• Hallo. Ich hab ein Haus geschenkt bekommen. Nun muss ich jedoch deutlich über 15% investieren und möchte es dann vermieten. Werden eher 50%.

    Kosten habe ich:
    Notar
    Material (was ich so selber mache)
    Heizungsneubau mit Rechnung
    Zaun
    Werkzeug für die Renovierung
    Zukünftig Zinsen für den Renovierungskredit

    Kann ich das somit alles nur auf 50 Jahre abschreiben oder geht ein Teil davon auch kürzer?

    Vielen Dank schon mal.
    Dennis

  • Die 85.000 € haben Sie nicht bezahlt, somit kommt der Wert nicht zum Ansatz. Manchmal tritt der Nachfolger in die Fußstapfen vom Vorgänger, die Afa betreffend.

  • Haben Sie ein Einheitswert-Aktenzeichen? Vermutlich war ein solches bislang nicht relevant, da das Haus nicht vermietet worden war.

    Bei Vermietung und Verpachtung können Sie den vollen Betrag als Erhaltungsaufwand einsetzen, besser noch: den Erhaltungsaufwand über mehrere Jahre verteilen.
    In der SSE finden Sie die entsprechenden Eingabepositionen einschließlich der Optionen Erbschaft/Schenkung.

    Achtung: Schenkung ggf. steuerrelevant.

    Staufer

  • Die 85.000 € haben Sie nicht bezahlt, somit kommt der Wert nicht zum Ansatz. Manchmal tritt der Nachfolger in die Fußstapfen vom Vorgänger, die Afa betreffend.

    bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer existiert die 15%-Grenze nicht.

    Die Vorschrift aus dem Einkommensteuergesetz ist schon deshalb nicht übertragbar anzuwenden, weil bei einer Schenkung bzw. bei einer Erbschaft kein Anschaffungsvorgang vorliegt.


  • .
    In der SSE finden Sie die entsprechenden Eingabepositionen einschließlich der Optionen Erbschaft/Schenkung.

    Bitte einmal den Dialog –erfasste Gebäude/Objekte- näher erläutern. Es gibt nämlich eine Programmvariante, wo dieser Teildialog –zum Eigentümerwechsel- schon gar nicht erscheint [FONT="Segoe UI Emoji"][/FONT].

    Im Dialog -Anschaffung/Fertigstellung/Erbschaft- erscheint in der Eingabehilfe:

    „Markieren Sie dieses Feld, wenn Sie das Objekt im Jahr 2018 angeschafft, fertig gestellt oder geerbt haben.“

    Im Dialog –Verkauf/Schenkung/Erbfall- erscheint in der Eingabehilfe:

    Markieren Sie dieses Feld, wenn das Objekt im Jahr 2018 durch Verkauf, Schenkung oder Erbschaft auf einen anderen Eigentümer übergegangen ist.

    Wie denn, wer jetzt? Besonders eindeutig ist dieser Dialog nicht.

    Im ersten Fall fand der Eigentümerwechsel durch Anschaffung, Fertigstellung oder Erbschaft statt.

    Im anderen Fall fand der Eigentümerwechsel durch Verkauf, Schenkung oder Erbfall statt.

    Das ist nicht eindeutig. Im ersten Fall ist das so zu verstehen, dass der Programmanwender das Objekt angeschafft, fertiggestellt oder geerbt hat. Im zweiten Fall müsste das so zu verstehen sein, dass das Objekt vom Programmanwender veräußert, verschenkt oder vererbt wurde.

    Würde es einen Unterschied ausmachen, wenn dieser Dialog ignoriert würde?

  • „Markieren Sie dieses Feld, wenn Sie das Objekt im Jahr 2018 angeschafft, fertig gestellt oder geerbt haben.“

    Markieren Sie dieses Feld, wenn das Objekt im Jahr 2018 durch Verkauf, Schenkung oder Erbschaft auf einen anderen Eigentümer übergegangen ist.

    Im ersten Fall ist der Anwender Eigentümer geworden. Im zweiten Fall ist das Eigentum im Steuerjahr "auf einen anderen Eigentümer übergegangen".

    Staufer

  • Im ersten Fall ist der Anwender Eigentümer geworden. Im zweiten Fall ist das Eigentum im Steuerjahr "auf einen anderen Eigentümer übergegangen".

    Danke für die Auskunft, so habe ich das auch verstanden. Also im ersten Fall geerbt oder geschenkt. Im zweiten Fall verkauft oder vererbt! Wie wird jetzt die Abschreibung für den ersten Fall weitergeführt, wenn der Eintrag bei der Abschreibung vom Finanzamt nicht als Anschaffungskosten verstanden werden soll, denn dann würden ja die hohen Renovierungskosten nicht als Erhaltungsaufwand sondern als anschaffungsnahe Aufwendungen gelten. Wie das steuerrechtlich aussieht, ist nicht die Frage sondern, wie das programmtechnisch genau zu erfassen ist. Vielen Dank.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto für unser Forum? Die Zugangsdaten zu einem Steuertippskonto können hier nicht verwendet werden.
Registrieren Sie sich kostenlos, um Beiträge erstellen zu können!