Nach mehr als 20 Jahren habe ich nun wegen der Begrenzung auf 3 Steuerfälle mein Abo gekündigt.
    Mit 3 zu erstellenden Steuererklärungen kann ich meine Familie (Eltern, Schwiegereltern, Bruder,2 Kinder und meine eigene Steuererklärung) nicht abdecken.
    Insbesondere hat mich gestört das dieses nicht angekündigt wird und einfach umgesetzt wird.
    Dieses hätte man vorab kommunizieren müssen und vielleicht auch Alternativen anbieten sollen. (Tax 2021 bietet auch eine Version bis 15 Steuerfälle an)
    Sowas hätte ich mir gewünscht.
    Aber wie man feststellen muss - auf Wünsche reagiert der Verlag ja nicht.

  • Hallo Herr Jung,
    da muss ich jetzt auch noch in die gleiche Kerbe hauen.
    Bereits mein Vater nutzte seit 1976 das Handbuch der damaligen Akademischen Arbeitsgemeinschaft. Ich selbst bin seit ca. 1979 Abonnent des Loseblattwerks und seit 1995 durchgehend Nutzer des PC-Programms, d.h. ich habe schon mehrere 1000 Euro an den Verlag bezahlt. Ich war immer sehr zufrieden und kann nicht nachvollziehen, was hier in den Köpfen der Vertriebsverantwortlichen vor sich geht. Auch wir sind eine Familie mit mehreren Kindern und dann ändert man völlig ohne Ankündigung das Lizenzmodell und schickt im Abo die CD zu, wo man erst im ganz Kleingedruckten auf die Änderungen aufmerksam wird. Bei der Anzahl der Steuererklärungen, die ich damit üblicherweise erstelle, entspricht das einer Verdopplung des bisherigen Preises und das alles ohne Ankündigung. Auch sehe ich bisher nirgends, wie der Lizenzererwerb für zusätzliche Steuererklärungen eigentlich ablaufen soll. Ich habe das Programm allerdings auch noch nicht installiert weil ich noch überlege, ob ich die Software wechseln soll, zumal es nach den Forenbeiträgen ja auch riesige Probleme mit der Dateiablage gibt.
    Alles in allem: Einfach nur schlecht.
    Auf jeden Fall weiß ich, wie ich die zusätzlichen Kosten auffangen kann, Die Kündigung für das Loseblattwerk erhalten sie in den nächsten Minuten und dann habe ich ja 250 Euro Reserve im Jahr.
    Man kann Kunden auch mit Gewalt vergrätzen.
    Gruß

  • Hallo Malta25,

    ich möchte nur noch mal darauf hinweisen, dass die Anzahl der Erklärungen, die Sie bisher erstellt haben, mit der bisherigen Lizenz nicht abgedeckt waren. Abgesehen davon ist es fraglich, ob Sie überhaupt diese Anzahl an Erklärungen für den Personenkreis steuerrechtlich erstellen durften.

    Die Alternativen/weitere Steuerordner können Sie auch nach dem Erhalt Ihrer Software noch kaufen.
    Ich habe auch Verständnis dafür, dass Sie nicht erfreut sind, wenn Sie jetzt mehr zahlen müssen, um die bisherige Anzahl an Erklärungen erstellen zu können.

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • Zitat

    Abgesehen davon ist es fraglich, ob Sie überhaupt diese Anzahl an Erklärungen für den Personenkreis steuerrechtlich erstellen durften.


    Wieso sollte er das nicht dürfen?

    Zitat

    Mit 3 zu erstellenden Steuererklärungen kann ich meine Familie (Eltern, Schwiegereltern, Bruder,2 Kinder und meine eigene Steuererklärung) nicht abdecken.


    Das sind alles Angehörige im Sinne von § 15 AO. Für die ist die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen ausdrücklich nicht verboten (§ 6 StBerG)

  • Sehr geehrter Herr Jung,
    sie machen hier einen Nebenkriegsschauplatz mit ihrem Hinweis auf die AO auf, der wohl von den Kritiken, die hier geäußert werden, ablenken soll. Fakt ist, dass hier gerade ein Shitstorm über die neue Version losgebrochen ist und ihre Firma in der Pflicht ist, die Nutzer von den Notwendigkeiten dieser Änderungen zu überzeugen. Die verstehen das nämlich nicht.
    Mit freundlichen Grüßen

  • Hallo Herr Jung,
    dann muss ich wohl nach etlichen Jahrzehnten der Akademischen Arbeitsgemeinschaft den Rücken kehren. Sehr schade, aber wohl nicht vermeidbar, wenn Familien mit 4 Kindern nicht mehr gewünscht sind und deshalb nicht einmal die eigenen Kinder mit einer Lizenz (beschränkt auf 3 Steuererklärungen) bearbeitet werden können.
    Goodbye - Auf Wiedersehen wäre mir lieber. Alles - Sehr, sehr schade! Das Steuerprogramm wünscht aber scheinbar nur noch Kleinfamilien, daher bin ich notgedrungen weg...

    Hier sollten Sie aber zur Tatsachenaufklärung mit beitragen. Sie schreiben zwar, die Steuererklärungen für ihre Verwandten, Kinder mit zu erstellen, die ja alle bereits mit eigenem Einkommen eigene Steuererklärungen abzugeben haben und bereits selber schon Familien sein können. Mit ihrer Aussage „.., wenn Familien mit 4 Kindern nicht mehr gewünscht sind und deshalb nicht einmal die eigenen Kinder mit einer Lizenz (beschränkt auf 3 Steuererklärungen) bearbeitet werden können.“ Hat das einen Geschmack als das nur drei Anlagen Kind ausgestellt werden könnten.

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