In den Steuertipps Kapitel 8, Seite 24(2) oben schreiben Sie "Aufwendungen für den Anschluß an die Kanalisation als Ersatz für eine Sickergrube ..." sind sofort absetzbar.
Mein Finanzamt hat aber gerade dies abgelehnt mit der Begründung, daß Kanalanschlußgebühren zu den Anschaffungskosten des Grund und Bodens zählen.
Ist Ihnen da also ein Fehler unterlaufen, zumal Sie auch keine Urteile oder sonstigen Verweise anführen? Oder gibt es dazu keine Urteile? Macht ein Einspruch da überhaupt Sinn?
Danke!