Rechtsschutzversicherung in der Steuer angeben?

  • Hallo zusammen,

    das Beispiel von Freunden hat mir letztens erst wieder gezeigt, wie wichtig eine Rechtschutzversicherung sein kann:
    Kündigung des Mietverhältnisses und eine anschließend sehr fragwürdige Nebenkostenabrechnung sorgten für Ärger und einen längeren Rechtsstreit. Ohne die entsprechende Versicherung hilft es dann meistens auch nicht, ob man Recht hat. Da entscheidet, wer die besseren finanziellen Mittel hat und dementsprechend am längeren Hebel sitzt und sich den Rechtsstreit leisten kann.

    Aus diesem Grund bin ich derzeit auf der Suche nach einer entsprechenden Rechtsschutzversicherung, die ich zum Ende meines Studiums im Frühjahr abschließen möchte. Nun setzen sich die Inhalte und Leistungen unterschiedlich zusammen. Bevor ich mich konkret für eine Police entscheide, wollte ich mich gern noch darüber informieren, ob es Leistungen gibt, die eventuell sogar steuerlich absetzbar sind!? Das würde meine Entscheidung in jedem Fall beeinflussen. Ich plane nach dem Studium ganz normal in ein Angestelltenverhältniss einzutreten. Wie schauen die entsprechenden Regelungen diesbezüglich aus?

  • Soweit berufliche Risiken abgedeckt werden, sind Beiträge zu Haftpflicht,- Unfall- und Rechtsschutzversicherungen als Werbungskosten absetzbar.

    kombinierte Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung: Lassen Sie sich von Ihrer Versicherungsgesellschaft die Höhe des beruflichen Anteils der Prämie bescheinigen.

  • Eine Rechtsschutzversicherung hat verschiedene Kompenenten. Alltag, Verkehr, Mieter, Beruf.

    Sie können nur das Modul Beruf als Werbungskosten bei Nichtselbstständigen Tätigkeiten absetzen.
    Wenn Sie als Mieter ein Arbeitszimmer beruflich geltend machen können, können Sie den Anteil für den Mieterrechtsschutz entsprechend dem AZ-Anteil erfassen.

    Es gibt günstige Single-Versicherungen als ein spezielles Angebot. Wenn Sie mit jemandem in einem Haushalt zusammenleben, genügt eine gemeinsame Versicherung (keine Single-Versicherung).

    Wenn Sie auf Vergleichsportale gehen, sollen Sie wissen, dass zum Beispiel günstige Rechtsschutzversicherungen wie die HUK 24 dort nicht gelistet sind, weil sie ihre günstigen Tarife nicht durch Vermittlungskosten für die Portale verteuern wollen.

    Staufer

  • Mein Tipp: nutzen Sie Verbrauchsportale (oft beworben wegen hoher Erreichbarkeit in den Werbepausen der Sportsendungen) mit großer Vorsicht, denn das sind (dazu gibt es bereits Urteile) in erster Linie Versicherungs-Vermittler!! Suchen Sie dort nach der von Ihnen gewünschten Versicherung oder Energielieferanten, und wenn Sie einen "Passenden" gefunden haben, gehen Sie auf die direkte Online-Seite des Anbieters, geben dort noch einmal Ihre Suchdaten ein, und wenn alles übereinstimmt, "kaufen" Sie direkt!! bei dem Anbieter.

  • Frage: Kann ich die Rechtsschutzversicherung von der Steuer absetzen?

    Antwort:
    Ja, aber "..für Selbstständige gilt, dass der Anteil der Prämie, der auf das Geschäft anfällt, natürlich als Betriebsausgaben geltend gemacht werden kann. Bist Du Arbeitnehmer, kannst Du nur den Teil der Prämie als Werbungskosten steuerlich geltend machen, der auf die Berufsrechtsschutzversicherung entfällt."*


    Kriterien auf die du in jedem Falle achten solltest bei der Wahl einer Rechtsschutzversicherung:

    - freie Anwaltswahl
    - vollständige telefonische Rechtsberatung
    - Wegfall der Selbstbeteiligung bei einmaliger anwaltlicher Beratung


    Cira2005 hat es bereits angesprochen, auf keinen Fall auf den einschlägig bekannten Seiten nach einer passenden Versicherung suchen, die Betreiber sind nur daran interessiert möglichst viel Geld zu machen, oftmals schließt man dann entweder die falsche oder völlig unnütze zusätzliche Versicherungen ab.
    Stiftung Warentest ist da immer eine recht gute Anlaufadresse:
    --> https://www.test.de/thema/rechtsschutzversicherung/

    Auch hat der ZDF einen thematisch passenden Beitrag aus der Sendung "Volle Kanne" in der Mediathek, kann man noch bis Ende Juli ansehen:

    https://www.zdf.de/verbraucher/vo…m-test-100.html


    Beachte jedoch dass die Versicherung bereits 3 Monate bestehen muss bevor du einen Anspruch auf Leistung hast bzw auf Deckung.
    Hintergrund ist dass keine schwebenden Verfahren oder sich andeutende Verfahren übernommen werden, klingt auch recht logisch in meinen Augen.
    Es bedarf allerdings nicht immer einer Rechtsschutz- bzw Mietrechtsschutzversicherung, manchmal reicht auch bereits das Eintreten in den lokalen Mieterverein aus, die setzen mit Vorliebe Schreiben auf, auch wird hier Rechtsschutz gewährt und das bei einem Jahresbeitrag von circa 60€.
    Jedoch gilt auch hier: laufende Streitigkeiten können nicht bearbeitet werden bei Neueintritt, die dreimonatige Wartefrist muss ebenso eingehalten werden.
    Ich bin Mitglied in unserem Mieterverein und bisher wurden alle Streitigkeiten (eine Zeit lang häuften sich die Probleme mit unserem Vermieter) zu meiner vollsten Zufriedenheit erledigt.
    Dies nur so als Anmerkung in Bezug auf die Schilderung mit der Nebenkostenabrechnung in deinem Beitrag.


    Mallefiz


    *http://www.rechtsschutzversicherung-test.com/#steuererklaerung

    Der Erfolg erfolgt durch tun.

  • Eine Rechtsschutzversicherung ist meiner Meinung nach eine wichtige und sinnvolle Versicherung, die jeder haben sollte. Nie kann man wissen, was passieren kann, deshalb sollte man lieber auf Nummer sicher gehen.

    Das wichtigste dabei ist einen guten Anbeter zu finden, der seriös und vertrauenswürdig ist und der nicht nur übers Ohr hauen will. Ist nicht leicht, vor allem wenn man es auf die eigene Faust macht, deshalb sollte man eine Alternative finden, die sich von Hilfe sein wird.
    Ich persönlich habe vor kurzem für meine Verkehrsrechteschutzversicherung einen verkehrsrechtsschutz vergleich gemacht und kam sehr gut zurecht, deshalb kann ich einen Vergleich immer empfehlen.
    Die beste Option und die effektivste.

    Grüß!

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