Die privaten KV-Beiträge der beiden Ehepartner sind Sonderausgaben. Was ist aber mit den Beiträgen für die (ebenfalls privatversicherten) Kinder?
Es heißt "Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass diese steuerliche Abzugsbeschränkung mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, soweit der Sonderausgabenabzug die Beiträge zu einer privaten Krankheitskostenversicherung und einer privaten Pflegeversicherung nicht ausreichend erfasst, die dem Umfang nach erforderlich sind"
Daher wurde die Regelung ab 2010 geändert. Aber wie sieht es mit 2009 aus? Kann ich die KV-Beiträge vielleicht als außergewöhnliche Belastung geltend machen?