Eingabe: Teileinkünfte bei Freiberuflicher Tätigkeit

  • Liebe Leute,

    ich arbeite freiberuflich als Psychologe in einer Einrichtung für chronisch Kranke (eine GmbH). Nach dem §3 Nr. 40 sind, wie im Programm angegeben, 40% der Einkünfte steuerfrei. Wie gebe ich das ins Programm ein?

    Wenn ich die Gesamtsumme (zB 1000€) bei "Ergebnis lt eigener Ermittlung" eingebe und als Teileinkünfte 400€ eingebe, ändert sich das Ergebnis der Steuerberechnung nicht. Muss ich als Ergebnis lt eigener Einkünfte dann 600€ eintragen oder etwas anderes tun? Nicht dass ich das Finanzamt hintergehe...

    EÜR muss ich nicht ausfüllen, da der Betrag unter 17500 Euro liegt.

    Kann mir da wer helfen?
    Danke!
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    Ort dieses Eingabedialogs:
    Einkünfte: Zinsen, Renten, Vermietung usw. ->
    Selbstständige Tätigkeiten ->
    Selbstständige/ Freiberufliche Tätigkeit ->
    Art der Tätigkeit (Um den Dialog aufzumachen muss man da was eintragen)

    [size="1"][ 28.05.2013, 21:38: Beitrag editiert von: movebywire1979 ][/size]

  • Hier gibt es tatsächlich eine Diskrepanz.
    Bei der Eingabemöglichkeit „Ergebnis lt. eigener Ermittlung“ lautet der Text der Eingabehilfe „Geben Sie hier nur Ihre steuerpflichtigen selbstständigen Einkünfte an, steuerfreie Einkünfte, die dem Teileinkünfteverfahren unterliegen, sind hier nicht anzugeben.“ Das bedeutet also, dass hier nur der Betrag ohne die Teileinkünfte einzutragen ist, also der im Beispiel genannte Betrag von 600 €. Der bei den Teileinkünften eingetragene Betrag in Höhe von 400 € zeigt offenbar bei der Steuerberechnung keinerlei Auswirkung, denn bei der Steuerberechnung erscheint bei den "Einkünften aus selbstständiger Arbeit" exakt der Betrag von 600 €. Es stellt sich deshalb die Frage, warum die Höhe der Einkünfte an, die nach dem Teileinkünfteverfahren steuerfrei sind, überhaupt im Programm anzugeben ist.
    Allerdings erscheint bei der programmseitig erstellten Anlage „Einkünfte aus selbstständiger Arbeit“ dieser Betrag von 400 €, und zwar mit folgender Angabe: „Im Gewinn/Verlust sind enthalten: Steuerpflichtige Einkünfte, die dem Teileinkünfteverfahren unterliegen.“
    Irgendwas ist da nicht logisch.
    Selbstverständlich müssen Sie bei "Bezeichnung der Tätigkeit" etwas eingeben, sonst öffnet sich in der Tat der Dialog nicht. Aber das haben Sie sicherlich schon selbst festgestellt, sonst wären Sie nicht zu den entsprechenden Eingabemöglichkeiten gelangt.

  • Hallo Herr Jung,
    die Auswirkung bei der Kirchensteuer war mir gar nicht bewusst. Gleichwohl ist die Angabe in der programmseitig erstellten Anlage „Einkünfte aus selbstständiger Arbeit“ nicht korrekt. Denn im Gewinn/Verlust sind eben keine steuerpflichtigen Einkünfte, die dem Teileinkünfteverfahren unterliegen, enthalten.
    Mit freundlichen Grüßen
    Taxler

  • Lieber Herr Jung,

    ich habe Diskussion interessiert verfolgt. Leider habe Haben Sie eventuell eine Lösung für mein Problem oder einen Ausfüllhinweis? Ehrlich gesagt werde ich trotz Studiums des Handbuchs und der Hinweise nicht schlauer und würde mich über ihre Unterstützung sehr freuen!

    EDIT: Also ich hab mir mal die Anlage "S" angeguckt, die vom Programm erstellt wird auf der Basis der Einkünfte durch Freiberufl. Tätigkeit. Könnte es sein, dass sich die Steuerberechnung nicht ändert, da die zu versteuernden 60% eingegeben werden und die verbleibenden 40% für die gesamterklärung deshalb sozusagen "unerheblich" sind? (Die werden natürlich dennoch in das entsprechende Feld eingegeben, damit sie auf der Anlage erscheinen)

    Ergo, wenn ich richtig liege, bei 1000 Euro verbleibt das Eingeben von 600 (Ergebnis laut eigener Ermittlung) versus 400 (Teileinkünfte: steuerfreier Teil 40%)- Dem Finanzamt wäre also die Gesamtsumme der Einkünfte durch einfache Addition ersichtlich und somit wär ich auf der sicheren seite... richtig? Ich bin da sehr unsicher.

    Taxler: Selbstverständlich, die info bezüglich des Auswahlbaums war nur für den interessierten gedacht

    [size="1"][ 29.05.2013, 21:17: Beitrag editiert von: movebywire1979 ][/size]

  • Lieber movebywire1979,
    wenn Sie die Beiträge interessiert verfolgt haben, dann dürften ja die entsprechenden Eingaben nicht mehr schwer sein. ;)
    Um bei Ihren Beispielen zu bleiben, tragen Sie folgendes ein:
    Bei "Ergebnis lt. eigener Ermittlung": 600,00 €,
    bei "Teileinkünfte: steuerfreier Teil 40 %": 400,00 €
    Im Formular "Anlage S" erscheinen dann in der Zeile 4 und 11 die entsprechenden Beträge.
    Grüße
    Taxler

  • Hallo, ich habe zu dem Thema auch noch eine Frage und zwar arbeite ich ebenfalls als Psychologe auf Honorarbasis an meinem Ausbildungsinstitut (Weiterbildung zum Psychotherapeuten). Meine Gewinn-Verlust Rechnung ergibt aufgrund hoher Ausbildungskosten einen negativen Betrag. In das Feld "Ergebnis lt. eigener Ermittlung" hätte ich diesen reingeschrieben. Aber was kommt dann in das Feld "Teileinkünfte steuerfreier Teil"? Grüße, S.

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