Umsatzsteuer zu Unrecht bezahlt???

  • Hallo Leute,
    Habe ein übles Problem. Ich habe am 10 April 2004 ein Gewerbe angemeldet.
    Mitte des Jahres lief das Geschäft so gut, das zu vermuten war, das ist die 17500 Euro Grenze für die Umsatzsteuerbefreiung übersteigen werde. ich habe zwar versucht die Umsatzsteuerbefreiung geltend zu machen, aber die Sachbearbeiterin beim Finanzamt sagte mir, das ich das nicht geltend machen kann, weil ich in den ersten drei Monaten meines Handelns ca. 6000 Euro Umsatz erwirtschaftet habe, und dieser Umsatz auf das Jahr hochgerechnet wird, und ich somit umsatzsteuerpflichtig bin.
    Also zahlte ich fleißig meine Umsatzsteuer und rechnete die Vorsteuer in der Umsatzsteuervoranmeldung davon ab.
    Jetzt sitze ich an meiner Einkommensteuervoranmeldung, und stelle fest, das ich im gesamten Zeitraum, also April bis Dezember 9800 Euro Umsatz erwirtschaftet habe.
    Selbst, wenn das Finanzamt diese Summe ( in 9 Monaten erwirtschaftet) auf ein ganzes Jahr hochrechnet, ergibt das doch keine 17500 Euro Umsatz. Da ich aber doch die Umsatzsteuer schon entrichtet habe, würde ich gerne wissen, ob das zu Unrecht geschehen ist, und ob ich die Möglichkeit habe, diese bezahlte Umsatzsteuer wieder zu bekommen. Zahlt das Finanzamt diesen Betrag freiwillig zurück, oder muß ich Sie darauf aufmerksam machen?

  • einfach der bezahlte ust. in der rubrik "an finanzamt bezahlte ust. eintragen und kann man sehen was zurück kommt ertig

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