Dienstwagen - Erste Tätigkeitsstätte an weniger als 15 Tagen

  • Hallo Zusammen.

    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
    Ich arbeite seit 01.04.15 als Vertriebsmitarbeiter.
    Laut Arbeitsvertrag besteht eine "Erste Tätigkeitsstätte" (München).
    Diese ist auch die Grundlage der Pauschalversteuerung des Firmenwagens. (1% + 0,03% / Bruttolistenpreis)
    Da das bei mir ca. 134 km sind, ist der zu versteuernde Geldwerte Vorteil enorm.

    Davon ganz abgesehen, stellt sich hier nun heraus, das ich definitiv an weniger als 15 Tagen an meiner ersten Tätigkeitsstätte zutun habe. Ich bin sehr viel direkt beim Kunden oder an anderen Betriebsstandorten um von dort aus meiner Tätigkeit nachzugehen.

    Laut Arbeitgeber ist keine Änderung als "Außendienstmitarbeiter" möglich.
    Nun möchte ich wissen, ob hier eine "Individualversteuerung" (Veranlagung zur Einkommenssteuer), indem ich mir die tatsächlichen Fahrten nach München (Erste Tätigkeitsstätte) notiere, möglich ist. Denn ich wäre an nur ca. 5 Arbeitstagen im Monat in München. Heißt das, das auch nur an diesen 5 Tagen ein Geldwerter Vorteil entsteht?
    Falls ja, reicht es mir eine exakte Auflistung für ausschließlich die Fahrten nach München zu machen, und diese Auflistung für meine Lohnsteuererklärung nächstes Jahr aufhebe um anschließend mir den zu viel entrichteten (versteuerten) Betrag zurückzuholen?

    Ich habe zwar schon viel über diese Möglichkeit gefunden, aber meine Situation ist anscheinend wirklich etwas speziell, da ich eine definierte "erste Tätigkeitsstätte" habe, aber eigentlich kaum dort bin.

    Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir hier weiterhelfen könntet.

    Vielen Dank

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