Gemeinsame Veranlagung bei ausländischem Ehepartner

  • Hallo!

    Hoffentlich ist der Fall nicht so kniffilig wie ich denke: Eine Deutsche ist mit einem amerikanischen Staatsbürger verheiratet. Sie leben in Deutschland. Der Amerikaner arbeitet in Deutschland für ein USA-Unternehmen und macht seine Steuererklärung direkt in USA, ist also in Deutschland nicht steuerpflichtig.
    Frage: Kann die Frau bei Ihrer Steuererklärung eine gemeinsame Veranlagung machen (da sie verheiratet sind)?

    Roland Kraft<br />Freiburg

  • Merkwürdiger Fall.

    Wenn jemand (egal welcher Nationalität angehörig) hier lebt und arbeitet, dann braucht man doch im Ausland keine Steuererklärung abzugeben (wozu?). Kenne solche Ausnahmetatbestände sonst nur von Soldaten. Da ich die amerikanischen Armee jetzt nicht als "USA-Unternehmen" bezeichnen würde, sehe ich keinen Grund nicht eine Zusammenveranlagung abzugeben.

    s. § 26 EStG
    (1) Ehegatten, die beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig im Sinne des § 1 Abs. 1 oder 2 oder des § 1 a sind und nicht dauernd getrennt leben ..., können zwischen getrennter Veranlagung (§ 26a) und Zusammenveranlagung § 26b) wählen;...

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