Handhabung Verlustvortrag

  • Hallo,

    Ich habe vom FA für das Jahr 2011 eine Feststellung für den Verlustvortrag nach § 10 d Abs. 4 EStG für Einkünfte aus Kapitalvermögen (Veräußerung von Aktien) erhalten, die ich mit den Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien im Jahr 2012 verrechnen möchte.

    1.In der Steuersparerklärung finde ich unter Verluste KAP aber nur den Punkt "Festgestellte Verlustvorträge aus Aktienveräußerungen nach § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG, d.h. die Paragraphen stimmen nicht überein.
    Muß ich hier dennoch den Verlustvortrag nach § 10 d Abs. 4 EStG eintragen?

    2.Im tatsächlichen KAP Steuerformular wird wieder ein Paragraph genannt, in Zeile 60 heißt es: Ich beantrage die Verrechnung von Verlusten nach § 23 EStG nach der bis zum 31.12.08 geltenden Rechtslage. Hier kann ich jedoch nur eine "1" für "ja" und keinen Betrag eintragen. Muß diese "1" zuästzlich zum Ausfüllen von 1. gesetzt werden und wenn ja, wie?

    3.Im Mantelbogen gibt es auf Seite 4 Zeile 92 den Punkt "Es wurde ein verbleibender Verlustvortrag nach § 10d EStG / Spendenvortrag nach §10 EStG zum 31.12.2011 festgestellt für"
    Ist dies ebenfalls auszufüllen?
    Diesen Punkt habe ich im Programm unter "Sonderausgaben/Verlustrücktrag&Verlustvortrag/Es wurden Verluste zum 31.12.2011 festgestellt"
    gefunden. Ist ebenfalls bei "Verlust zum 31.12.11 der Betrag einzutragen, obwohl er schon in 1. in der KAP eingetragen wurde?

    Vielen Dank
    edan305

  • Klär uns doch mal auf, woraus die Verluste nun tatsächlich stammen und aus welchem Jahr.

    Und schau dir mal die Hinweise im Programm an.

  • Die Verluste stammen aus dem Jahr 2011 von Aktienveräußerungen. Ich kann im Progamm keine ausreichenden Hinweise finden.

    [size="1"][ 22.05.2013, 18:48: Beitrag editiert von: edan305 ][/size]

  • OK, danke, dann hatte ich das mißverstanden.

    Darf ich dann unter meinem genannten Punkt 1 etwas eintragen?

    Dank Deinem Link bin ich nun in §20 EStG Absatz 6 gegangen und habe einen Verweis auf §10d Absatz 4 gefunden:

    "(6) (33) 1Verbleibende positive Einkünfte aus Kapitalvermögen sind nach der Verrechnung im Sinne des § 43a Absatz 3 zunächst mit Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften nach Maßgabe des § 23 Absatz 3 Satz 9 und 10 zu verrechnen. 2Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden; sie dürfen auch nicht nach § 10d abgezogen werden. 3Die Verluste mindern jedoch die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Kapitalvermögen erzielt. 4§ 10d Absatz 4 ist sinngemäß anzuwenden. 5Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 1 Satz 1, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, dürfen nur mit Gewinnen aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 1 Satz 1, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, ausgeglichen werden; die Sätze 3 und 4 gelten sinngemäß. 6Verluste aus Kapitalvermögen, die der Kapitalertragsteuer unterliegen, dürfen nur verrechnet werden oder mindern die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Kapitalvermögen erzielt, wenn eine Bescheinigung im Sinne des § 43a Absatz 3 Satz 4 vorliegt."
    http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=136929204732408009&sessionID=7655458741827241957&chosenIndex=Dummy_nv_68&templateID=document&source=context&source=cont ext&highlighting=off&xid=2909849,57

    Vielen Dank.

  • Ich habe ähnliches Problem wie edan305! Mir ist aus dieser Diskussion noch nicht klar geworden, wie man vorgehen soll. Hier mein Fall:

    Lt. Feststellungsbescheid 2012 habe ich Verlustvorträge gem. $10d Abs. 4 EStG (Betrag= A) und i.s.d §23 EStG (Betrag= B). Jetzt möchte ich die Verlustvorträge ausnutzen und versuche die eigefahrene Gewinne und auch Verluste des Jahres 2012 korrekt zu erfassen. Die Bank hat während des Jahres Abgeltungsteuer abgeführt. Die Steuerbescheinigung liegt vor. Auch die Verlustbescheinigung habe ich ausstellen lassen. Wie trage ich am Besten die Beträge A und B sowie die Gewinn- und Verlustbeträge im Programm so ein, dass die Gewinne erst mit den "festgestellten Verlusten (Alt-Verluste bis 2008)" verrechnet werden und NICHT so wie die Bank es gemacht hat. Irgendwie komme ich mit der Logik der "manueller Korrektur" nicht zu Recht. Auf welche Felder im Formular werden die Zahlen (Verrechnungsbeträge) nach korrekter Eingabe erscheinen?

  • Wenn Sie eine Verlustverrechnung in der KAP beantragen, macht das FA das so, wie es vorgeschrieben ist. Darauf haben Sie keinen Einfluss.

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • OK, also kreuz angesetzt. Soll ich nun die angefallenen Gewinne und auch die Verluste des Jahres 2012 separat eintragen ODER nur den "netto Betrag" (Gewinn-Verlust=netto Ertrag)?

    Vielen Dank!

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