Hallo,
Ich habe vom FA für das Jahr 2011 eine Feststellung für den Verlustvortrag nach § 10 d Abs. 4 EStG für Einkünfte aus Kapitalvermögen (Veräußerung von Aktien) erhalten, die ich mit den Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien im Jahr 2012 verrechnen möchte.
1.In der Steuersparerklärung finde ich unter Verluste KAP aber nur den Punkt "Festgestellte Verlustvorträge aus Aktienveräußerungen nach § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG, d.h. die Paragraphen stimmen nicht überein.
Muß ich hier dennoch den Verlustvortrag nach § 10 d Abs. 4 EStG eintragen?
2.Im tatsächlichen KAP Steuerformular wird wieder ein Paragraph genannt, in Zeile 60 heißt es: Ich beantrage die Verrechnung von Verlusten nach § 23 EStG nach der bis zum 31.12.08 geltenden Rechtslage. Hier kann ich jedoch nur eine "1" für "ja" und keinen Betrag eintragen. Muß diese "1" zuästzlich zum Ausfüllen von 1. gesetzt werden und wenn ja, wie?
3.Im Mantelbogen gibt es auf Seite 4 Zeile 92 den Punkt "Es wurde ein verbleibender Verlustvortrag nach § 10d EStG / Spendenvortrag nach §10 EStG zum 31.12.2011 festgestellt für"
Ist dies ebenfalls auszufüllen?
Diesen Punkt habe ich im Programm unter "Sonderausgaben/Verlustrücktrag&Verlustvortrag/Es wurden Verluste zum 31.12.2011 festgestellt"
gefunden. Ist ebenfalls bei "Verlust zum 31.12.11 der Betrag einzutragen, obwohl er schon in 1. in der KAP eingetragen wurde?
Vielen Dank
edan305