Gewinnermittlung, EÜR, USt.-Erklärung per Elster

  • Hallo in die Runde,

    ich habe mit der "Gewinnermittlung 2012" eine Gewinnermittlung erstellt.

    Anschließend habe ich diese über "Steuererklärung versenden" - Umsatzsteuererklärung per "Elster" versendet.

    Das hat auch einwandfrei geklappt. Allerdings fällt mir nun auf, dass alleine die Umsatzsteuererklärung versendet wurde und nicht die Übersicht "Gewinnermittlung" und auch nicht die Anlage "EÜR".

    In dem Bestätigungsdokument, das mir nach dem Versand angezeigt wird, sehe ich nur die Umsatzsteuererklärung.

    Zwar wird mir nach dem Versand nochmal die Druckübersicht mit "Dokumente für Elster" angezeigt, lasse ich mir diese Dokumente anzeigen, erscheint nur die Seite "Gewinnermittlung 2012".

    Wurde jetzt tatsächlich nur die Umsatzsteuererklärung an das FA gesendet? Oder auch die Anlage EÜR und die Übersicht der Gewinnermittlung 2012?

    Wenn nur die Umsatzsteuererklärung versendet wurde, habe ich doch keinerlei Vorteil hinsichtlich des Einsatzes der elektronischen Übertraung per Elster, denn die Übersicht "Gewinnermittlung 2012" und die Anlage EÜR muss ich jetzt postalisch ans FA schicken!?!?

    In der Vergangenheit habe ich immer die Gewinnermittlung, die EÜR und die Umsatzsteuererklärung per Post versendet. Ich dachte, das könnte ich mir jetzt mit Elster sparen.

    Oder ist es so, dass die anderen Dokumente (Übersicht Gewinnermittlung und EÜR) nur bzw. erst für die Einkommensteuererklärung "interessant" sind und diese dann an FA <Nummer> mit der richtigen Nummer gesendet werden müssen?

    Ich also an das FA, das die Umsatzsteuererklärung erhält, gar keine Gewinnermittlung und keine Anlage EÜR zu übersenden brauche - so wie ich das in den vergangenen Jahren immer postalisch gemacht habe?

    Die anderen Dokumente postalisch an das FA xy nachreichen oder war es das mit der Umsatzsteuererklärung und die Dokumente Gewinnermittlung und EÜR sende ich erst mit der Einkommensteuererklärung an das FA abc?

    Ich bin etwas ratlos und hoffe auf freundliche Hilfe :)

    Vielen Dank schon mal und schöne Grüße!

    Mex817

  • Zitat

    Zitat:Original erstellt von Martin Jung:
    Sie müssen in der Steuererklärung Ihre Gewinnermittlung importieren. Handbuch Seite 37.

    Das habe ich gemacht.

    Es ist so:

    Eine Person ist selbständig (ich), die andere Person ist abhängig beschäftigt. Wir werden gemeinsam veranlagt.

    Die Gewinnermittlung habe ich mit der SSE über "Gewinnermittlung 2012" erstellt. Zugleich wird mir die Anlage EÜR und die Umsatzsteuererklärung 2012 erstellt. Soweit prima.

    Die mit SSE erstellte Gewinnermittlung habe ich bei der Einkommensteuererklärung importiert.

    Bei der Rubrik Gewinnermittlung werden mir beim Ausdruck für das Finanzamt folgende Dokumente erstellt:

    - Gewinnermittlung
    - Anlage EÜR
    - Umsatzsteuererklärung

    Diese drucke ich aus - so habe ich das bislang im mer gemacht - und sende diese Dokumente an das Finanzamt A.

    Ist die Einkommensteuererklärung fertig - einschl. der importierten Gewinnermittlung - drucke ich diese ebenfalls aus und sende sie an das Finanzamt B.

    Soweit der Status, wie ich es bislang gemacht habe.

    Nun wollte ich aber, da ich beim Finanzamt A eine eigene Steuernummer habe und dafür auch das ELSTERBasis-Zertifikat besitze (mache damit meine Umsatzsteuervoranmeldungen), die Daten für das Finanzamt A nicht mehr per Post, sondern elektronisch per ELSTER übermitteln.

    Das hat auch soweit geklappt. Wie beschrieben wurde aber nur die Umsatzsteuererklärung übertragen. Die Gewinnermittlung und die Anlage EÜR hingegen nicht.

    Die Einkommensteuererklärung möchte ich hingegen ausdrucken und auf dem Postweg dem Finanzamt B zusenden. Hierfür fehlt mir/uns noch das ELSTERBasis-Zertifikat.

    Hier scheint doch etwas nicht zu stimmen, wenn mir bei den Unterlagen zum Ausdrucken für das Finanzamt A die Gewinnermittlung, die Anlage EÜR und die Umsatzsteuererklärung erstellt werden. Wenn ich aber die Daten per ELSTER an das Finanzamt A sende, nur die Umsatzsteuererklärung übermittelt wird.

    Oder bekommt das Finanzamt A nur die Umsatzsteuererklärung und holt sich die anderen Daten ggf. vom Finanzamt B?

    Wobei, bei den Unterlagen für das Finanzamt B (Einkommensteuererklärung) ist die Gewinnermittlung gar nicht dabei (also die Übersichtsseite der Gewinnermittlung).

    Dass nur die Umsatzsteuererklärung für das Finanzamt A übermittelt wurde, scheint mir daher ein Fehler zu sein!?

    Gruß
    Mex817

    Edit: Jetzt habe ich die Anlage EÜR an das Finanzamt A per ELSTERBasis versenden können. Das klappte über die Rubrik "Steuererklärung 2012" und nicht über "Gewinnermittlung" (vielleicht sollte das dort auch aufgenommen werden, sodass man die Umsatzsteuererklärung und die Anlage EÜR in einem Rutsch versenden kann.

    Bleibt allerdings noch die Seite "Gewinnermittlung 2012" (dort, wo noch mal detailliert die Einnahmen bzw. Auftraggeber mit den einzelnen Positionen genannt werden), die nicht per ELSTER üertragen wird. Weder bei "Steuererklärung 2012" noch bei der "Gewinnermittlung".

    Jetzt lege ich diese Seite der Einkommensteuererklärung bei, die das Finanzamt B erhält. Obwohl mir dieses Blatt beim Ausdruck (Dokumente für das FA) unter "Gewinnermittlung 2012" angezeigt wird. Diese einzelne Seite dem Finanzamt A zu senden, ist wohl nicht mehr sinnvoll, oder?

    [size="1"][ 15.05.2013, 20:53: Beitrag editiert von: Mex817 ][/size]

  • Sie können keine Übersicht Gewinnermittlung mit Elster versenden. Die Anlage EÜR ist die Gewinnermittlung.Unter 17500 € Umsatz können Sie anstatt der EÜR eine formlose Einnahmen-Überschussrechnung beilegen. Abrufbar unter Menü bei Ergebnis. Was meinen Sie mit Finanzamt A und B. Normalerweise hat mans nur mit einem FA zu tun. Gruß

    [size="1"][ 15.05.2013, 20:58: Beitrag editiert von: Adi ][/size]

  • Zitat

    Zitat:Sie können keine Übersicht Gewinnermittlung versenden. Die Anlage EÜR ist die Gewinnermittlung.

    Ok. Aber warum wird dann diese Seite "Gewinnermittlung 2012" mit den einzelnen Positionen (Darstellung der einzelnen Einnahmen nach Auftraggeber) ausgedruckt bzw. als Dokument für das Finanzamt deklariert? Interessiert sich das Finanzamt nicht für die Einnahmen bzw. woher sie kommen und ob die Unterteilung 7%/19% richtig vorgenommen wird? Denn nur auf dieser "Übersichtsseite" ist ersichtlich, wie sich die Einnahmen zusammensetzen.

    Das heißt also, ich bräuchte diese Seite weder dem Finanzamt A noch dem Finanzamt B zur Verfügung stellen? Dann ist aber auch der Hinweis im Programm (Ausdrucke für das FA falsch).

    Zitat

    Zitat: Was meinen Sie mit Finanzamt A und B. Normalerweise hat mans nur mit einem FA zu tun

    Es handelt sich um EIN Finanzamt einer großen Stadt. Das sich aber nochmals nach Nummern unterteilt (die Zuständigkeit richtet sich nach dem Nachnamen). Dass wir hier zwei Anschreiben müssen, liegt wohl an unseren unterschiedlichen Nachnamen (obwohl verheiratet) und der Tatsache, dass ich selbständig bin. Das für meinen Nachnamen zuständige FA A bekommt normalerweise die Übersicht Gewinnermittlung, die EÜR und die Umsatzsteuererklärung, das andere Finanzamt bekommt unsere gemeinsame Einkommensteuererklärung.

    Grüße
    Mex817

    Edit: Aah, das was mir unter Ergbnis angezeigt wird, ist die Seite, die ich meine. Das ist also die einfache bzw. formlose Einnahmen-Überschussrechnung!? Der Umsatz liegt über 17500 Euro. Dann dürfte das vielleicht besser gar nicht mehr angezeigt werden unter "Dokumente für das FA", denn das Programm weiß ja, dass der Umsatz über 17500 liegt. Und das FA interessiert sich bei einem Umsatz > 17500 Euro nicht (mehr) dafür, wie sich diese nach Auftraggeber sortiert zusammensetzen?

    [size="1"][ 15.05.2013, 21:18: Beitrag editiert von: Mex817 ][/size]

  • Für die Einkommensteuer haben Sie trotzdem nur eine Steuernummer, also ist nur ein Steuerbezirk zuständig. Machen Sie doch einfach folgendes: Die Einkommensteurerklärung und die EÜR versenden Sie per Elster mit der Steuererklärung 2012. Die Umsatzsteuererklärung versenden sie per Elster unter Gewinnermittlung 2012. Und jetzt können Sie noch, wenn Sie wollen die formlose Gewinnermittlung ausdrucken und mit den Unterlagen mitgeben. Manchmal ist denen die Gewinnermittlung lieber als die EÜR. Bei mir wurde sie jedenfalls mal nachträglich anfgefordert, obwohl ich die EÜR eingesandt hatte.

    [size="1"][ 16.05.2013, 09:18: Beitrag editiert von: Adi ][/size]

  • Ich habe beim Finanzamt A eine eigene Steuernummer. Beim Finanzamt B (für die Einkommensteuererklärung) haben wir eine gemeinsame Steuernummer.

    Die Umsatzsteuererklärung und die EÜR habe ich per Elster versendet. Die EÜR im Menü Steuererklärung, die Umsatzsteuererklärung im Menü Gewinnermittlung.

    Die Einkommensteuererklärung habe ich ausgedruckt. Dort werde ich nun den Ausdruck der einfachen Gewinnermittlung beilegen (obwohl offensichtlich gar nicht notwendig). Damit dürfte ich wohl nichts falsch machen?

    Warum wird das Blatt "einfache Gewinnermittlung" angezeigt - als obligatorisches Dokument für das Finanzamt -, wenn der Umsatz bereits über 17500 liegt?

    Ich denke auch, dass die Übersicht der einfachen Gewinnermittlung für das FA doch viel verständlicher ist. Allerdings auch wieder Fragen aufwerfen kann, wenn unterschiedliche USt. erhoben wird (7%, 19%).

    Ich dachte immer, diese Seite sei ein wichtiges Dokument für das FA, weil erst bzw. nur dort die Einnahmen anhand der Auftraggeber (namentlich) erfasst sind.

    Grüße
    Mex817

    PS: Die Einkommensteuererklärung will ich in diesem Jahr noch nicht per ELSTER versenden. Ich glaube mein ElsterBasis-Zertifikat ist auf MEINE Steuernummer beim Finanzamt A begrenzt. Bin mir aber nicht sicher. Ist wohl besser, wenn wir ein Elster-Zertifikat unter der gemeinsamen Steuernummer führen.

    [size="1"][ 15.05.2013, 21:45: Beitrag editiert von: Mex817 ][/size]

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