Amt fordert Papierbelege f. Kapitalerträge

  • Moin, ich bin ganz verzweifelt. Meine Sachbearbeiterin beim Finanzamt /Einkommenssteuer) fordert wiederholt dass ich die "Original Bankbelege per Post " einschicke. Sie will keine pdf Belege annehmen. Nun bin ich wirklich ganz verzweifelt weil sie offenbar nicht versteht, dass es heutzutage keine Papierauszüge mehr gibt. Was soll ich bloss machen?

  • Bei der FA-Vorlage zählen nur Originalbeläge oder begl. Kopien! Warum wohl??

    Warum? bisher wurden auch PDF-Scans per E-Mail akzeptiert. Das Finanzamt kennt ja die einzelnen Inhalte der vorgehaltenen Belege nicht. Was soll der beglaubigte Beleg helfen? Dann wäre es doch zunächst einmal interessant, ob der ausgedeutete Belegbetrag auch vom Konto des Steuerbürgers abgegangen ist. Hier soll es sich ja um Kapitalerträge handeln. Auch da erschließt sich mir der Zusammenhang mit "Belegen" im weitläufigen Sinne nicht so ganz. Denn für diesen Tatbestand eines Steuerfalls benötigt es Bescheinigungen und diese werden heutzutage über die Internetseiten der Institute vom Kunden selber abgerufen und selber ausgedruckt. Weiter werden diese Konten dann aber auch an die Finanzverwaltung übermittelt. Mir sind die Ausführungen in den Dialogen zu allgemein, sowohl von der Fragestellung als auch der Antwortstellung. so erging es mir auch in meiner Reaktion #2, die ich zwar erleben konnte aber doch vielleicht nicht so richtig den beschriebenen Umstand beschreiben. Ohne genauere Umstände zu beschreiben können manche Postings bereits emotionale Antworten auslösen. Ich denke das Belegstreitthema ist keins mehr. Bin aber auch gerne einer anderen Argumentation zugänglich.

  • Zitat

    Weiter werden diese Konten dann aber auch an die Finanzverwaltung übermittelt.


    Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass Kapitalerträge an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Die Finanzverwaltung erhält von den Banken

    nur Informationen zu den tatsächlich beanspruchten Sparer-Pauschbeträgen.

  • Warum wehren Sie sich denn Einsendung der Originalbelege? Haben Sie etwas zu verheimlichen? Mit Ihrer persönlichen Unterschrift bestätigen Sie dem FA, alle notwendigen Angaben zu Ihrer St.erklärung gemacht zu haben, und dass Ihre Angaben VOLLSTÄNDIG sind. Darum wird z. B. die St.erklärung durch einen St.berater erstellt, er wird aber IMMER diese Erklärung vom St.pflichtigen unterschreiben lassen, denn der St.berater weiß nie, ob er alle Unterlagen und Angaben vom St.pflichtigen erhalten hat. Noch Fragen??

  • Wer sein Konto online führt und seine Kontoauszüge elektronisch abruft, hat immer nur PDF-Dateien und das muss dem Finanzamt auch genügen.

    Das sind die Originalbelege und andere gibt es nicht. Und wenn ich in Mein ELSTER Belege im PDF-Format elektronisch hochladen kann, was

    bundesweit möglich ist, warum sollte ich dann diese Bankbelege ausdrucken und mit der Post an das Finanzamt schicken? So ein Unsinn!

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