Sofortiger Vorsteuerabzug bei immateriellen Wirtschaftsgütern (z.B. Software)

  • Hallo zusammen,

    für meinen gewerblich genutzten Rechner habe ich mir eine Standardsoftware zu einem Preis von 499 Euro netto zugelegt.

    Durch diverse Recherchen habe ich nun gelernt, dass ich diese Software als immaterielles Anlagegut linear auf 3 Jahre abschreiben muss, da sie teurer als 410 Euro ist.

    In der Steuer-Spar-Erklärung 2013 für Selbständige habe ich nun unter "Betriebsausgaben -> Abschreibung -> Sonstige Abschreibungen" im Feld "Afa auf immaterielle Wirtschaftsgüter" den jährlichen Abschreibungsbetrag in Höhe von 166,33 Euro eingetragen.

    Nun meine Frage:
    Wo trage ich die Vorsteuer in Höhe von 94,81 Euro ein, damit dieser Betrag bei der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung berücksichtigt wird?

  • Sie könnten für die Umsatzsteuervoranmeldung die Vorsteuer im Bereich Umsatzsteuer - Abziehbare Vorsteuer erfassen. Dann ist die Vorsteuer aber noch nicht als Betriebsausgabe berücksichtigt.

    Ich würde aber vorschlagen, die Software bei den normalen Abschreibungen zu erfassen.

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

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